IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache X Privatstiftung, Adresse1, vertreten durch WT, Adresse2 über die Beschwerde vom 02.11.2010 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt L, nunmehr gemäß § 30 Abs. 4 Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz (AVOG) Finanzamt für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Ploner hinsichtlich der Beschwerde des Bf., vertreten durch Steuerberater, vom 12. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 9. Dezember 2008 betreffend Erbschaftssteuer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 27. Dezember 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12. Dezember 2013, ErfNr. 123, StNr. 12, betreffend Erbschaftssteuer zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterR in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Josef Schoffnegger, Pfarrplatz 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 31. März 2016 betreffend Grunderwerbsteuer (Erf. Nr…
…Erbschaft ist von den Verhältnissen am Todestag des Erblassers auszugehen. Änderungen in der Zusammensetzung des Nachlassvermögens, die nach dem Zeitpunkt des Todes der Erblassers eintreten, sind für die Erbschaftsbesteuerung grundsätzlich ohne Bedeutung. (z.B. VwGH 09.09.1993, 92/16/0190) Bezogen auf den zu…
…98/16/0361, 98/16/0362) Änderungen des Nachlassvermögens, die nach dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers eintreten, sind für die Erbschaftsbesteuerung grundsätzlich ohne Bedeutung. (VwGH 13.10.1983, 82/15/0143,82/15/0145) Nach § 8 Abs.5 ErbStG stellt sich der in Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V und die weiteren Senatsmitglieder Ri, Laienri1 und Laienri2 im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache des Herrn BF, ADR, vertreten durch Viehböck Breiter Schenk & Nau Rechtsanwälte OG, Bahnhofplatz 1A/Stg.1/top 5…
…den Schwerpunkt seiner Lebensinteressen aber in Deutschland gehabt hatte. Der (österreichischen) Erbschaftsbesteuerung wäre daher ein Steuersatz von 8% zugrunde zu legen und überdies die deutsche Erbschaftssteuer in Abzug zu bringen. Der vom Finanzamt angesetzte und in der Berufung noch angefochtene Wert des Grundvermögens wurde vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache BF vertreten durch V über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien vom 23.4.2008, ErfNr. 101.945/2004 betreffend Erbschaftssteuer zu Recht erkannt…
…Sachverhalts, auf den sie angewendet werden soll (Holoubek, ÖZW 1991, 72). (1) Zum ersten Prüfschritt: Rechtspolitischer Hintergrund für eine Rechtsgeschäftsgebühr auf Annahmeverträge war eine Besserstellung in der Erbschaftsbesteuerung. Historisch sollte die Vergebührung von Annahmeverträgen eine teilweise Umgehung der Erbschaftssteuer verhindern (vgl. Frotz/Hügel/Popp, GebG8…
…Erbschaft ist von den Verhältnissen am Todestag des Erblassers auszugehen. Änderungen in der Zusammensetzung des Nachlassvermögens, die nach dem Zeitpunkt des Todes der Erblassers eintreten, sind für die Erbschaftsbesteuerung grundsätzlich ohne Bedeutung. (z.B. VwGH 09.09.1993, 92/16/0190) Im Lichte der vorstehenden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr., vertreten durch Dr. Erich Moser, Schwarzenbergsiedlung 114, 8850 Murau, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 24. Oktober 2013, ErfNr. 123, betreffend Erbschaftssteuer zu Recht…
…sich im Übrigen eine Erbschaftssteuerschuld nicht ergibt. (VfGH 24.09 2003, B 706/00) Die Erhöhung ist als Mindeststeuer auch dann einzuheben, wenn der Nachlass infolge Überschuldung zu keiner Erbschaftsbesteuerung führen könnte, wenn zum Nachlass keine Liegenschaften gehörten. (VwGH 24.06.1982, 81/15/0019…
…die Erhebung der Erbschaftssteuer zuständigen Abgabenbehörde erbracht. Da die vom Bundesministerium für Finanzen geforderten Bedingungen erfüllt wurden, war das ausländische Liegenschaftsvermögen aus der inländischen Erbschaftsbesteuerung auszuscheiden, damit in Zusammenhang stehende Schulden in Österreich sind in den Passiven nicht enthalten. Soweit vorgebracht wird, die Vermögenswerte – Barocksekretär…
…27.1.1999, 98/16/0361, 0362). Änderungen in der Zusammensetzung des Nachlassvermögens, die nach dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers eintreten, sind für die Erbschaftsbesteuerung grundsätzlich ohne Bedeutung (VwGH 13.10.1983, 82/15/0143, 0145, 1.12.1987, 86/16/0013, 19.5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Frau Bf. (vormals Bf), X., über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 23. November 2011, Erf.Nr. 534.907/2011, betreffend Erbschaftssteuer zu…
Die Steuerschuld entsteht nach § 12 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955 bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Steuerschuldner ist auf Grund des § 13 Abs. 1 ErbStG 1955 der Erwerber, bei einer Schenkung auch der Geschenkgeber und bei einer Zweckzuwendung der…
…nach ihrem Vater erworbene deutsche Betriebsvermögen auch in Deutschland zur Erbschaftssteuer veranlagt worden. Die nochmalige Aufnahme dieses Vermögens in die österreichische Erbschaftsbesteuerung widerspreche eindeutig der Zuteilungsnorm des Art 4 DBA ErbSt BRD. Die Verteilungsnormen des DBA würden das ausschließliche Besteuerungsrecht jeweils einem der beiden Vertragsstaaten…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache WS, Adr, gegen den Bescheid des FA GVG vom 01.03.2011, ErfNr. xy, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Der angefochtene…
…Erbschaft ist von den Verhältnissen am Todestag des Erblassers auszugehen. Änderungen in der Zusammensetzung des Nachlassvermögens, die nach dem Zeitpunkt des Todes der Erblassers eintreten, sind für die Erbschaftsbesteuerung grundsätzlich ohne Bedeutung. (z.B. VwGH 09.09.1993, 92/16/0190) Im Lichte der vorstehenden…