…ob es eine Einkunftsquelle bildet. Dies gilt insbesondere für verschiedene, wenn auch in einem Haus gelegene Eigentumswohnungen. Selbst einzelne Wohnungen in einem Mietwohnhaus sind einer getrennten Beurteilung zu unterziehen, wenn die Objekte an verschiedene Personen vermietet sind oder auf Grund anderer Merkmale unterschiedliche und voneinander…
…nicht zweckmäßig und angemessen. Auch wird darauf hingewiesen, dass eine Besichtigung des Objektes rund 2,5 Jahre nach Veräußerung wohl nicht mehr die tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt des Verkaufs widergespiegelt hätte. Somit kann die Hauptwohnsitzbefreiung für Eigenheime/ Eigentumswohnungen gem. § 30 Abs. 2 Z 1 EStG…
…nicht zweckmäßig und angemessen. Auch wird darauf hingewiesen, dass eine Besichtigung des Objektes rund 2,5 Jahre nach Veräußerung wohl nicht mehr die tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt des Verkaufs widergespiegelt hätte. Somit kann die Hauptwohnsitzbefreiung für Eigenheime/ Eigentumswohnungen gem. § 30 Abs. 2 Z 1 EStG…
…Sanierung: Gemäß § 18 Abs 1 Z 3 EStG sind folgende Ausgaben zur Wohnraumschaffung oder zur Wohnraumsanierung Sonderausgaben: Beträge, die verausgabt werden zur Errichtung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen , die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes, mit dem eine umfassende Amtshilfe…
…Auch zum Erhaltungs- bzw. Ausstattungszustand des Mietobjekts ist nichts bekannt. Zu den Grundstückspreisen und Preisen für Eigentumswohnungen liegen die den Angaben des Bf zugrundeliegenden Unterlagen vor, jene zu den Wertansätzen des FA fehlen teilweise. Aus den Vorlageunterlagen ergeben sich für den Bezirk ***** im Jahr 2012…
…In der genannten Tz führt das FA ua aus, dass von der Besteuerung gem § 30 EStG 1988 nur Einkünfte aus der Veräußerung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen ausgenommen seien, wenn diese dem Veräußerer als Hauptwohnsitz gedient hätten. Nachdem beim Verkauf weder ein Eigenheim noch eine Eigentumswohnung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ri in der Beschwerdesache C, Adr. vertreten durch LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Ottensheimer Straße 32, 4040 Linz , gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 19.11.2012, betreffend die Abweisung des Antrages vom…
…Bei Tauschvorgängen ist § 6 Z 14 sinngemäß anzuwenden. (2) Von der Besteuerung ausgenommen sind die Einkünfte: 1. Aus der Veräußerung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen samt Grund und Boden (§ 18 Abs 1 Z 3 lit b), wenn sie dem Veräußerer a) .... b) innerhalb der letzten zehn…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der Bf, vertreten durch V gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Feststellungsbescheid (Zurechnungs- und Artfortschreibung gemäß § 21 Abs. 4 und § 21 Abs. 1 Z. 2 BewG zum 1. Jänner…
Schließlich sind nur solche Vergleichspreise zu berücksichtigen, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften des Gebäudes bei einer Veräußerung zu erzielen wären, wobei ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse nicht zu berücksichtigen sind. Weicht der bei einer Veräußerung eines ansonsten vergleichbaren Gebäudes erzielte…
…Urbanes Wohnen ***Ort1**" zum Kauf angeboten wurde. Beschrieben wurden die einzelnen Objekte wie folgt: "(..) In nur ca 500 Meter Entfernung zum Hauptplatz von ***Z*** werden 18 hochwertig ausgestattete Eigentumswohnungen in sehr guter Lage neu errichtet. Das exklusive Wohnungsangebot reicht von 2- bis zu 5- Zimmerwohnungen…
… 30 Abs. 1 EStG 1988). Von der Besteuerung ausgenommen sind gem. Abs. 2 leg.cit. unter anderem die Einkünfte Aus der Veräußerung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen samt Grund und Boden (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. b), wenn sie dem Veräußerer a) ab der Anschaffung…
…den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Bei Tauschvorgängen ist § 6 Z 14 sinngemäß anzuwenden. Abs. 2: Von der Besteuerung ausgenommen sind die Einkünfte: 1. Aus der Veräußerung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen samt Grund und Boden (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. b), wenn sie dem Veräußerer…
…Rechtsvorgängers abzustellen. Bei Tauschvorgängen ist § 6 Z 14 EStG sinngemäß anzuwenden. Von der Besteuerung sind nach § 30 Abs. 2 Z 1 EStG ausgenommen die Einkünfte aus der Veräußerung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen samt Grund und Boden (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG), wenn…
…unentgeltlich erworbenen Grundstücken ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Bei Tauschvorgängen ist § 6 Z 14 sinngemäß anzuwenden. (2) Von der Besteuerung ausgenommen sind die Einkünfte: 1. Aus der Veräußerung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen samt Grund und Boden (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. b)…
…14 sinngemäß anzuwenden. Nach § 30 Abs. 2 EStG 1988 sind die nachfolgend genannten Einkünfte von der Besteuerung ausgenommen: Aus der Veräußerung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen samt Grund und Boden (§18 Abs.1 Z.3 lit.b), wenn sie dem Veräußerer a) ab der Anschaffung bis…
Bei der Beurteilung des Projektes durch die Interessenten und späteren Erwerber wurden diese Subventionen daher zu jeder Zeit berücksichtigt und sie waren Grundlage des Angebots der Erwerber. Die Erwerber haben und wollten wirtschaftlich nur den um die Subventionen gekürzten Wert tragen. Der Betrag der Subvention…
…Jänner 2011 begonnen wurden, die alte Rechtslage aufrecht bleibt), auch Beträge, die zur Errichtung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen verausgabt werden. Eigenheim ist ein Wohnhaus im Inland mit nicht mehr als zwei Wohnungen, wenn mindestens zwei Drittel der Gesamtnutzfläche des Gebäudes Wohnzwecken dienen. Das Eigenheim kann…
…reduzierten sich letztlich nach teilweiser Befriedigung von Masseforderungen auf Null. Die Konkursgläubiger, darunter die Vermieter/Verpächter der Eigentumswohnungen einschließlich der Bf, erhielten keine Quote (Berichte des Masseverwalters vom 6.5.2009 im Konkursverfahren ON 16,21,23; Bericht des Insolvenzverwalters vom 12.3.2012 im…
… 30 Abs. 2 Z. 1 EStG idF BGBl. I 111/2010 hatte folgenden Wortlaut: "(2) Von der Besteuerung ausgenommen sind die Einkünfte aus der Veräußerung von: 1. Eigenheimen oder Eigentumswohnungen samt Grund und Boden (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. b), wenn sie dem Veräußerer…