…dass im Jahr 2015 an der im Alleineigentum des Bf. stehenden und von den Fruchtnießern und dem Bf. bewohnten Liegenschaft ein Erdrutschschaden im Sinne des § 34 Abs. 6 EStG entstanden ist. Die belangte Behörde hält zwar dem Grunde und der Höhe nach einen Katastrophenschaden in…
…Stützmauer, Erdanker) nicht als bloße Beseitigung des eingetretenen Katastrophenschadens bzw. Wiederherstellung der ursprünglichen Hangbefestigung zu werten. Dass es sich dabei zweifelsfrei um eine Maßnahme zur Abwehr künftiger weiterer Erdrutschschäden am Grundstückstück in Hanglage handelt, geht bereits klar und deutlich aus dem Umstand, dass der Bf…
…Stützmauer bzw. Hangsicherung mit Wurfsteinen]. Hingegen sind die Kosten für die Wiederherstellung des Geländes und die Hälfte der Kosten für die Baustelleneinrichtung sowie die Hälfte der Kosten für den Gutachter als Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, im vorliegenden Fall von Erdrutschschäden, zu beurteilen. Diese sind…
…festzuhalten, dass die verwendeten sog. Wurfsteine als verlorener Aufwand im öffentlichen Gewässer versetzt wurden! Es handelt sich also nicht, wie in der Bescheidbegründung angeführt, zweifelsfrei um eine Maßnahme zur Abwehr künftiger Erdrutschschäden, sondern um Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen zur Wiederherst. des ehem. Zustandes! = verlorener Aufwand…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, über die Beschwerde vom 07.03.2012 gegen den Bescheid des FA Graz-Umgebung vom 13.02.2012, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich in der Beschwerdesache des Bf., StNr. X, A. wohnhaft, gegen den den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2012 (Arbeitnehmerveranlagung) vom 19.07.2013 des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs zu Recht erkannt: Der Bescheidbeschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache des Bf1, ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 4. November 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. Oktober 2025 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2024, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, vertreten durch Steuerberatung, gegen den Bescheid des Finanzamt Graz-Stadt vom 06.11.2013, Einkommensteuer 2011 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 16.9.2015 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 25.11.2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 zu Recht erkannt: Die Beschwerde vom 2.12.2010 wird als unbegründet abgewiesen. Eine…
Schillerstraße 2 6800 Feldkirch www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache B, vertreten durch RTG Rümmele Treuhand GmbH, Marktstrasse 30, 6850 Dornbirn gegen den Bescheid des Finanzamtes F vom 6. November…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R aus Anlass der Beschwerde vom 30.3.2011 der Frau Bfin gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 des Finanzamtes E vom 11.3.2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr., gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 22. Oktober 2012, betreffend Einkommensteuer 2011, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterinri in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Thuller & Partner Wirtschaftstreuhand & Steuerberatungs GmbH, Villacher Straße 83, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, über die Beschwerde vom 27. August 2018 gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2017…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. NN in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 7.7.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt XYZ vom 1.7.2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift, gegen den Bescheid des Finanzamt Kufstein Schwaz vom 1. Juni 2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
…Errichtung sei als Erweiterung der vor dem Schadenseintritt bestehenden Hangbefestigung (alte Stützmauer) anzusehen. Dass es sich dabei zweifellos um eine Maßnahme zur Abwehr künftiger weiterer Erdrutschschäden an dem Grundstück in Hanglage handle, gehe auch aus den Baurechnungen hervor. Damit lägen aber die Erfordernisse für die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 16. Juli 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. Juli 2025 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache Bf., B, vertreten durch Eckel & Steindl Steuerberater, Stockerauer Straße 92, 2100 Korneuburg , gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 30.04.2014, betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Daniel Philip Pfau in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch MOORE STEPHENS City Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Hafnerplatz 12, 3500 Krems an der Donau, über die Beschwerde vom 23. August 2018 gegen…