…34 Abs. 6 EStG 1988 ergibt, sind nur solche Aufwendungen abzugsfähig, die der unmittelbaren Beseitigung des Schadens dienen, wie der Abtransport der abgerutschten Erdmassen bzw. die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes durch Aufschüttung des abgerutschten Erdreiches. Aufwendungen zwecks Abwehr künftiger Schäden (vgl. Quantschnigg/Schuch, ESt-HB…
…sind sie keine Belastung. Über die Beseitigung von abgerutschten Erdmassen ist in der vorgelegten Rechnung der Fa A GmbH vom 11.05.2010 nichts zu entnehmen. Der Abzug der erwachsenden Kosten für die Hangbefestigung kommt daher nicht in Betracht." Mit Vorlagebericht vom 13.6.2014…
…34 Abs. 6 EStG 1988 ergibt, sind nur solche Aufwendungen abzugsfähig, die der unmittelbaren Beseitigung des Schadens dienen, wie der Abtransport der abgerutschten Erdmassen bzw. die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes durch Aufschüttung des abgerutschten Erdreiches. Aufwendungen zwecks Abwehr künftiger Schäden (vgl. Quantschnigg/Schuch, ESt-HB…