…Bescheid der belangten Behörde Zollamt Wien vom 7. Juli 2016, Zl. 100000/65016/2015-6, betreffend Erstattung/Erlass von Eingangsabgaben nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Der Bescheid des Zollamtes Wien vom 16. Juni 2016, Zl. 100000/65016/2015-10, wird gemäß …
…Mai 2013, Zl. 520000/12008/1/2012, betreffend Erstattung von Eingangsabgaben und Nebengebühren zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Gemäß Art. 236 Zollkodex (ZK) werden € 552,18 an Zoll, € 1.832,27 an Einfuhrumsatzsteuer und € 3,82…
…Zahl Z., betreffend Erstattung von Eingangsabgaben, in der Sitzung am 23. November 2017, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird wie folgt abgeändert: Dem Antrag auf Erstattung der mit Bescheid des Zollamtes Z. vom 2. Juni 2014…
…Zollamt Wien vom 6. April 2017, Zl. 100000/65012/2015-37, betreffend Erstattung/Erlass von Eingangsabgaben und Änderung der Zollanmeldung nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Der Bescheid des Zollamtes Wien vom 16. Jänner 2017, Zl. 100000/65031/2016-7, wird gemäß …
…St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 29. Jänner 2014, Zahl aa, betreffend Erstattung/Erlass von Eingangsabgaben nach Art. 239 ZK zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…18. Mai 2020 beantragte die Beschwerdeführerin die Erstattung der Eingangsabgaben und führte dabei aus, dass zur Abgabe einer Begründung noch der Sachverhalt aufzuklären wäre. Die Erstattungsanträge wurden elektronisch (im Wege von Customs Decisions Austria - CDA) nochmals übermittelt und dabei die Erstattung konkret auf Art. 119…
…Jänner 2014, Zl. 420000/60294/2013, betreffend die Erstattung von Eingangsabgaben zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit…
…Beschwerde vom 6. Juli 2015 gegen den Bescheid des Zollamtes X. vom 3. Juni 2015, Zahl *, betreffend Antrag auf Erstattung von Eingangsabgaben nach Art. 239 ZK, in der Sitzung am 6. September 2018, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird…
…der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 24.2.2012 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Feldkirch Wolfurt vom 23.1.2012, GZ: 000-1 betreffend die Zurückweisung eines Antrages auf Erstattung/Erlass von Eingangsabgaben nach Art. 239 ZK iVm mit § 83 ZollR-DG…
…Wels vom 24. November 2015 Zl. ***1***, betreffend Erstattung von Eingangsabgaben nach Durchführung der mündlichen Verhandlung am 13. Oktober 2020 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…420000/60246/2015, betreffend Erstattung/Erlass von Eingangsabgaben nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) als unbegründet abgewiesen. 2. Der Antrag auf Kostenersatz wird abgewiesen. 3. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach…
…Bescheid vom 15.2.2013, ***2***, der Beschwerdeführerin gemäß Art. 221 ZK die buchmäßige Erfassung von entstandenen Eingangsabgaben mit, weil die Voraussetzungen für die mit den erwähnten Anmeldungen geltend gemachte Steuerbefreiung jeweils nicht gegeben seien. Da die Warenempfängerin nicht auffindbar sei, konnten die spanischen Behörden…
…Gemeinschaftsware, die von Italien über die Schweiz und unmittelbar danach wieder nach Österreich gebracht worden sei. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 25.11.2019, Zahl **, wies das Zollamt die Beschwerde als unbegründet ab. Art. 121 UZK sehe eine dreijährige Frist zur Antragstellung auf Erstattung von Eingangsabgaben vor…
…gegen die Abweisung des Antrages auf Erstattung der Eingangsabgaben gemäß Artikel 239 ZK durch das Zollamt aus den genannten Gründen kein Erfolg beschieden war. Zur Zulässigkeit der Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…
…vom 12. November 2012. Neben den in der Berufungsschrift gemachten Ausführungen brachte die Beschwerdeführerin vor, auch wenn die Bestimmungen über den Erlass und die Erstattung von Forderungen restriktiv auszulegen seien, so dürfe dies nicht dazu führen, dass die einschlägigen Bestimmungen zu totem Recht mutierten. Es…
…auf Erlass bzw. Erstattung von Eingangsabgaben gemäß Art. 236 ZK und Art. 239 ZK zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass die mit Bescheid vom 29. März 2016, Zahl: ***5***, der Beschwerdeführerin mitgeteilten Eingangsabgaben und zwar Einfuhrumsatzsteuer iHv. € 769.685…
…Juni 2016, Zahl: 000, über die Abweisung eines Antrages auf Erstattung von Eingangsabgaben und Abgabenerhöhung zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) wie folgt abgeändert: Dem Antrag vom 1. März 2016 wird stattgegeben und die mit…
…Oktober 2013, Zahl: 0000, betreffend die Berichtigung einer Versandanmeldung und die Erstattung von Eingangsabgaben gemäß Art. 236 Zollkodex (ZK) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird wie folgt abgeändert: Spruchpunkt I) Dem Antrag der Beschwerdeführerin vom…
…Oktober 2013, Zahl: 0000, betreffend die Berichtigung einer Versandanmeldung und die Erstattung von Eingangsabgaben gemäß Art. 236 Zollkodex (ZK) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 Bundsabgabenordnung (BAO) Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird wie folgt abgeändert: Spruchpunkt I) Dem Antrag der Beschwerdeführerin vom…
…vom 12. November 2012. Neben den in der Berufungsschrift gemachten Ausführungen brachte die Beschwerdeführerin vor, auch wenn die Bestimmungen über den Erlass und die Erstattung von Forderungen restriktiv auszulegen seien, so dürfe dies nicht dazu führen, dass die einschlägigen Bestimmungen zu totem Recht mutierten. Es…