…zurückliegenden Wirtschaftsjahres vorzunehmen. Dabei gilt: 1. Eine Nachversteuerung unterbleibt insoweit, als sie gedeckt ist in a) begünstigt besteuerten Beträgen ab dem achten Jahr nach Inanspruchnahme der Begünstigung sowie b) Eigenkapitalzuwächsen, die den Veranlagungszeiträumen 2010 bis 2015 zuzurechnen sind. Beträge nach lit. a bzw. b können…
…Eigenkapitalbildung von Unternehmungen. Art. 39 Z 7 der ergangenen EB zur RV (59 der Beilagen XXII.GP) führt zum Punkt "Nachversteuerung" Folgendes aus: "Der Förderung des Eigenkapitalzuwachses wird eine "Entförderung" bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt. Dies soll in der Weise bewerkstelligt werden, dass im…
…die Einkommensteuerrichtlinien in Rz 3860i wie folgt beschreiben: "Der Förderung des Eigenkapitalzuwachses ist eine Entförderung bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt, indem bei Abbau der seinerzeit geförderten Eigenkapitalbildung eine Nachversteuerung einsetzt". Nachdem der ursprünglich geförderte Eigenkapitalzuwachs bis 2009 im Jahr 2011 nicht abgebaut worden sei…
…gilt: Eine Nachversteuerung unterbleibt insoweit, als sie gedeckt ist in a. begünstigt besteuerten Beträgen ab dem achten Jahr nach Inanspruchnahme der Begünstigung sowie b. Eigenkapitalzuwächsen, die den Veranlagungszeiträumen 2010 bis 2015 zuzurechnen sind. Beträge nach lit. a bzw. b können nur einmal zum Unterbleiben der…
…Berufung abzuweisen gewesen. In seinem Vorlageantrag vom 7. März 2013 führte der steuerliche Vertreter aus, der Förderung des Eigenkapitalzuwachses werde eine „Entförderung“ bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt. Dies solle in der Weise bewerkstelligt werden, dass im Falle des Abbaus der seinerzeit geförderten Eigenkapitalbildung eine…
…11.5.2009 | Sonstige Einkünfte: | KESt | Steuer vom Sondergewinn aus Eigenkapitalzuwachs-verzinsung: | 2000 | 2.475.115 S (= 179.873,62 €) | -939.650,01 S (= -68.287,03 €) | 1.438.660,75 S (= 104…
…wurde ursprünglich die pauschale Besteuerung mit 10 % NICHT in Anspruch genommen - sondern es wurde beantragt. den Eigenkapitalzuwachs 2009 iHv € 47.294,72 in 2009 mit dem Hälftesteuersatz gem § 11a EStG zu versteuern. Da das Finanzamt Baden Mödling laut Begründung zum Einkommensteuerbescheid 2009 vom 04…
…vom 16.1.2013) geteilt. Der UFS stützt seine Rechtsansicht auf den Gesetzeswortlaut und die Gesetzesmaterialien. 4.2.) Die Gesetzesmaterialien führen zur Nachversteuerung aber Folgendes aus: „Der Förderung des Eigenkapitalzuwachses wird eine „Entförderung“ bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt. Dies soll in der Weise bewerkstelligt…
… 11a Abs 1 begünstigt besteuert wurde. Für begünstigte Eigenkapitalzuwächse gilt gleichsam eine "Behaltefrist" von sieben Jahren. Der nachzuversteuernde Betrag (Eigenkapitalabfall) ist nach dem Schema für die Ermittlung des Eigenkapitalanstiegs zu berechnen. Aufgrund des Eigenkapitalabfalls im Jahr 2010 kommt es in diesem Veranlagungsjahr zur Nachversteuerung der…
…aus § 11a Abs. 3 EStG 1988, wonach dann, wenn in den nachfolgenden sieben Jahren infolge von Entnahmen das Eigenkapital sinkt, eine Nachversteuerung begünstigter Gewinne vorzunehmen ist. Für steuerbegünstigte Eigenkapitalzuwächse gilt daher eine Behaltefrist von sieben Jahren. (Vgl. auch Doralt/Heinrich, EStG 12, § 11a Rz 55…
