…die wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung im Sinne des Art. 24 ZK taiwanesischen Ursprung erlangt hat, war der gemäß Art. 1 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 467/2010 auf Einfuhren von Silicium der Position 2804 6900 der Kombinierten Nomenklatur mit Ursprung in…
…vorhanden, so sind die neunte und zehnte Stelle 00. Für die Einreihung von Waren in die KN gelten nach den Einführenden Vorschriften der KN, Titel I, Buchstabe A (Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, AV), folgende Grundsätze: 1. Die Überschriften der Abschnitte, Kapitel…
…Abschnitt A („Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur") insbesondere bestimmt: „Für die Einreihung von Waren in die KN gelten folgende Grundsätze: 1. Die Überschriften der Abschnitte, Kapitel und Teilkapitel sind nur Hinweise. Maßgebend für die Einreihung sind der Wortlaut der Positionen und der…
…die wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung im Sinne des Art. 24 ZK taiwanesischen Ursprung erlangt hat, war der gemäß Art. 1 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 467/2010 auf Einfuhren von Silicium der Position 2804 6900 der Kombinierten Nomenklatur mit Ursprung in…
…Für die Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur gelten folgende Grundsätze: AV 1 Die Überschriften der Abschnitte, Kapitel und Teilkapitel sind nur Hinweise. Maßgebend für die Einreihung sind der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln und - soweit in den…
…beruht und die durch besondere Gemeinschaftsvorschriften zur Durchführung anderer als zolltariflicher Maßnahmen im Warenverkehr erstellt worden ist (Abs.6).") Für die Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur (KN) gelten nach den Einführenden Vorschriften der KN, Titel I, Buchstabe A, folgende Grundsätze: 1. Die Überschriften…
…auch) auf die Durchführungsverordnung (EU) 2019/926 der Kommission vom 3. Juni 2019 und auf die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1524 der Kommission vom 8. September 2022 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur. Mit der erstgenannten Verordnung wurde eine Ware, die sich neben einem…
…Für die Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur gelten folgende Grundsätze: AV 1 Die Überschriften der Abschnitte, Kapitel und Teilkapitel sind nur Hinweise. Maßgebend für die Einreihung sind der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln und - soweit in den…
…Für die Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur gelten folgende Grundsätze: AV 1 Die Überschriften der Abschnitte, Kapitel und Teilkapitel sind nur Hinweise. Maßgebend für die Einreihung sind der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln und - soweit in den…
…Februar 2006 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur werden die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang beschriebenen Waren in die Kombinierte Nomenklatur unter die in Spalte 2 der Tabelle genannten KN-Codes eingereiht. Eine Ware aus 97,5 % Saccharose und 2…