…den vorstehenden Ausführungen darauf ab, den Verbrauch elektrischer Energie beim Endverbraucher zu besteuern. § 2 Z 1 lit a und b EIAbgG normieren in weiterer Folge gewisse Steuerbefreiungen für Elektrizitätserzeuger. Unstrittig handle es sich dabei um allgemeine „Output'-bezogene Steuerbefreiungen gewisser Unternehmen, also um die Steuerbefreiung…
…... Wird die elektrische Energie selbst erzeugt und verbraucht, so unterliegt sie ebenfalls der Abgabe. Dies gilt für alle Elektrizitätserzeuger, wenn sie die im § 2 Z 1 genannte Grenze überschreiten und soweit sie die elektrische Energie nicht für die im § 2 Z 2 genannten Zwecke verwenden…
Durch die Anwendung einer gesetzlich festgelegten Obergrenze soll unabhängig von den jeweiligen Produktionskosten der Zuwachs an Leistungsfähigkeit erfasst werden, der entsteht, wenn und insoweit der erzielte Verkaufserlös einen typisierend für reguläre Marktverhältnisse angenommenen Markterlös übersteigt (VfGH 11. Dezember 2024, E 1757/2024-13, Rz 42…
Die Bf. behauptet das Vorliegen einer Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und Fernwärmeversorgern, da diese im gleichen Segment als Energieversorger tätig werden. Österreich habe im EU-Vergleich die höchste Inflationsrate bei Fernwärme. Dazu ist anzuführen, dass nicht belegt wurde, dass bei diesen Übergewinne entstanden wären. Außerdem waren…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Johannes Böck in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Am Belvedere 4, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 5. März 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde der Bf., vertreten durch die Mag. Dr. Schiffner Kommandit-Partnerschaft, vom 5. Juli 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 7. Juni 2013 betreffend Energieabgabenvergütung für das Kalenderjahr 2011 zu…
Die Verordnung (EU) 2022/1854 des Rates vom 6. Oktober 2022 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise sieht in Erwägung näher genannter Gründe in Bezug auf die im gegenständlichen Fall anzuwendende Regelung des Bundesgesetzes über den Energiekrisenbeitrag-Strom (EKBSG), BGBl. I Nr. 220…