…Sachverhalt informiert. Es wurde insbesondere die Variante mit den 20,53% betrieblichen Anteil aufgezeigt. Der Fachvorstand verwies in seinem Antwortmail erneut auf die EStR 2002 Rz 509 und ein Einkommensteuerprotokoll und zwar wie folgt: "Im Einkommensteuerprotokoll 2002 (Erlass des BMF vom 26.11.2002, 06…
…Sachverhalt informiert. Es wurde insbesondere die Variante mit den 20,53% betrieblichen Anteil aufgezeigt. Der Fachvorstand verwies in seinem Antwortmail erneut auf die EStR 2002 Rz 509 und ein Einkommensteuerprotokoll und zwar wie folgt: "Im Einkommensteuerprotokoll 2002 (Erlass des BMF vom 26.11.2002, 06…
…aus: "1. Zur Frage des Ansatzes des Vorsteuerpauschales als (zusätzliche) Betriebsausgabe: Entgegen der Ansicht beider Parteien des zweitinstanzlichen Berufungsverfahrens lässt sich nach Auffassung der Abgabenbehörde zweiter Instanz bereits aus der HandelsvertreterVO - und nicht erst aus der mit Einkommensteuerprotokoll 2002 erfolgten Klarstellung - erschließen, dass es sich…
…RV/0221-G/05) und Literatur (ÖStZ 2001, 200; RdW 2001, 316) auch als "Schnee-Modell" bekannt geworden ist. Das Modell wurde vom BMF geprüft und (zunächst - zusammengefasst und vereinfacht gesprochen-) unter bestimmten Voraussetzungen bezogen auf die Rentenversicherung als steuerlich beachtliche Einkunftsquelle anerkannt (Einkommensteuerprotokoll 2001)…
…Steuerpflicht) nicht gegeben sei. In seiner ergänzenden Eingabe an das BFG vom 13.4.2022 macht der Bf. nochmals geltend, das BMF habe (ua.) im Einkommensteuerprotokoll vom 10.8.2001 die Ansicht vertreten, dass Zinsen für Fremdkapital, das für den Erwerb eines Rentenstammrechtes aufgenommen wurde…
…erblicken, weshalb auch das Argument des steuerrechtlichen Rückwirkungsverbotes nicht verfange. Letztlich sei - auch nach Maßgabe der einschlägigen Ausführungen im Einkommensteuerprotokoll zum Salzburger Steuerdialog 2006 - ein Verkauf des Quellnutzungsrechts gegen Einmalabgeltung und somit eine Rechteveräußerung erfolgt. Die W-GmbH sei als wirtschaftlicher Eigentümer des Rechts anzusehen…
…Rentenversicherung im Jahr 2001 über die steuerrechtliche Beurteilung dieses Modells genau erkundigt habe. Das Modell sei vom BMF damals anerkannt worden. Er habe sogar selber beim BMF nachgefragt und es sei ihm bestätigt worden, dass das Modell den damals geltenden Erlassregelungen (insb. Einkommensteuerprotokoll 2001) entspreche…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. November 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279…
…in dauernder geschäftlicher und freundschaftlicher Beziehung stand, und der zuvor fallweise auch als freier Mitarbeiter für den Beschwerdeführer tätig war, die mit 11.6.2001 datierte schriftliche Vereinbarung, wonach letzterer seine speziellen Kontakte und seine konstruktive Mitarbeit einsetzen sollte, um am Zustandekommen eines rechtsgültigen Miet…
…Zweifel nicht anzunehmen ist. Wäre nämlich ein Anspruch auf Rentenzahlung (zumindest wirtschaftlich; vgl. hiezu VwGH 3.11.2005, 2004/15/0014) bereits entstanden, so wird eine Abfindung regelmäßig nicht auf einer gesetzlichen oder statutenmäßigen Regelung beruhen, also gerade nicht der Fall vorliegen, dass der Abgabepflichtige…
85.739,59 | Umsatzkürzung | | 18.769,49 | | | Gewinnhinzurechnung | 13.263,96 | 19.867,65 | 33.647,28 | 85.739,59 Der steuerbare Umsatz (Kz 000) ändert sich daher wie folgt (siehe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Ottensheimer Straße 32, 4040 Linz, über die Beschwerde vom 26. Februar 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom…
…Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 41 Abs. 4 EStG 1988) für die Ermittlung des Steuersatzes auf das ganze Kalenderjahr umzurechnen (hochzurechnen) sind (vgl VwGH 06.7.2006, 2002/15/0202). Die Bestimmung des § 3 Abs 2 EStG 1988 hat den Zweck, eine über die Steuerfreistellung des…
…abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die festgesetzte Gutschrift betragen: 37.590,28 € Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Pensionsversicherungsanstalt) 37.590,28 € Gesamtbetrag der Einkünfte -696,21 € Sonderausgaben -322 € Zuwendungen -200 € Kirchenbeitrag 36.372,07 € Einkommen 10.024,36 € ESt gem…
…Sinne des Abs. 1 Z 5 lit. a oder c, Z 22 lit. a (5. Hauptstück des Heeresgebührengesetzes 2001), lit. b oder Z 23 (Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 4 und 5 des Zivildienstgesetzes 1986) nur für einen Teil des Kalenderjahres, so sind die…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (Bf) brachte, einlangend bei der Abgabenbehörde am 17. März 2017, eine Offenlegung betreffend Nichtentrichtung der Einkommensteuer 2007 - 2015 ein (Offenlegung vom 14. März 2017): "…nachstehend erstatte ich, ***1***, geb. am ***2…
…versteuern (vgl. dazu Doralt4, Einkommensteuergesetz- Kommentar, Tz 4 ff zu § 67 EStG 1988; Sailer/Kranzl/Mertens/Bernold, Die Lohnsteuer in Frage und Antwort, Ausgabe 2001, Seite 671; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer- Handbuch, Tz 10 zu § 67 EStG 1988; siehe auch VwGH 9.3.1979, 3394/78…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Monika Fingernagel in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 26. Februar 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 6. Februar 2024 betreffend Einkommensteuer 2022, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 8. August 2022 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 4. August 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die…
Die Steuerermittlung anhand einer Kontrollrechnung führt zu nachstehendem Ergebnis: | Gesamtbetrag Einkünfte lt FA | 36.815,41 | | ALG | 15.357,12 | | Krankengeld | 1.580,88 | | Krankengeld | 282,30 | | Gesamtbetrag Eink. m. Transferzlg. |…