…ob ein Betrag iHv. € 1.365,- als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden kann. Laut vorgelegter Rechnung der Privatklinik XY vom 11.2.2020 handelt es sich dabei um den Einzelzimmerzuschlag für einen Klinikaufenthalt des Bf. in der Zeit von 21.1. bis 11.2.2020…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr. gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 14. Juni 2012, betreffend Einkommensteuer 2011 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung teilweise Folge gegeben…
…von 30. September 2011 bis 23. Oktober 2011 in einem Pflegeheim in ***Ort Heim*** zur Pflege untergebracht. Die Unterbringungskosten betrugen € 2.280,00. Die Kosten der "Extras" betrugen insgesamt € 349,71 (Einzelzimmerzuschlag € 204,60, Goldpaket € 60, Ausflug € 10,00, Medika…
…und weise diese Rechnung mehrere Leistungskomponenten, nämlich "Hausleistung" bzw "Fallpauschale Haus", "Arztleistung" bzw. "Fallpauschale Arzt" und unter Umständen "Einzelzimmerzuschlage" auf. Überdies sei auf der Rechnung der Name des behandelnden Arztes ausgewiesen. Die Zahlung des Gesamtbetrages erfolgte an die Bf. Die Bf spalte aus diesem Gesamtbetrag…
…von € 55 können zum Abzug gebracht werden. Ausgaben iHv € 2.707,80 können NICHT als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden: Einzelzimmerzuschlag Kuraufenthalt in Y iHv € 546 Wellnesscard während Kuraufenthalt iHv 2mal € 16,90 somit € 33,80 Badetuch für Kuraufenthalt iHv €…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, über die Beschwerde vom 17.10.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart vom 10.10.2017, betreffend Einkommensteuer 2016 (Arbeitnehmerveranlagung…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 19. Juni 2012, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. A in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 11.04.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt B vom 03.04.2017, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2016 zu Recht erkannt…
Der Beschwerde war daher teilweise stattzugeben. Beilage 1 = Berechnungsblatt Einkommensteuer 2007 Zulässigkeit einer Revision: Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…