…Bemessungsakt ErfNr.*** befindlichen Unterlagen. II. Sachverhalt In der Verlassenschaft des am Juli verstorben Herr Erblasser haben Frau BF und Frau ERBIN2 auf Grund des Gesetzes je zur Hälfte unbedingte Erberklärungen abgegeben. Mit Testament vom 23. Jänner 1962 hatte er seine Lebensgefährtin LEBENSGEFÄHRTIN zur Alleinerbin bestimmt…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden V und die weiteren Senatsmitglieder R1, R2 und R3, in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch X, sowie durch Y, gegen die Bescheide des Finanzamtes ZZ vom 27. September 2011 und 29. Juni 2012, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, vertreten durch Dr. Stephan Hetzer, Ortnergasse 3, 1150 Wien , über die Beschwerde vom 01.07.2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 05.06.2008, betreffend Einkommensteuer 2005 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Säumnisbeschwerdesache Bf.Adr, ErfNr. x1 und ErfNr. x2 , wegen Verletzung der Entscheidungspflicht gemäß § 284 BAO durch das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt…
Neue Tatsache: Vorliegen von Vermietungseinkünften (erstmalige Feststellung aufgrund der vorgelegten Unterlagen)" Die Bestimmung des § 303 BAO ordnet an: "(1) Ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren kann auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn a) der Bescheid durch eine gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt…
Wir haben mit Ihnen in Bezug auf die Entwicklung der im Betreff genannten Liegenschaft die Erbringung von Beratungs- und ProjektAXNleistungen vereinbart. In diesem Zusammenhang haben wir im angegebenen Leistungszeitraum an der Vorbereitung und Durchführung von Entwicklungsmaßnahmen für das Objekt mitgewirkt und Aufgaben in der Projektbetreuung…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf., M-Gasse, 1XXX Wien, wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 29. November 2016 I…
Betrachtet man den Gegenstand des Pachtvertrages in § 1 des Pachtvertrages, so zeigt sich, dass dies lediglich der von den Bf. im Eigentum befindliche anteilige Grundbesitz samt Gebäude und die ihnen zustehenden Nutzungsrechte sowie das Inventar "verpachtet" wurden, dies auf eine Mindest-Festlaufzeit von 20 Jahren…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Säumnisbeschwerdesache Bf+Adr, ErfNr. x1 und ErfNr. x2 wegen Verletzung der Entscheidungspflicht gemäß § 284 BAO durch das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Casapicola & Gross Wirtschafts- prüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Gluckgasse 3 Tür 15, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 19. Juni 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1…
hiermit möchte ich festhalten, dass sich meine Beschwerde vom 02.01.2015 gegen den Bescheid vom 25.08.2015 richtet, da darin Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft in Höhe von 3.943, 10 € ausgewiesen werden, die aber auf Grund der beigebrachten Unterlagen (siehe…
Tz 84 Sollten die Ergebnisse der seinerzeitigen Abfrage tatsächlich nicht im Arbeitsbogen aufliegen, wäre dies insoweit unerklärlich, als in diesem grundsätzlich sämtliche im (späteren) Prüfbericht getroffenen Prüfungsfeststellungen so zu dokumentieren sind, dass sie aus ihm klar abzuleiten und auch durch sachverständige Dritte leicht und vollständig…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, über die Beschwerde vom 16.10.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde, Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel, vom 03.04.2014, ErfNr. XY/2013 betreffend Zwangsstrafe zu…
Im Beschwerdefall steht weiters fest, dass der Bf im Jahr 2006 seine Vorarbeiter offiziell mit einem Bruttostundenlohn von EUR 6,00 (Monatsbruttolohn von EUR 1.000,00) zur Sozialversicherung angemeldet hatte. Im Vergleich zu dem in der Beschwerdevorentscheidung vom 9. Dezember 2014 wiedergegebenen einschlägigen Kollektivvertrag…
Die Höhe des Sicherheitszuschlages ist eine Ermessenssache der Behörde, und die 10 % scheinen im vorliegenden Fall angemessen zu sein. 4. ROHAUFSCHLAGSKALKULATION 2007 bis 2009: Die Rohaufschlagskalkulation erfolgte von der BP aufgrund der vorgelegten Zahlen der Buchhaltung. Lt. Stb. wurden bei den 20 %igen Erlösen ein…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 13. Mai 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes ***FA*** vom 19. Februar 2019 betreffend Einkommensteuer und Umsatzsteuer für das Jahr 2017 und Einkommensteuervorauszahlungen für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 4. Juli 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 28. März 2018 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 2015 und…
Z 2 lit. b: Betrieblich oder beruflich veranlasste Aufwendungen oder Ausgaben, die auch die Lebensführung des Steuerpflichtigen berühren, und zwar insoweit, als sie nach allgemeiner Auffassung unangemessen hoch sind. Dies gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, … Z 3: Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Bruno Hübscher in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Vertr*** Steuerberatungsgesellschaft mbH, ***VertrAdr***, über die Beschwerde vom 17. August 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr: Finanzamt Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke betreffend die Beschwerden der Ing. Mag. Dr. *****[V1]***** *****[N1]*****, *****Adresse_nunmehriger_Hauptwohnsitz*****, bzw. *****Adresse_12*****, vertreten durch Treufinanz Steuerberatung Unternehmensberatung Wirtschaftstreuhand GmbH, 1180 Wien, Sternwartestraße 76, sowie im Beschwerdeverfahren auch durch Mag…