…1988 maßgebende Gesamtbetrag der Einkünfte der Ehegattin des Bf. betrug im Jahr 2015 sohin 6.060,86 € und lag damit über dem Grenzbetrag von 6.000,00 €. Nachdem auch geringfügige Überschreitungen des Grenzbetrages zum Verlust des Alleinverdienerabsetzbetrages führen [zur Verfassungskonformität der Regelung siehe…
…ursprünglich in E. Auf Grund der von der Ehegattin des Bf. erzielten nichtselbständigen Einkünfte bei der F Gebietskrankenkasse gewährte ihm das Finanzamt Werbungskosten für Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung bis einschließlich für das Jahr 2006. Bereits im Jahr 2005 war die Ehegattin des Bf. teilweise im…
…1,68% des Gesamtbetrages der Einkünfte des Bf. und seiner Ehegattin zusammen für 2013 in Höhe von 136.623,27 € und für 2014 in Höhe von 139.515,69 €) nicht wesentlich zum Familienunterhalt beitragen und andererseits derartige Einkünfte die Anwesenheit in II nicht…
…ursprünglich in E. Auf Grund der von der Ehegattin des Bf. erzielten nichtselbständigen Einkünfte bei der F Gebietskrankenkasse gewährte ihm das Finanzamt Werbungskosten für Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung bis einschließlich für das Jahr 2006. Bereits im Jahr 2005 war die Ehegattin des Bf. teilweise im…
…wirtschaftlich bedeutende Einkünfte im Verhältnis zu den Einkünften der Ehegattin erzielt. Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes sei daher privat veranlasst. Die Werbungskosten für die doppelte Haushaltsführung würden daher nicht anerkannt. In den Bescheiden für das Jahr 2012 und 2013 wurde in der Begründung…
…0132). Im Streitfall ist der Familienwohnsitz des Beschwerdeführers ca 400 Kilometer von seinem Beschäftigungsort entfernt, sodass ihm eine tägliche Rückkehr zweifelsfrei nicht zugemutet werden kann. Voraussetzung für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung ist, dass der Ehegatte am Familienwohnsitz steuerlich relevante Einkünfte im Sinne des …
…von Einkünften und nicht vom Einkommen des Ehepartners spreche, verwiesen wurde und auch darauf, dass die Einkünfte der Ehegattin 6.788,43 Euro im Veranlagungsjahr 2023 laut Einkommensteuerbescheid betragen hätten. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Das Einkommensteuergesetz (EStG 1988) unterscheidet sehr genau zwischen den Begriffen "Einkünfte…
…Ein Selbstbehalt (Abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen (…) 2. Sachverhalt (vgl. Beschwerde; Vorlageantrag; Stellungnahme vom 14.05.2018) Unbestritten ist, dass der Bf. im verfahrensgegenständlichen Zeitraum mit dem eigenen PKW seine erkrankte Ehegattin zu div. Ärzten und Krankenhäusern…
…von den vom Bf bezahlten Krankheitskosten der Ehegattin nur eine Summe von 4.532,40 EUR als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Einkünfte der Ehegattin abzüglich des Existenzminimums (16.600,32 EUR – 11.000 EUR) ergebe einen von der Ehegattin zu bezahlenden Betrag von 5.600…
… 33 Abs. 1 EStG 1988. In der Beschwerdevorentscheidung ging das Finanzamt von einem Einkommen der Ehegattin von 12.880,44 € aus. Das Finanzamt übersah dabei, dass es sich bei diesem Betrag um den Gesamtbetrag der Einkünfte und nicht um das Einkommen nach § 33 Abs…
…dem Konto seiner Ehegattin eingegangen. Seine Ehegattin habe im Jahr 2018 somit keine Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen erzielt, sondern erst im Jahr 2019. 5. Mit Vorhalt vom 3. März 2020 ersuchte das Finanzamt den Beschwerdeführer, den Zufluss mittels Kontoauszug nachzuweisen. II. Sachverhalt Der Beschwerdeführer hat…
…Auch der VwGH ging im Erkenntnis vom 10.5.2001, 99/15/0256, davon aus, dass auch mit festen Steuersätzen versteuerte Bezüge bei Ermittlung des Grenzbetrages zu berücksichtigen sind. Diesbezüglich ergibt sich daher folgende Berechnung der Einkünfte der Ehegattin: Bezugsauszahlende Stelle Steuerpflichtige Bezüge AG1…
…die bei der Verlegung dessen verloren gingen und als wirtschaftlich bedeutsam anzusehen sind. Die Judikatur enthält bereits mehrfach ähnlich gelagerte Fälle, in welchen vorübergehend geringfügige bzw. gar keine Einkünfte des Ehegatten oder des Steuerpflichtigen gegeben waren. So muss nach Rsp des VwGH die belangte Behörde…
…Buchführung: Dass der Bf. keine Bücher vorgelegt hat, ist aktenkundig. Zu den ungeklärten Vermögenszuwächsen: In den Streitjahren war der Bf. der Alleinverdiener der Familie. Seine Ehegattin lukrierte nach den Ermittlungen des Bundesfinanzgerichts in den Steuerdaten der Gattin bis 2010 keine Einkünfte. Zwar verdiente der Bf…
…zu sein. Besuche rechtfertigen nach der Judikatur nicht die Annahme einer dauernden Gemeinschaft. Ein gemeinsames Bankkonto und die Bestreitung sämtlicher Aufwendungen der Ehegattin, die über keine eigenen Einkünfte verfügt, sagen ebenfalls nichts darüber aus, ob die Ehegatten dauernd getrennt leben oder den Willen haben, die…
…Ehegatten oder eingetragenen Partnern nicht dauernd getrennt leben oder die mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft leben. Nach § 33 Abs. 4 Z. 1 dritter Satz EStG 1988 setzt der Alleinverdienerabsetzbetrag voraus, dass der (Ehe-)Partner (§ 106 Abs. 3) Einkünfte…
…außer Streit, dass der Bf. lediglich in Österreich erwerbstätig ist und im Streitjahr im Inland nicht selbständige Einkünfte bezog. Er verfügt im Inland seit dem 1.1.2011 über einen Wohnsitz. An seinem Familienwohnsitz in Polen wohnen seine Ehegattin und seine beiden minderjährigen Kinder, die…
…sind und von ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partnern nicht dauernd getrennt leben oder die mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft leben. […] Voraussetzung ist, dass der (Ehe-)Partner (§ 106 Abs. 3) Einkünfte von höchstens 6.312,00…
…sind und von ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partnern nicht dauernd getrennt leben oder die mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft leben. […] Voraussetzung ist, dass der (Ehe-)Partner (§ 106 Abs. 3) Einkünfte von höchstens 6 312 Euro…
…Bf., seit 1999 mit Hauptwohnsitz gemeldet. Der Arbeitsort des Bf. liegt seit rund 10 Jahren in W. Die einfache Fahrtstrecke zwischen dem Familienwohnort in A* und dem Arbeitsort in W beträgt ca. 190km (laut Google-Maps-Abfrage). Die Ehegattin bezog im Streitjahr nichtselbständige Einkünfte iHv…