…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt und Beweiswürdigung Die Beschwerdeführerin (BF) erwarb im Jahre 2002 eine Eigentumswohnung (im Erdgeschoss des Hauses Lage, am Wörthersee gelegen; umfassend eine Gesamtwohnfläche von 55,32 m², 17,63 m² Terrasse, 24…
…Ein Gesamtüberschuss kann danach noch früher erreicht werden. Ein Gesamtüberschuss ist daher jedenfalls in einem überschaubaren Zeitraum (bei Vermietung einer Eigentumswohnung sind das idR 20 Jahre) zu erwarten. Die Ungewissheit über den Umfang der Abgabepflicht ist daher beseitigt. Die Festsetzung hatte daher endgültig zu erfolgen…
…I. Verfahrensgang 1.1. Die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) ist eine GmbH, die eine von ihr gekaufte Eigentumswohnung an ihren Gesellschafter vermietet. Bei der Bf. fand eine die Jahre 2008 bis 2012 und den Nachschauzeitraum 1/2013 bis 10/2014 betreffende Betriebsprüfung statt…
…in ihrem Eigentum stehende Wohnung in ***. Sie sei in Österreich mit ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beschränkt steuerpflichtig. Die Beschwerdeführerin habe in den Jahren 2001 bis 2018 jeweils Verluste aus der Vermietung dieser Eigentumswohnung erklärt. Den den Jahren 2001 bis 2021 vorgelegten Einkommensteuererklärungen sei…
…Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin (Bf.) und ihre Familie hatten bis 10.04.2001 ihren Hauptwohnsitz in einer 125m² großen Eigentumswohnung, die ab 2001 entweder mit 1 Garage oder 2 Garagen als Zugehör vermietet wurde. Im Kalenderjahr 2012 erklärte die Bf. Mieteinnahmen EUR 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Sommer & Zarits Steuerberatung GmbH, Robert Graf-Platz 1 Tür 3, 7000 Eisenstadt, und Fidas Eisenstadt Steuerberatung GmbH, Kaiserallee 8a, 7000 Eisenstadt, über die…
…vom Wert der Gegenleistung laut Grundbuchsurkunde). Begründend wurde ausgeführt, dass die Übertragung der ehelichen Eigentumswohnung nicht innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Rechtskraft der Scheidung erfolgt sei und es sich daher um keinen unentgeltlichen Erwerb durch den in § 26a Abs. 1 GGG angeführten Personenkreis handle.…
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Bisheriger Verfahrensgang In der Einkommensteuererklärung 2017 erklärte der Beschwerdeführer (Bf) neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit einen Verlust aus der erstmaligen Vermietung einer Eigentumswohnung in ***Gasse1***. von 671,78 Euro. Die Einkünfte resultieren…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf.) machte in den Umsatzsteuererklärungen der beschwerdegegenständlichen Jahre 2005 und 2006 aus der Vermietung der Eigentumswohnung in Gasse, Vorsteuern iHv € 3.855,31 bzw. € 8.204,69 geltend…
…06.2018 und eine erklärungsgemäße Veranlagung der Umsatz- sowie der Einkommensteuer 2016. Hierzu wurde nach entsprechendem Mängelbehebungsauftrag der Behörde mit Schriftsatz vom 26.09.2018 wie folgt ausgeführt: Die streitgegenständliche Vermietung der Eigentumswohnung sei als Einkunftsquelle anzusehen, diesbezüglich liege Unternehmereigenschaft im Sinnes des UStG vor…
…nicht ernsthaft betreiben wolle. Über die Beschwerde wurde erwogen: A.)Feststellungen: Der Bf hat im Feber 2013 ein 30m² großes Apartment in einer Apartmentanlage (eine Eigentumswohnung BJ 1968) um 30.000 € erworben, um dieses zu vermieten. Er vermietet dieses Apartment seit 2013 …
…Kommentar4, § 2 Tz 39). Die Tätigkeit der Bf hinsichtlich der in Rede stehenden Eigentumswohnung beschränkte sich darauf, sie ihrem Sohn zu dessen ausschließlichen (privaten) Wohnzwecken zu überlassen. Diese Überlassung der Wohnung stellte sich nach den obigen Ausführungen als Gewährung des Unterhaltes an den Familienangehörigen (Sohn…
…Mit Eintritt in den ASVG Ruhestand sollten sich die Ergebnisse merklich bessern. Ergänzungsauftrag des BFG vom 5.7.2019 betreffend E 2015 – 2017: Der Bf wurde z.B. aufgefordert, alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben aus der Vermietung der Eigentumswohnung AZO 36, Top 43, EZ 1234…
…jeweils vom 03.04.2014 gemäß § 188 BAO erfolgte die Feststellung von Einkünften aus der Vermietung und Verpachtung der Liegenschaft (Eigentumswohnung) an der Adresse Anschrift1 für die Jahre 2009 bis 2011. Die Einkünfte wurden je zur Hälfte dem Beschwerdeführer (in der Folge Bf.) sowie Frau…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Mag. Johann Herzog, Gerichtsgasse 1, 4580 Windischgarsten, über die Beschwerde vom 02.09.2015 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Mag. Johann Herzog, Gerichtsgasse 1, 4580 Windischgarsten, über die Beschwerde vom 02.09.2015 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom…
…und Herr AB eine Eigentumswohnung in Adresse um 83.500 Euro von CD. Im Zusammenhang mit der Anschaffung dieser Wohnung fielen folgende Kosten an: Kaufpreis: 83.500 Euro Grunderwerbsteuer und Grundbuchseintragung: 3.841 Euro Gerichtsgebühr: 11 Euro Makler: 3.006 Euro Notar: 136,46 Euro…
…Das Eigenheim kann auch im Eigentum zweier oder mehrerer Personen stehen. Das Eigenheim kann auch ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden sein. Eine Eigentumswohnung muss mindestens zu zwei Dritteln der Gesamtnutzfläche Wohnzwecken dienen. ...." § 30 Abs 1 und 2 EStG 1988 idFv 31.12.2015…
…festgestellt: Die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz Bf) wurde auf Grund des Übergabevertrages vom 27. Feber 2004 gegen Übernahme des darauf aushaftenden Landesdarlehens in Höhe von insgesamt 53.269,71 € Eigentümerin der Eigentumswohnung xy mit einer Nutzfläche von ca. 62 m² in der Str…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, vertreten durch LTP Lauda & Theiss Puchinger GmbH & Co, Brucknerstraße 8 Tür 9, 1040 Wien, über die Beschwerde vom 04.12.2013 gegen die Bescheide der belangten…