…Nr. 567, in der Fassung der Bundesgesetze BGBI. Nr. 353/1982 und 252/1985 wird aufgehoben. Artikel II .... 3. a) Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 260/1975, in der jeweils geltenden Fassung, deren Ausbauleistung insgesamt 10000 kW nicht übersteigt, können von den Begünstigungen…
Durch die Anwendung einer gesetzlich festgelegten Obergrenze soll unabhängig von den jeweiligen Produktionskosten der Zuwachs an Leistungsfähigkeit erfasst werden, der entsteht, wenn und insoweit der erzielte Verkaufserlös einen typisierend für reguläre Marktverhältnisse angenommenen Markterlös übersteigt (VfGH 11. Dezember 2024, E 1757/2024-13, Rz 42…
Die Bf. behauptet das Vorliegen einer Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und Fernwärmeversorgern, da diese im gleichen Segment als Energieversorger tätig werden. Österreich habe im EU-Vergleich die höchste Inflationsrate bei Fernwärme. Dazu ist anzuführen, dass nicht belegt wurde, dass bei diesen Übergewinne entstanden wären. Außerdem waren…
…wurde dem Unabhängigen Finanzsenat am 12.12.2013 zur Entscheidung vorgelegt. Das Bundesfinanzgericht hat diese im Sinne der zitierten Bestimmung nunmehr als Beschwerde zu erledigen. Die für die Beurteilung der gegenständlichen Rechtsfrage maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen lauten auszugsweise: § 1. Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr…
…Im Vorlageantrag vom 24.2.2012 wurde dargelegt, dass der ausschließliche Unternehmensgegenstand der Bf. in der Erzeugung von Strom aus Biogas (Biomasse) zur Einspeisung ins öffentliche Netz liege. Es handle sich dabei um ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (§ 1 EnFG). Laut EnFG § 8 Abs…
…besagt: Die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerermäßigt sich ab dem Betriebsbeginn für die Dauer von zwanzig Jahren auf die Hälfte der gesetzlichen Beträge. Außer Zweifel steht, dass es sich bei der [Beschwerdeführerin] um ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinnes des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes, deren Gewinn nach § 5 des EStG ermittelt wird…
…Die Bezugnahme auf § 1 EnFG 1979 diene ausschließlich zur Definition der Art von Unternehmen, die als Elektrizitätsversorgungsunternehmen i.S. dieser Bestimmung anzusehen seien (nämlich jene iS. des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes BGBL. Nr. 260/1975). Das lasse sich klar aus der Stellung unmittelbar (§ 1) des Klammerausdrucks nach dem…
…Erkenntnis vom 14. September 2017, Ro 2015/15/0042, klar zum Ausdruck, dass das EnFG 1979 auf das Elektrizitätswirtschaftsgesetz 1975 in der im Jahr 1979 geltenden Fassung abstellt. Es komme folglich nur eine "statische dynamische" Auslegung in Betracht. Wenn nun aus § 8 Abs. 1 EnFG…
…Nr. 353/1982 und 252/1985 wird aufgehoben. Artikel II 1. Artikel I ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1988, anzuwenden. (...) 3. a) Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 260/1975, in der jeweils geltenden Fassung, deren Ausbauleistung insgesamt 10 000 kW…
…aus, die §§ 1 bis 6 EnFG sähen steuerliche Begünstigungen für Elektrizitätsversorgungsunternehmen iSd Elektrizitätswirtschaftsgesetzes vor. Gemäß § 1 EnFG könnten zu Lasten der Gewinne der Wirtschaftsjahre 1980 bis 1989 aus dem der Stromabgabe dienenden Teil des Unternehmens steuerfreie Rücklagen bis zu 50% des Gewinnes gebildet werden. Energieversorgungsunternehmen…
…Elektrizitätswirtschaftsgesetz 1975 verweist, abzuleiten versucht, dass die Bestimmungen des EnFG „bereits " zeitlich ausgelaufen sind“, ist ihm zu entgegnen, dass der Verweis - zumal er nicht auf die jeweils geltende Fassung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 1975 abstellt - als statischer Verweis auf das im Jahr 1979 in Geltung gestandene Elektrizitätswirtschaftsgesetz…
…Elektrizitätswirtschaftsgesetz 1975 verweist, abzuleiten versucht, dass die Bestimmungen des EnFG „bereits " zeitlich ausgelaufen sind“, ist ihm zu entgegnen, dass der Verweis - zumal er nicht auf die jeweils geltende Fassung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 1975 abstellt - als statischer Verweis auf das im Jahr 1979 in Geltung gestandene Elektrizitätswirtschaftsgesetz…
…der Energieträger. ... Zu § 1: Der Elektrizitätsabgabe unterliegt jede Lieferung von elektrischer Energie, ausgenommen die Energie wird an ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes geliefert. ... Verwendet das Elektrizitätsversorgungsunternehmen einen Teil der angelieferten oder selbst hergestellten elektrischen Energie für andere Zwecke als zur Weiterlieferung bzw. als für…
Dass die Stromhändler durch die krisenbedingten Preissteigerungen außergewöhnliche Markterlöse oder Übergewinne erzielt hätten, macht die Bf. mit der bloßen Behauptung, diese wären aufgrund ihrer direkten Vertragsbeziehung zu Endkunden heranzuziehen gewesen, nicht deutlich. Da Stromhändler an der Marge zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis verdienen, damit wohl nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die Beschwerde der Bf-GmbH, Bf-Adr, vertreten durch die Haimerl Hörler Wirtschaftsprüfer Steuerberater GmbH, Seilerstätte 18-20, 4. OG, 1010 Wien, vom 03.09.2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Großbetriebe vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Hans Blasina in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BDO GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Am Belvedere 4 Tür QBC, 1100 Wien, und Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8/5.01…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch die ***Vt***, ***Vt-Adr***, über die Beschwerde vom 6. Dezember 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. November 2024 betreffend Abweisung eines Antrages…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Hans Blasina in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8-8A Tür 5.01, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 7. Februar 2024 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8-8A Tür 5.01, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 14. Dezember 2023 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8-8A Tür 5.01, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 12. Juni 2024 gegen den Bescheid des…