…nicht fristgerechte Beschwerde eingebracht hat (Ritz/Koran, BAO7, § 281 Rz 3). Vom Einheitlichkeitsgebot nicht betroffen sind Beschlüsse des Verwaltungsgerichts, die die Beschwerde zurückweisen. Wird hingegen die Beschwerde in einer Beschwerdevorentscheidung zurückgewiesen, hätte dies nach dem Wortlaut des Klammerausdrucks in § 281 Abs 1 BAO in einer…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der ***5*** ***6*** ***2***, ***3***, ***4***, vertreten durch den Erwachsenenvertreter ***1*** ***2***, ebendort, dieser durch Dr. ***18*** ***17***, Rechtsanwalt, ***19*** ***20***, vom 24.6.2019 gegen den Bescheid des damaligen Finanzamts Gänserndorf Mistelbach…
… 188 BAO bzw. Nichtfeststellungsbescheide für die Jahre 1998 - 2001 intendierten Erledigungen wegen Verstoß gegen das für Grundlagenbescheide iSd § 188 BAO geltende Einheitlichkeitsgebot insgesamt um Nichtbescheide handelt. Mit schriftlichem Anbringen vom 20.12.2012, eingelangt beim Finanzamt am 28.12.2012, beantragte die steuerliche Vertreterin des…
… 188 BAO bzw. Nichtfeststellungsbescheide für die Jahre 1998 - 2001 intendierten Erledigungen wegen Verstoß gegen das für Grundlagenbescheide iSd § 188 BAO geltende Einheitlichkeitsgebot insgesamt um Nichtbescheide handelt. Mit schriftlichem Anbringen vom 20.12.2012, eingelangt beim Finanzamt am 28.12.2012, beantragte die steuerliche Vertreterin des…
…281 Rz 3). Die Zurückweisung einer Beschwerde mangels Legitimation des Einschreiters wirkt nur gegenüber dem Nichtlegitimierten (vgl. Ritz, BAO 6.A. § 281 Rz 10). Nicht vom Einheitlichkeitsgebot des § 281 BAO betroffen sind Beschlüsse des Verwaltungsgerichts, die die Beschwerde zurückweisen (§ 278 Abs. 1 lit. a BAO…
…die Bescheidadressierung im vorliegenden Fall somit nicht dem laut ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes als Wirksamkeitsvoraussetzung für Feststellungsbescheide nach § 188 BAO verlangten Einheitlichkeitsgebot und steht zur Einkünftezurechnung im Spruch des Bescheides in einem unauflösbaren Widerspruch - mit eben den o.a. Konsequenzen. Dass Nichtbescheide auch nicht nach …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch HALPERN & PRINZ Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsges.m.b.H., Wasagasse 4, 1090 Wien, gegen den Bescheid des Zollamt Wien vom 15. Juni 2015, Zl. 100000/15275/2015, betreffend Schaumweinsteuer…