…Die Nachversteuerung würde insoweit nicht eintreten, als ein allfälliger Eigenkapitalabfall durch "abgereifte" begünstigt besteuerte Beträge aus 2004 bis 2009 oder Eigenkapitalzuwächsen aus 2010 bis 2015 gedeckt sei, und diese nicht schon in Vorjahren zur Vermeidung der Nachversteuerung eines Eigenkapitalabfalles ab 2010 aufgebraucht worden seien. Es…
…zurückliegenden Wirtschaftsjahres vorzunehmen. Dabei gilt: 1. Eine Nachversteuerung unterbleibt insoweit, als sie gedeckt ist in a) begünstigt besteuerten Beträgen ab dem achten Jahr nach Inanspruchnahme der Begünstigung sowie b) Eigenkapitalzuwächsen, die den Veranlagungszeiträumen 2010 bis 2015 zuzurechnen sind. Beträge nach lit. a bzw. b können…
…höhere Anreizwirkung zur Eigenkapitalbildung entfaltet. Angestrebt wird dies mit einem neuen Instrumentarium, das zum Unterschied von der Regelung des § 11 nicht bloß indirekt über eine Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses Anreizwirkungen entfaltet, sondern direkt die Eigenkapitalbildung fördert. In diesem Sinne sollen Gewinne, die für einen Anstieg des…
…zurückliegenden Wirtschaftsjahres vorzunehmen. Dabei gilt: 1. Eine Nachversteuerung unterbleibt insoweit, als sie gedeckt ist in a) begünstigt besteuerten Beträgen ab dem achten Jahr nach Inanspruchnahme der Begünstigung sowie b) Eigenkapitalzuwächsen, die den Veranlagungszeiträumen 2010 bis 2015 zuzurechnen sind. Beträge nach lit. a bzw. b können…
…zurückliegenden Wirtschaftsjahres vorzunehmen. Dabei gilt: 1. Eine Nachversteuerung unterbleibt insoweit, als sie gedeckt ist in a) begünstigt besteuerten Beträgen ab dem achten Jahr nach Inanspruchnahme der Begünstigung sowie b) Eigenkapitalzuwächsen, die den Veranlagungszeiträumen 2010 bis 2015 zuzurechnen sind. Beträge nach lit. a bzw. b können…
…Er regte darüber hinaus an, dass bei einer Änderung der Körperschaftsteuer 2004 die Eigenkapitalzuwachsverzinsung berücksichtigt werden möge. Über die Beschwerde wurde erwogen: Der Senat stellt auf Basis des oben geschilderten Verwaltungsgeschehens und der aktenkundigen Unterlagen folgenden entscheidungswesentlichen Sachverhalt fest: 1. Antrag auf Wiedereinsetzung in den…
…Art. 39 Z 7 der ergangenen EB zur RV (59 der Beilagen XXII. GP) führt zum Punkt "Nachversteuerung" Folgendes aus: "Der Förderung des Eigenkapitalzuwachses wird eine "Entförderung" bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt. Dies soll in der Weise bewerkstelligt werden, dass im Falle des Abbaus…
…Ebenso wurde von ihnen festgehalten, dass die im angefochtenen Bescheid ausgewiesene Steuer vom Sondergewinn aus Eigenkapitalzuwachsverzinsung, die anrechenbare Mindestkörperschaftsteuer sowie die anrechenbaren ausländischen Steuern und einbehaltenen Steuerbeträge zwischenzeitig keine Änderung mehr erfahren hätten. II) Beweiswürdigung: Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich eindeutig und unstrittig aus den…
…vorzunehmen. Dabei gilt: 1. Eine Nachversteuerung unterbleibt insoweit, als sie gedeckt ist in a) begünstigt besteuerten Beträgen ab dem achten Jahr nach der Inanspruchnahme der Begünstigung sowie b) Eigenkapitalzuwächsen, die den Veranlagungszeiträumen 2010 bis 2015 zuzurechnen sind. 2. Die Nachversteuerung hat mit dem Steuersatz gemäß …
…Art. 39 Z 7 der ergangenen EB zur RV (59 der Beilagen XXII. GP) führt zum Punkt "Nachversteuerung" Folgendes aus: "Der Förderung des Eigenkapitalzuwachses wird eine "Entförderung" bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt. Dies soll in der Weise bewerkstelligt werden, dass im Falle des Abbaus…