…ist die tatsächliche Handhabung entscheidend, ob steuerliche Betriebs- oder Privatvermögenseigenschaft gegeben ist; Der VfGH hat in seiner Rechtssprechung zum Erbschaftssteuergesetz bereits „Durchgriffsbetrachtungen zwischen Betriebs- und Privatvermögen” angestellt, um die Einmalwirksamkeit der Erbschaftsteuerbefreiung nach § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG sicherzustellen (vgl. VfGH 22.6.2005…
…Die Befreiung gem. § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG hat bei allen Erwerben von Todes wegen für den gesamten Anfall an endbesteuertem Vermögen zur Geltung zu kommen (Grundsatz der Einmalwirksamkeit der Steuerbefreiung), dh. die Steuerfreiheit kommt immer nur einmal, jedoch im vollen Umfang des Vorhandenseins…
…Die Befreiung gem. § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG hat bei allen Erwerben von Todes wegen für den gesamten Anfall an endbesteuertem Vermögen zur Geltung zu kommen (Grundsatz der Einmalwirksamkeit der Steuerbefreiung), dh. die Steuerfreiheit kommt immer nur einmal, jedoch im vollen Umfang des Vorhandenseins…
…Die Befreiung gem. § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG hat bei allen Erwerben von Todes wegen für den gesamten Anfall an endbesteuertem Vermögen zur Geltung zu kommen (Grundsatz der Einmalwirksamkeit der Steuerbefreiung), dh. die Steuerfreiheit kommt immer nur einmal, jedoch im vollen Umfang des Vorhandenseins…