…Der VfGH habe mit Erkenntnis vom 12.12.2013, B 628/2013, unter Auseinandersetzung mit seinem Erkenntnis vom 11.10.2012, B 1070/11, ausgesprochen, dass es im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum liege, die im StVG eingeräumte Möglichkeit der Erbringung gemeinnütziger Leistungen anstelle des Vollzugs der Ersatzfreiheitsstrafe…
…jedenfalls berechtigt, die gegenständliche Vollstreckungsmaßnahme durchzuführen, auch wenn zu diesem Zeitpunkt bereits ein Antrag auf Erbringung gemeinnütziger Leistungen anstelle des Vollzugs der Ersatzfreiheitsstrafe vorlag. Auch das Vorbringen, die Zahlungsunfähigkeit der Beschwerdeführerin sei bekannt gewesen, vermag keine Rechtswidrigkeit des Bescheides aufzuzeigen: gemäß § 16 Ab. 1 Z…
…Verurteilten unter den gegebenen Voraussetzungen nicht die Möglichkeit offensteht, anstelle der Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Leistungen zu erbringen, bezweckt das gegenständliche Ansuchen die Aufrollung einer bereits rechtkräftig entschiedenen Sache. Im abweislichen Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 28. Juni 2015 wird zudem explizit die Revision an den…
…integriert werden und eine Stärkung des Verantwortungsgefühles erfahren kann (Pieber in WK² StVG § 3a Rz 2 mit Zitat Schütz, Diversionsentscheidungen 132). Über die Möglichkeit der Erbringung von gemeinnützigen Leistungen anstelle des Vollzuges der Freiheits- oder Ersatzfreiheitsstrafe ist der Bestrafte in der Aufforderung zum Strafantritt zu…
…Weist der Bestrafte nach, dass er an der vollständigen Erbringung der gemeinnützigen Leistungen durch unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse gehindert war, hat die Finanzstrafbehörde den Aufschub für die notwendige und angemessene Dauer zu verlängern. Für die Vermittlung der Ableistung von gemeinnützigen Leistungen anstelle des Vollzuges von…
…160). Lediglich im Strafvollzugsgesetz (§ 3a StVG) ist die Möglichkeit der Erbringung gemeinnütziger Leistungen anstelle des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe eingeräumt. Mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 212 Abs. 1 BAO konnte die begehrte Zahlungserleichterung somit nicht gewährt werden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision…
…Akt ersichtlich. Überdies wird ausdrücklich auf die Möglichkeit der Erbringung gemeinnütziger Leistungen anstelle des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe hingewiesen. Aufgrund der voranstehenden Ausführungen konnte dem Ansuchen um gnadenweise Nachsicht insgesamt kein Erfolg beschieden sein. Ergänzend ist zu bemerken, dass Gegenstand einer allfälligen Nachsicht im Sinne des §…
…22. April 2013 einen Antrag auf Erbringung gemeinnütziger Leistungen anstelle des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe gestellt, jedoch keinen diesen Antrag erledigenden Bescheid erhalten. Das BMF wies das Ansuchen als unbegründet ab. Begründend führte das BMF dazu aus, dass nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes die Tatsache…
…hiebei die Unterstützung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes in Anspruch zu nehmen. ... (§ 175 Abs. 2 FinStrG). Gemäß § 179 Abs. 3 FinStrG hat der Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe zu unterbleiben, wenn der Bestrafte gemeinnützige Leistungen (§ 3a StVG) erbringt. Darüber ist er in der Aufforderung zum Strafantritt zu…
…Ein Antrag auf Erbringung gemeinnütziger Leistungen anstelle der Ersatzfreiheitsstrafen (§ 3a Strafvollzugsgesetz - StVG) wurde vom Bestraften nicht gestellt. Am Sonntag, den 22. Jänner 2012, wurde der Vorführbefehl der Finanzstrafbehörde Salzburg-Stadt auch tatsächlich vollzogen und A um 17.10 Uhr durch Kriminalbeamte des Stadtpolizeikommandos Salzburg in…
