…Bf., ausgehend vom Kapital per 1.01.2011 von € 1,057.466,75 und Privatentnahmen von 561.035,47 und dem Jahresgewinn von € 579.000,--, zu einem Eigenkapitalanstieg für 2011 von € 17.964,53 gelangt. Am 28.12.2011 hat der Bf…
…Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe I.) Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer hat in den Jahren 2004 bis 2009 für nachstehende Gewinne, im Ausmaß des im jeweiligen Wirtschaftsjahr eingetretenen Eigenkapitalanstiegs, die Begünstigung des § 11a Abs. 1 EStG 1988…
…zu beziehen, obwohl diese Entnahmen im Jahr 2009 gemacht worden seien und in der GmbH im Zeitraum der getätigten Entnahmen ein Gewinn erzielt worden und somit ein Eigenkapitalanstieg gegeben gewesen sei. Am 13.02.2014 wurde der Akt dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. Der Antrag…
… 11a EStG 1988 vom Bf. in den Folgejahren wieder entnommen werden. Erst wenn die Entnahmen des Bf. diesen Eigenkapitalanstieg überstiegen und somit der Stand des Eigenkapitals unter den Wert vom 31. Dezember 2009 sinke, wäre eine Nachversteuerung nach § 11a EStG 1988 vorzunehmen. Beantragt werden daher…
…15 Der Eigenkapitalstand per 31.12. 2005 habe € 76.187,75 betragen. 2009 immer noch € 78.101,59 somit größer. Der Eigenkapitalanstieg in den Jahren 2007 und 2008 wurde voll versteuert. Hätte er diese Gewinne entnommen, wäre es nach Rechtsauffassung des Finanzamtes nicht…
…05 abgeändert werde und hinsichtlich der vom Einbringungsvertrag miterfassten € 69.265,95 keine Nachversteuerung vorgenommen werde. Begründend führte der Bf aus: Nach § 11a EStG 1988 hätte der Bf seine Gewinne bis zu dem im jeweiligen Wirtschaftsjahr eingetretenen Eigenkapitalanstieg ermäßigt (§ 37 EStG 1988) versteuern dürfen…
…Punkt ist festzuhalten, dass als Ertrag die Sonderklassegelder aus 2006 erfasst wurden, der Aufwand betrifft die nicht bezahlten Aufwendungen aus 2006 und den Vorjahren. Die Berechnung des nicht entnommenen Gewinnes erfolgte auf Grund des Eigenkapitalanstieges, welcher weit über € 100.000,00 lag. Das Geld…
…begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne gemäß § 11 a EStG 1988 in Höhe von 57.135,65 € nicht anerkannt und gleichzeitig die Nachversteuerung des im Jahr 2005 begünstigt besteuerten Eigenkapitalanstiegs in Höhe von 57.129,17 € durchgeführt. Als Begründung führt das Finanzamt aus…
…in Zusammenhang mit der Veräußerung/Aufgabe stehen. Aufgrund des Eigenkapitalabfalles 2011 sei eine Nachversteuerung (€ 48.467,02 -Anmerkung des BFG: aufgeteilt in € 3.251,68 (=Saldo Eigenkapitalanstieg abzüglich Eigenkapitalabfall aus 2004-2008 sowie begünstigter Gewinn für Jahr 2009 € 45.214,34) gem. …
…Tz 28). Nicht begünstigte thesaurierte Gewinnbestandteile können in den Folgejahren demnach nicht entnommen werden, ohne dass es zu einer Minderung des begünstigen Eigenkapitalanstiegs kommt. Der Gesetzeswortlaut der zitierten Norm lässt klar erkennen, dass der Gesetzgeber bei eintretender Eigenkapitalminderung eine Nachversteuerung jener in der Vergangenheit, dh…
