…GrEStG zu berücksichtigen, sondern auch eine - nur im Innenverhältnis wirkende (vgl. Haglmüller in Rummel/Lukas/Geroldinger, ABGB4 § 1404 Rz 2 ff und 10) - Erfüllungsübernahme gemäß § 1404 ABGB, was auch aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergibt (vgl. dazu schon VwGH 21.11.1985, 84/16/0093…
…BGBl. I 87/2015, lautet auszugsweise: § 1404 ABGB: Wer einem Schuldner verspricht, die Leistung an dessen Gläubiger zu bewirken (Erfüllungsübernahme), haftet dem Schuldner dafür, daß der Gläubiger ihn nicht in Anspruch nehme. Dem Gläubiger erwächst daraus unmittelbar kein Recht. Das Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994), BGBl…
…in diesem Fall darin, dass er durch die Schuldübernahme des Käufers von der wirtschaftlichen Belastung im Sinne des § 1404 ABGB (Erfüllungsübernahme) in gleicher Weise entlastet erscheint, wie wenn ihm der Käufer die Zahlung des vom Verkäufer geschuldeten Betrages als Teil des Kaufpreises verspricht. Der Verkäufer…
…in diesem Falle darin, dass er durch die Schuldübernahme des Käufers von der wirtschaftlichen Belastung im Sinne des § 1404 ABGB (Erfüllungsübernahme) in gleicher Weise entlastet erscheint, wie wenn ihm der Käufer die Zahlung des vom Verkäufer geschuldeten Betrages als Teil des Kaufpreises verspricht. Der Verkäufer…
…seine Schuld zu übernehmen (Schuldübernahme) tritt als Schuldner an dessen Stelle, wenn der Gläubiger einwilligt. Bis diese Einwilligung erfolgt oder falls sie verweigert wird, haftet er wie bei Erfüllungsübernahme (§ 1404). Die Einwilligung des Gläubigers kann entweder dem Schuldner oder dem Übernehmer erklärt werden (§ 1405 ABGB)…
…Schuldner erklärt, seine Schuld zu übernehmen (Schuldübernahme) tritt als Schuldner an dessen Stelle, wenn der Gläubiger einwilligt. Bis diese Einwilligung erfolgt oder falls sie verweigert wird, haftet er wie bei Erfüllungsübernahme(§ 1404). Die Einwilligung des Gläubigers kann entweder dem Schuldner oder dem Übernehmer erklärt werden. ( §…
…Schuldner erklärt, seine Schuld zu übernehmen (Schuldübernahme) tritt als Schuldner an dessen Stelle, wenn der Gläubiger einwilligt. Bis diese Einwilligung erfolgt oder falls sie verweigert wird, haftet er wie bei Erfüllungsübernahme(§ 1404). Die Einwilligung des Gläubigers kann entweder dem Schuldner oder dem Übernehmer erklärt werden. ( §…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, BA ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. Dezember 2016 betreffend Grunderwerbsteuer 2014 (EN…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. Dezember 2016 betreffend Grunderwerbsteuer 2014 (EN ***1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schneider Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Nibelungenstraße 19, 6845 Hohenems über die Beschwerde vom 2. Dezember 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***Stb***, über die Beschwerde vom 4. Dezember 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 3. November 2014 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ARNOLD Rechtsanwälte GmbH, Wipplingerstraße 10, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 14. März 2019 gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren…
"Ich verweise besonders auf die Stellungnahme, die Vertragsübernahme ist ex lege erfolgt. Die abgeänderte Kautionsvereinbarung wurde bereits vor dem ex lege Übergang geschlossen und ist daher das Bestandverhältnis bereits in der abgeänderten Fassung übergegangen. Dazu kommt, dass die Urkunden bei STANDORT1, STANDORT3 und STANDORT4 ORT4…
Mit E-Mail vom 28.6.2023 übermittelte der steuerliche Vertreter der Bf dem Bundesfinanzgericht auf dessen Ersuchen die von der ***XY OG*** an die Bf gelegten Rechnungen Nr 2011/017, Nr 2012/017 und Nr 2014/013. Mit E-Mail vom 13.9.2023…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache BF, ADR, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renngasse 1/Freyung, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 11.01.2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** und ***AB***, ***Ort2***, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renngasse 1 Tür Freyung, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 29. Dezember 2022 gegen den…
Die Abänderung des angefochtenen Bescheides laut Spruch betreffend Kommunalsteuerrückstand für das Jahr 2015 wird durch einen offensichtlichen Irrtum begründet. Der Rückstand für 2015 beträgt laut Kontoauszug 3.391,22 Euro und 33,99 Euro, also insgesamt 3.425,21 Euro und nicht 3.459,04…