…erst nach entsprechender Antragstellung durch einen hierzu Ermächtigten und Durchführung der Veranlagung entstehendes - Guthaben falle somit zur Gänze unbelastet in den ruhenden Nachlass. Ein Rückzahlungsantrag im Falle des Vorliegens eines unvertretenen ruhenden Nachlasses könne nur ein dazu ermächtigter und bestellter Verlassenschaftskurator oder ein erbantrittserklärter Erbe…
…im Falle des Vorliegens eines unvertretenen ruhenden Nachlasses zur Stellung eines Rückzahlungsantrages im Sinne des § 239 Abs. 1 BAO grundsätzlich nur ein dazu ermächtigter und bestellter Verlassenschaftskurator oder ein erbantrittserklärter Erbe berechtigt. Daraus ergebe sich, dass das ***Bf*** zur Stellung eines Rückzahlungsantrages im Sinne des…
…im Falle des Vorliegens eines unvertretenen ruhenden Nachlasses zur Stellung eines Rückzahlungsantrages im Sinne des § 239 Abs. 1 BAO grundsätzlich nur ein dazu ermächtigter und bestellter Verlassenschaftskurator oder ein erbantrittserklärter Erbe berechtigt. Daraus ergebe sich, dass das ***Bf*** zur Stellung eines Rückzahlungsantrages im Sinne des…
…1 BAO, welches mangels bisheriger Erklärung zur Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung überhaupt erst aufgrund einer postmortalen Antragstellung, beispielsweise durch einen gerichtlich ermächtigten Verlassenschaftskurator oder erbantrittserklärten Erben, entstehen könne und schon mangels notwendiger zeitlicher Kongruenz mit der naturgemäß nur zu Lebzeiten des Verstorbenen bezogenen Mindestsicherung, nicht von…
…sei im Falle des Vorliegens eines unvertretenen ruhenden Nachlasses zur Stellung eines Rückzahlungsantrages im Sinne des § 239 Abs. 1 BAO grundsätzlich nur ein dazu ermächtigter und bestellter Verlassenschaftskurator oder ein erbantrittserklärter Erbe berechtigt. Daraus ergebe sich, dass das ***'Bf*** zur Stellung eines Rückzahlungsantrages im Sinne…
…Abs. 1, welches mangels bisheriger Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung überhaupt erst aufgrund einer postmortalen Antragstellung durch einen gerichtlich ermächtigten Verlassenschaftskurator oder erbantrittserklären Erben entstehen könnte, könne schon mangels zeitlicher Kongruenz mit der naturgemäß nur zu Lebzeiten der Verstorbenen bezogenen Mindestsicherung nicht von der in …
…Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, vertreten und verteidigt. ***4*** war zu diesem Zeitpunkt Gesellschafter und Geschäftsführer der ***5***. Er ermächtigte den bei der ***5*** angestellten Berufsanwärter ***6*** im Sinne der Bestimmungen des § 83 Abs. WTBG 2017 mit dessen Vertretung als Verteidiger. Dazu wurden bereits zu Beginn des…
…VwGH 28.01.1981, 78/13/2259). Im Beschwerdefall lautet das Abgabenkonto auf die Verlassenschaft nach ***Verst.***. Zur Antragstellung berechtigt sind daher grundsätzlich nur ein hierzu ermächtigter und bestellter Verlassenschaftskurator oder ein erbantrittserklärter Erbe. Das ***Bf1*** ist hingegen weder Gesamtrechtsnachfolger, noch Vertreter der Verlassenschaft und…
… 53 UGB) und ihre weitgehende Unbeschränkbarkeit (§ 50 UGB) hervorgehoben sei - in diesem Zusammenhang nicht zu berücksichtigen wären, sei nicht erkennbar (vgl. auch § 83 Abs. 3 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017: "besonders ermächtigter Berufsberechtigter"; vgl. auch Ritz, BAO6, § 83 Tz 11: der zivilrechtlich zur Vertretung der Wirtschaftstreuhandgesellschaft Befugte könne…
…durchführen zu lassen, und zur Notifizierung verpflichtet ist, und zwar in der Rangfolge der Nennung: i) der Ersterzeuger, ii) der Neuerzeuger, iii) ein zugelassener Einsammler, iv) ein ermächtigter Händler, v) ein ermächtigter Makler oder vi) wenn alle og. Personen unbekannt oder insolvent sind, der Besitzer…
…durchführen zu lassen, und zur Notifizierung verpflichtet ist, und zwar in der Rangfolge der Nennung: i) der Ersterzeuger, ii) der Neuerzeuger, iii) ein zugelassener Einsammler, iv) ein ermächtigter Händler, v) ein ermächtigter Makler oder vi) wenn alle og. Personen unbekannt oder insolvent sind, der Besitzer…
…ausgeführt: „[Der belangte Verband] exportierte X-Waren an die Schweizer Unternehmen CH1, und CH2. Von [dem belangten Verband] wurden für die exportierten Waren im Rahmen der Bewilligung als Ermächtigter Ausführer Ursprungserklärungen auf den Rechnungen abgegeben, wonach die exportierten Waren österreichische Präferenzursprungswaren sind. Die 2009 durchgeführte…
…Die B. GmbH ist im Rahmen des Bescheides vom 4. Juli 2011 (GZ 5) ermächtigt, Präferenznachweise im vereinfachten Verfahren als „Ermächtigter Ausführer Nr. AT6“ ohne Mitwirkung der Zollbehörden auf Basis der bezugshabenden Rechtsgrundlagen auszustellen. Aufgrund des Prüfungsauftrages des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 30. Jänner 2013…