…Vorgänge, die die betriebliche Sphäre des einen Betriebes verlassen und als Einlage in die Sphäre des anderen Betriebes eintreten. Sie müssten bei der Berechnung, ob ein Eigenkapitalanstieg gegeben sei oder nicht, berücksichtigt werden. 4. Die Beschwerdeführerin beantragte mit Schreiben ihrer steuerlichen Vertretung vom 12. Juni…
…der Hälftesteuersatz nach § 11a EStG 1988 für 2007 und 2008 für den gesamten begünstigungsfähigen Eigenkapitalanstieg in Tz 2 der Niederschrift neu berechnet und die geänderten Werte in Tz 2 des Berichtes dargestellt. Unter dem Punkt "Prüfungsabschluss" des BP-Berichtes wurde darauf hingewiesen, dass die Feststellungen…
…nicht in der Bilanz dargestellt worden. Bei der beiliegenden berichtigten Bilanz 2011 ergebe sich somit kein Eigenkapitalabfall, sondern ein geringfügiger Eigenkapitalanstieg. Der Berufung wurden Sparbuchkopien beigelegt. 3. Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 7.5.2013 wurde vom Finanzamt dahingehende begründet, dass nur betriebsnotwendige Einlagen der Begünstigung…
…vorliegen, kann der Bilanzänderung nicht zugestimmt werden. Folglich sind die nachträglich eingelegten Wertpapiere wieder zu entnehmen, wodurch sich die Ermittlung des für die Begünstigung gemäß § 11a EStG 1988 maßgeblichen Eigenkapitalanstieges ändert. Der jetzt vorliegende Eigenkapitalabfall führt dazu, dass die bisher in Anspruch genommene Begünstigung gemäß …
…von -166.981,24 €) durch Verbuchung einer „betriebsnotwendigen Einlage“ von 1,027.362 € vermeiden können. Dadurch habe sich ein Eigenkapitalanstieg von 871.641,02 € ergeben. Im Jahr 2011 habe sich (bei einem steuerlichen Gewinn von 64.245,56 € und Entnahmen von …
…hat, ist die Versicherungsentschädigung eindeutig ganz dem Wirtschaftsjahr 2003 zuzuordnen und ertragsteuerlich zu erfassen. (Gewinnerhöhung 2003: € 226.496,50, Gewinnminderung 2004: -28.190,06). Durch die Gewinnminderung 2004 ist auch der Eigenkapitalanstieg gem. § 11 a EStG 1988, der nur mit dem Hälftesteuersatz besteuert wird…
…zu, die u.a. von bilanzierenden Einzelunternehmern erzielt würden. Der für die Begünstigung maßgebliche Eigenkapitalanstieg ermittle sich aus dem laufenden Gewinn des Wirtschaftsjahres zuzüglich "betriebsnotwendiger" Einlagen in das Betriebsvermögen und abzüglich Entnahmen aus dem Betriebsvermögen. Komponenten des Eigenkapitalaufbaues seien der laufende Gewinn, Einlagen und Entnahmen…
…1.033,32 | Berechnung Nachversteuerung § 11a neu: | | Bilanzgewinn neu wie oben | 13.483,49 | abzüglich Entnahmen wie bisher | - 45.954,91 | zuzüglich Einlagen wie bisher | +23.271,64 | Eigenkapitalanstieg gemäß § 11a und Nachversteuerung aus 2009 neu …
…00 | Korrigiertes steuerliches Ergebnis | 169.031,21 | Entnahmen | -97.039,62 | Einlagen | 73.521,30 | Eigenkapitalanstieg | 145.494,89 | EK-Abfall aus 2003 | 0,00 | Maximal begünstigungsfähig | 100.000,00 | Begünstigt besteuert…
…Betriebsvermögen, die im betrieblichen Interesse gelegen ist. Die Erläuternden Bemerkungen zu diesem Gesetz (kurz EB) führen auszugsweise aus (RV 59 d.B. [XXII. GP]): Der für die Begünstigung maßgebliche Eigenkapitalanstieg ermittelt sich somit aus dem laufenden Gewinn des Wirtschaftsjahres, zuzüglich "betriebsnotwendiger" Einlagen und abzüglich Entnahmen. ..…