…bemessen, um Zinsen wegen späterer Fälligkeit der Forderung zu berücksichtigen. Der erzielte höhere Einlösungsbetrag ist nach VwGH als "Umkehrung" eines einstigen Abwertungsvorgangs und somit als Wertänderung des Kapitalstammes zu verstehen. Der allenfalls realisierte Unterschiedsbetrag kann daher nicht als Entgelt für die Nutzungsüberlassung von Kapital iSd…
…2006 zurückzuführen? Lt. Jahresabschluss 2006 betrugen die nachrangigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen € 10.220.669,00. Wie wurde der Einlösungsbetrag im Hinblick auf den vom Nennwert wohl abweichenden Barwert des nachrangigen und unverzinslichen Konzerndarlehens bestimmt? In der E-Mail der Bf. vom 12. Dezember…
…Euro-Geldmarktsätze, Beilage ./F, verwiesen wird, und sich der gesamte Einlösungsbetrag - wie den Beilagen zur Vorhaltsbeantwortung vom 9. März 2011 entnommen werden kann - auf die Summe aus € 21.259.332,24 zuzüglich € 1.328.610,22, sohin € 22.587.942,46, beläuft…
…sei die Einigung (auch) auf Basis einer vertraglichen Einigung erfolgt. Es sei eine Urkunde errichtet worden, welche die Gebührenpflicht auslöse. Darüber hinaus seien die Summen der Forderung und des Einlösungsbetrages ungleich. Eine Forderungseinlösung im Sinne des § 1422 ABGB setze voraus, dass der Dritte das leiste…
…der Gesamtbruttobetrag, der in Bezug auf das Konto während des Kalenderjahrs an den Kontoinhaber gezahlt oder ihm gutgeschrieben wurde und für den das meldende Finanzinstitut Schuldner oder Verpflichteter ist, einschließlich der Gesamthöhe aller Einlösungsbeträge, die während des Kalenderjahrs an den Kontoinhaber geleistet wurden, zu melden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH WP- und StB GmbH, Kraßniggstraße 36, 9020 Klagenfurt am Wörthersee , gegen den Bescheid des FA Klagenfurt vom 4.11.2011 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch MOORE STEPHENS ALPEN-ADRIA WP GmbH, August-Jaksch-Straße 2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee , gegen den Bescheid des FA Klagenfurt vom 06.02.2012 betreffend…
Anteil der Genussscheininhaber am Restbetrag .... entspricht der Mittleren Genussscheinkapitalbindung dividiert durch die Summe aus der Mittleren Genussscheinkapitalbindung und der Mittleren Aktionärskapitalbindung. (13) Der Substanzwertsteigerungsanteil ....errechnet sich aus dem Restbetrag multipliziert mit dem.... Anteil der Genussscheininhaber am Restbetrag..... (5) Eine allfällige Gesellschaftsteuer in Zusammenhang mit der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 19. März 2015 (St. Nr.: xxx), betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MS und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
Um aber überhaupt Investoren für diese Hochrisikobranche (Mining von Kryptowährungen) im Jahr 2017 erreichen und gewinnen zu können, ist bei einer kick-off-Veranstaltung im ***18*** 2017 und im Kapitalmarktprospekt, das der Begebung der Genussrechte zugrunde gelegen ist, damit geworben worden, dass den Investoren je…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache A. B. AG, Adr., vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Kohlmarkt 8-10, Eingang Wallnerstraße 1, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 22. April 2010 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. Jänner 2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21. Jänner 2026 betreffend Rückforderung eines Fixkostenzuschusses 800…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Mandlmayr in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Helmut Herbert Moritz, Schottenbastei 6 Tür 8, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 14. August 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache BF, ADR, über die Beschwerde vom 29.12.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 20.12.2016, ErfNr*** Team 13 betreffend Grunderwerbsteuer zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***Stb***, über die Beschwerde vom 4. Dezember 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 3. November 2014 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Cornelia Pretis-Pösinger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Robert Levovnik, Villacher Ring 19, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, über die Beschwerde vom 17. November 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes für…
Mit Beschwerdevorentscheidung vom 30. Dezember 2020 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und wie folgt ausgeführt: "Es wird auf den ausführlichst dargestellten Sachverhalt und die Begründung des Erstbescheides vom 5.3.2020 verwiesen und dieser zum Bestandteil dieser Begründung erhoben. Ergänzend wird ausgeführt, dass im…