IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf***, ***Bf Adresse***, vertreten durch ***Vertreter***, über die als Beschwerde zu behandelnde Berufung vom 11.09.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in den Beschwerdesachen der Bf., Str., Gde., gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 18. November 2011 betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer für die Jahre 2007 bis 2009, Festsetzung des Dienstgeberbeitrages…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Ö L in der Beschwerdesache A.P, vertreten durch Dr. J.L, Wirtschaftstreuhänder-Steuerberater, Str. 24, 12x K., über die Beschwerde vom 11. April 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes K. vom 14. März…
…sorgen, so darf die Abgabenbehörde auch davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung ursächlich für die Uneinbringlichkeit war (VwGH 17.10.2001, 2001/13/0127). Die Verletzung der Einbehaltungspflicht nach § 78 Abs. 1 EStG 1988 führte zur Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Lohnsteuer in der vom Finanzamt festgestellten Höhe…
…ob die zur Anwendung gebrachte Bestimmung des § 95 Abs. 5 EStG 1988 als Ermessensentscheidung aufgefasst werden müsse, sei deren Anwendung ohne tatsächlichen Geldfluss und ohne Klärung grundsätzlichen Einbehaltungspflicht nicht denkbar. Weiters werde der Antrag auf § 212 lit. a BAO (Aussetzung der Einhebung) gestellt. Am 11…
…Abgabenbehörde auch davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung ursächlich für die Uneinbringlichkeit war (VwGH 17.10.2001, 2001/13/0127). Die Verletzung der Einbehaltungspflicht nach § 78 Abs. 1 EStG 1988 führte zur Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Lohnsteuer in der vom Finanzamt festgestellten Höhe. Hätte der Beschwerdeführer die…
…der Lohnsteuer in jedem Fall eine Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten dar. Werden Löhne ausbezahlt, kann die Nichtabfuhr der Lohnsteuer nicht mit dem Hinweis auf das Fehlen ausreichender Mittel gerechtfertigt werden. Die Verletzung der Einbehaltungspflicht nach § 78 Abs. 1 EStG 1988 führte zur Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Lohnsteuer…
…diese niedrigeren Löhne entfallende Lohnsteuer - ungeachtet der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Primärschuldnerin - auch einbehalten und an das Finanzamt hätte abgeführt werden können. Die Lohnsteuer für die für Mai 2014 ausbezahlten Löhne wäre jedenfalls am 16.06.2014 abzuführen gewesen. Die Verletzung der Einbehaltungspflicht nach § 78 Abs…
…beweist, dass sie gegen die im § 78 Abs. 1 EStG normierte Verpflichtung der Einbehaltungspflicht verstoßen hat, somit ein haftungsbegründendes Verschulden vorliegt. Soferne die Bf. vorbringt, dass sie am 11.4.2000 die schriftliche Zusage über € 200.000,00 und ihr am 26.4.2010…
…bestünden (vgl. Protokoll zu AZ. ...Se... ). Somit ist davon auszugehen, dass der Bf. die Einbehaltungspflicht des § 78 Abs. 1 EStG verletzte und diese Pflichtverletzung zur Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Lohnsteuer führte. Hätte der Bf. die Lohnsteuer bei Auszahlung der Löhne einbehalten bzw. im Sinn des § 78…
…sondern in der Berufung vorgebracht, dass die "Dienstnehmeransprüche samt Nebenkosten jeweils befriedigt" worden seien. Somit ist davon auszugehen, dass der Bf. die Einbehaltungspflicht des § 78 Abs. 1 EStG verletzte und diese Pflichtverletzung zur Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Lohnsteuer führte. Hätte der Bf. die Lohnsteuer bei Auszahlung…
…Gehälter für April 2010 nicht zur Gänze ausbezahlt worden sind, wurde nicht behauptet. Somit ist davon auszugehen, dass Y die Einbehaltungspflicht des § 78 Abs. 1 EStG verletzte und diese Pflichtverletzung zur Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Lohnsteuer führte. Hätte Y die Lohnsteuer bei Auszahlung der Löhne einbehalten…
5. Bezüge, Auslagenersätze und Ruhe-(Versorgungs-)Bezüge von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, die diese Tätigkeit im Rahmen eines von der Bildungseinrichtung vorgegebenen Studien-, Lehr- oder Stundenplanes ausüben, und zwar auch dann, wenn mehrere Wochen- oder Monatsstunden zu Blockveranstaltungen zusammengefasst werden. (2) Bei den Einkünften im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin IBV in der Beschwerdesache Bf, abc, vertreten durch AB, Rechtsanwälte, def, über die Beschwerde vom 20.01.2011 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes vom 08.11.2010 betreffend Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Mag. Dieter Fröhlich, den Richter Mag. Christian Seywald sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Markus Fischer und Regina Groß über die Bescheidbeschwerde vom 8.03.2021 der ***Bf1***, Steuernummer: ***BF1StNr1***, ***Bf1-Adr*** wohnhaft, vertreten durch Dr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat in der Beschwerdesache von Herrn Mag. A. B., Wien, vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Am Belvedere 4, 1100 Wien, über die Beschwerde des Haftungspflichtigen vom 25. Oktober 2017 gegen den Haftungsbescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch consiliario GmbH Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung, Dametzstraße 2-4, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 24. April 2025 gegen den Haftungsbe scheid des Finanzamtes Österreich vom 27…
). Die Feststellungen der einzelnen Positionen die Rechnung vom Datum betreffend, basieren auf den dieser Rechnung beiliegenden Urkunden (Rechnung Hotel XY vom Datum für Übernachtung und Frühstück in Ort vom Zeitraum; Rechnung Bf. an A. vom Datum für die Miete Jahr samt Nachweis der Überweisung durch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Kanzlei Kleiner Eberl Brandstätter Steuerberatung GmbH, Burgring 22, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 1. März 2021 gegen den Haftungsbescheid nach § 9 BAO des Finanzamtes Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der A KG, Adresse, über die Beschwerde vom 5. Januar 2012 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 5. Dezember 2011 betreffend Lohnsteuer für die Jahre 2006 bis…