…Falle der Entrichtung durch Barzahlung, Erlagschein, Bankomatkarte oder Kreditkarte eine Änderung eintreten sollte. Vielmehr ist dem letzten Satz des § 3 Abs 2 Z 1 GebG nF, wonach § 203 BAO und § 241 Abs 2 und 3 BAO sinngemäß anzuwenden sind, zu entnehmen, dass die festen Gebühren…
…feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt, so ist gemäß § 9 Abs. 1 GebG eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50% der verkürzten Gebühr zu erheben. Die Gebührenerhöhung wird im § 9 Abs. 1 GebG als objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren…
…Recht mangels vorschriftsmäßiger Entrichtung den gegenständlich bekämpften Bescheid vom 9.5.2017 erlassen und die festen Gebühren gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG und § 14 TP 5 Abs. 1 GebG im Betrag von zusammen € 49,40 festgesetzt. In Zusammenhalt mit der dagegen erhobenen…
…Beschwerden ab, da laut schriftlicher Mitteilung des Österreichischen Patentamtes vom 18.4.2016 die Gebühr bis zu diesem Zeitpunkt nicht entrichtet worden sei. Da eine vorschriftsmäßige Entrichtung der Gebühr unterblieb, sei ein Bescheid gem. § 203 BAO zu erlassen gewesen. Werde eine feste Gebühr, die nicht…
…entsteht die Gebührenschuld bei den übrigen Eingaben in dem Zeitpunkt, in dem die das Verfahren in erster Instanz schriftlich ergehende abschließende Erledigung über die in der Eingabe enthaltenen Anbringen zugestellt wird. Gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 GebG ist zur Entrichtung der festen Gebühren bei…
…2 in dem Zeitpunkt, in dem die das Verfahren in einer Instanz schriftlich ergehende abschließende Erledigung über die in der Eingabe enthaltenen Anbringen zugestellt wird;“ Gemäß § 13 Abs.1 Z 1 GebG 1957 ist zur Errichtung der festen Gebühren bei Eingaben, deren Beilagen und den…
…das sind Schriften, die von Organen der Gebietskörperschaften oder von ausländischen Behörden oder Gerichten ausgestellt werden und durch die persönliche Eigenschaften oder Fähigkeiten oder tatsächliche Umstände bekundet werden, von jedem Bogen feste Gebühr in Höhe von 14,30 Euro zu entrichten. Nach § 14 TP 15…
… 241 Abs. 2 BAO ermöglicht der Partei, wenn sie Zweifel an der Gebührenpflicht hat, die festen Gebühren zu entrichten und danach einen Rückzahlungsantrag einzubringen, um die Frage der Gebührenpflicht bescheidmäßig klären zu lassen. Die Alternative, in Zweifelsfällen die Abgabe nicht zu entrichten, um einen gemäß…
…13. Februar 2020 die Gebühr in Höhe von Euro 480,00 für zwei Eingaben beim Verfassungsgerichtshof fest. Begründend wurde ausgeführt, dass die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden sei. Nach § 13 Abs. 3 GebG 1957 sind zur Entrichtung der festen Gebühren zur ungeteilten Hand die im …
…Schrift anfällt oder von der die gebührenpflichtige Amtshandlung vorgenommen wird. Bei Abgaben, die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken)zu entrichten sind, ist ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist.(§ 203 Bundesabgabenordnung,(BAO)). Wird eine feste Gebühr…
…3 der Bundesabgabenordnung. Nach § 203 BAO ist bei Abgaben, die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Damit gilt diese Bestimmung auch sinngemäß für die feste Gebühr nach…
…ergeht aufgrund der gemeldeten Verletzung der Gebührenentrichtung dieser Bescheid. Nach § 13 Abs. 3 GebG ist zur Entrichtung der festen Gebühren zur ungeteilten Hand mit den im § 13 Abs. 1 GebG genannten Personen verpflichtet, wer im Namen eines anderen Eingaben oder Beilagen überreicht oder gebührenpflichtige amtliche…
…3 der Bundesabgabenordnung. Nach § 203 BAO ist bei Abgaben, die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Damit gilt diese Bestimmung auch sinngemäß für die feste Gebühr nach…
…weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde. Nach § 13 Abs. 3 GebG ist zur Entrichtung der festen Gebühren zur ungeteilten Hand mit den im § 13 Abs. 1 GebG genannten Personen verpflichtet, wer im Namen eines anderen Eingaben oder Beilagen überreicht oder gebührenpflichtige amtliche Ausfertigung oder…
…aufgrund gemeldeten Verletzung der Gebührenentrichtung dieser Bescheid. Nach § 13 Abs. 3 GebG ist zur Entrichtung der festen gebühren zur ungeteilten Hand mit den im § 13 Abs. 1 GebG genannten Personen verpflichtet, wer im Namen eines anderen Eingaben oder Beilagen übereicht oder gebührenpflichtige amtliche Ausfertigungen oder…
…3 der Bundesabgabenordnung. Nach § 203 BAO ist bei Abgaben, die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Damit gilt diese Bestimmung auch sinngemäß für die feste Gebühr nach…
…weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde. Nach § 13 Abs. 3 GebG ist zur Entrichtung der festen Gebühren zur ungeteilten Hand mit den im § 13 Abs. 1 GebG genannten Personen verpflichtet, wer im Namen eines anderen Eingaben oder Beilagen überreicht oder gebührenpflichtige amtliche Ausfertigungen oder…
…Vermerk außerdem die Bezeichnung der Behörde sowie das Datum, an dem diese den Vermerk angebracht hat, zu enthalten. Nach § 3 Abs. 2 GebG sind die festen Gebühren durch Barzahlung, durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten…
…1957 sind die festen Gebühren durch Barzahlung, durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die über die Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein hinausgehenden zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen…
…GebG sind die festen Gebühren durch Barzahlung, durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die über die Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein hinausgehenden zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen…