…andere Arbeitnehmer, die nicht dem AZG unterliegen und deren Normalarbeitszeit sich nicht aufgrund lohngestaltender Vorschriften wie KV oder Betriebsvereinbarungen (§ 68 Abs 4 Z 1 bis 6 EStG), sondern aufgrund von Einzeldienstverträgen ergibt, haben keinen Anspruch auf eine begünstigte Besteuerung von Überstunden gem § 68 EStG. Dies…
…Tagesgelder, die über den Betrag von 26,40 Euro für 24 Stunden hinausgehen, unversteuert gewährt werden dürften. Ebenso wenig können allfällige einzeldienstvertragliche Regelungen dem Gesetz derogieren. Allerdings wurde die Rechtslage mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2008 (zum Inkrafttreten siehe § 124b Z 140 EStG) geändert: Der …
Die Abänderung des angefochtenen Bescheides laut Spruch betreffend Kommunalsteuerrückstand für das Jahr 2015 wird durch einen offensichtlichen Irrtum begründet. Der Rückstand für 2015 beträgt laut Kontoauszug 3.391,22 Euro und 33,99 Euro, also insgesamt 3.425,21 Euro und nicht 3.459,04…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 10.9.2012 betreffend Einkommensteuer 2009 beschlossen: Der Einkommensteuerbescheid 2009 wird gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache des Bf. XY (C), Ort, vertreten durch StB., über die Berufung (jetzt: Beschwerde) vom 17. Februar 2012, gerichtet gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26. Jänner 2012, betreffend die…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf.in, AdresseBf.in, gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 13.9.2012 betreffend Einkommensteuer 2007 beschlossen: Der Bescheid wird gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin **** in der Beschwerdesache Bf., Adresse vertreten durch [Vertreter], über die Berufungen vom 19.07.2012 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 18.06.2012, betreffend 1. Haftung für…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf, Straße, PLZ, gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 6.9.2012 betreffend Einkommensteuer 2007 beschlossen: Der Bescheid wird gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter…