…1993-1994 und 1996-1998. Da der Bf. sinngemäß einwandte, dass die im Rückstandsausweis ausgewiesenen Abgaben aufgrund des Eintritts der Einbringungsverjährung gemäß § 238 BAO nicht mehr vollstreckbar seien, war nunmehr die Verjährungseinrede zu prüfen. Dabei ist allerdings eine Prüfung ab Fälligkeit der dem Pfändungsbescheid zugrunde…
…bzw. werde Beschwerde erhoben werden, sobald diese Bescheide dem Haftungspflichtigen zugestellt worden seien (Zustellung sei beantragt worden). Überdies sei die Erlassung eines Haftungsbescheides unzulässig, da hinsichtlich der zugrundeliegenden Sachbescheide bereits die Einbringungsverjährung eingetreten sei. Unter Einem stelle der Bf. die Anträge gemäß § 272 Abs. 2…
…September 2013 noch nicht abgelaufen war. Hinsichtlich der übrigen haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten wurde vom Bf. Einbringungsverjährung gar nicht eingewendet. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen sei, widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung…
…ihn – aus seiner Sicht - insoweit falsch beraten hat, als der Bf. die Frist für die Verjährung zur Festsetzung von Abgaben als Beschwerdegrund dargestellt hat, obwohl für den Haftungsbescheid die Einbringungsverjährung gemäß § 238 BAO bzw. die Aufbewahrungsfrist des § 132 BAO relevant sind. Da sich der Bf…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache L., Adresse, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Thomas Krankl, Lerchenfelder Straße 120/2/28, 1080 Wien, über die Beschwerde des Haftungspflichtigen vom…
6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28), 7. sonstige Einkünfte im Sinne des § 29. § 6 Z 14 EStG 1988 lautet i.d.F. BGBl. I Nr. 34/2005: 14. a) Beim Tausch von Wirtschaftsgütern liegt jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vor. Als Veräußerungspreis des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Ri und die weiteren Senatsmitglieder Richter R2, R3 und R4 in der Beschwerdesache Irene Bf., vertreten durch die Royal Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung GmbH, Gudrunstrasse 141, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 11.06.2013 gegen den…
Die gemäß § 20 Abs 1 und 2 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe mit 75 Tagen bemessene Ersatzfreiheitsstrafe beim Erstbeschuldigten und mit 20 Tage bemessene Ersatzfreiheitsstrafe beim Zweitbeschuldigten entspricht ihrem jeweiligen Verschulden und dem Überwiegen der Milderungsgründe. Eine niedrigere Strafbemessung kam vor dem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Markus Knechtl LL.M., die Richterin Mag.a Gertraud Hausherr sowie Mag. Markus Fischer, BA als fachkundigen Laienrichter und Mag. Johannes Denk als fachkundigen Laienrichter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf2*** und ***Bf3*** als ehemalige…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in den Beschwerdesachen der Bf, vertreten durch V, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 20. Oktober 2009, ErfNr. 1) betreffend Festsetzung der Rechtsgebühr gemäß. § 33 TP 19 Abs.1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen N.N. , Asresse1, vertreten durch Mag. Andreas Krautschneider, Rechtsanwalt, Trautsongasse 6, 1080 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1, Abs. 2 lit. a und b des Finanzstrafgesetzes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des ***1*** ***2***, ***3*** ***4***, ***4*** ***5***, ***6***, vom 10.12.2019 gegen den Bescheid des Finanzamts Bruck Eisenstadt Oberwart, nunmehr Finanzamt Österreich,2460 Bruck an der Leitha, Stefaniegasse 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri1*** in der Finanzstrafsache gegen Frau ***BF1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 15. Februar 2019 gegen das Straferkenntnis des Einzelbeamten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. A in der Beschwerdesache des B, Str. xx D, gegen die Bescheide des Finanzamtes E D betreffend Einkommensteuer der Jahre 2004 bis 2009 und 2012 mit Ausfertigungsdatum 1.9.2014 zu Recht erkannt: 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Paul Fuchs, Raiffeisenstraße 3, 4600 Thalheim b.Wels, über die Beschwerde vom 27. August 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom…
…Da es sich bei der Abgabestelle des Bf um ein Mehrparteienhaus handle, für welches dem § 14 PostG entsprechend eine Hausbrieffachanlage vorliege, sei der Zustellmangel durch Heranziehung eines Briefkastens eindeutig. Sodann wird in der Beschwerde die Einbringungsverjährung gem. § 238 BAO ins Treffen geführt. 4. Am 19…
…dass gem. BAO-Kommentar Ritz die auf eine Bestrafung von Finanzvergehen gerichteten Amtshandlungen die Einbringungsverjährung nicht unterbrechen. Weiters wurde um Stellungnahme zu dem in der Berufung wegen Haftungsinanspruchnahme (§ 9 BAO) im Jahr 2007 gestellten Antrag auf Aussetzung der Einhebung ersucht. Dieser Vorhalt wurde seitens des…
…Abgabe fällig geworden ist. Ebenso verjähre das Recht zur Festsetzung dieser Abgaben fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Abgabenschuld entstanden sei. Einbringungsverjährung trete nicht vor Verjährung des Rechtes zur Festsetzung der Abgaben ein. Die letzte, dem Bf. bekannte, nach außen hin erkennbare…
…zu bezahlen. Des Weiteren verwies der Bf. auf den Umstand, dass Einbringungsverjährung eingetreten sei. Zum Zeitpunkt der Antragstellung hafteten Abgaben und Säumniszinsen in Höhe von 1.202.531,14 Euro aus. Das Zollamt Wien wies den Erlassantrag mit Bescheid vom 27. Jänner 2014, Zl. a…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache X-GmbH, Adr, vertreten durch Steuerberater , gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 4.4.2014, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer und Verspätungszuschlag zu Recht erkannt: Den Beschwerden wird…