…zur gemeinnützigen Leistung nicht durchgeführt werden konnte, weil sie weder ihn noch dessen Rechtsanwalt erreichen konnten. Infolgedessen wurde mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 18.11.2024 (zugestellt durch Hinterlegung am 22.11.2024) der zur Erbringung gemeinnütziger Leistungen gewährten Aufschub des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe…
…StVG) anstelle des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren verwiesen. Da eine Zahlungserleichterung nicht gewährt werden kann, steht es dem Bestraften somit frei, für den Vollzug des Sanktionsübels gemeinnützige Leistungen zu erbringen. 5. Antrag auf aufschiebende Wirkung Im Hinblick auf den Spruch des Erkenntnisses erübrigt…
…Handelns bereits aus dem ersten Abbruch bekannt waren. Damit sind die Voraussetzungen zur Genehmigung und Bewilligung der Erbringung gemeinnütziger Leistungen nicht mehr gegeben, weshalb der im angefochtenen Bescheid erfolgte Widerruf des Aufschubs des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe seitens der Finanzstrafbehörde rechtmäßig ergangen ist. Ob der Bf…
…dass eine Unbilligkeit des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe nicht vorliegt, weil die Bf. auch die Möglichkeit hätte, an Stelle des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Leistungen zu erbringen, worauf sie auch hingewiesen wurde." Die Bf. wurde zu Wahrung des Parteiengehörs um Stellungnahme und Vorlage ergänzender Informationen eingeladen…
…die von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes geforderte sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes in angemessener Zeit nicht erreicht wird. Das Sanktionsübel ist im gegenständlichen Fall daher in Form des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe zu erfüllen. Auf die Möglichkeit der Erbringung gemeinnütziger Leistungen anstelle der Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe wird…
…Uneinbringlichkeit der Geldstrafe) drohenden Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe die Bestimmung § 179 Abs. 3 FinStrG klarstellt, dass dieser durch die Erbringung gemeinnütziger Leistungen anstelle des ausgesprochenen Freiheitsentzuges gemäß § 3a Strafvollzugsgesetz entsprechend aufgeschoben bzw. verhindert werden kann. Im antragsgegenständlichen Beschwerdeverfahren wird sich das BFG mit den von der…
…Existenz des Bestraften durch den Umstand, dass nunmehr diesem gemäß § 179 Abs. 3 FinStrG die Möglichkeit eingeräumt ist, anstelle einer Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Leistungen zu erbringen. Würde die sofortige Entrichtung der Geldstrafe eine über den Strafzweck hinausgehende erhebliche Härte darstellen oder sogar die wirtschaftliche Existenz des…
…Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ist im Finanzstrafgesetz der Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe vorgesehen. Auf die grundsätzliche Möglichkeit der Erbringung gemeinnütziger Leistungen (§ 179 Abs. 3 FinStrG in Verbindung mit § 3a StVG) anstelle des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren wird verwiesen. Zur Unzulässigkeit der…
…gerichtlichen Strafvollzug. Wenn der Gesetzgeber für einzelne Ausnahmefälle die Möglichkeit, anstelle einer Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Leitungen im Sinne des § 3a StVG zu erbringen, nicht vorsieht, so ist die Verwaltung aufgrund des Legalitätsprinzips im Vollzug daran gebunden. Dabei steht/stand es dem Gesetzgeber durchaus offen, für Straftäter…
…ist somit die sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes. Aber auch im Ruin der wirtschaftlichen Existenz eines Bestraften kann keine sinnvolle Erreichung des mit der Bestrafung verfolgten Zwecks erblickt werden (vgl. VwGH 24.2.2011, 2010/16/0276). Die Möglichkeit anstelle der Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Leistungen zu erbringen…