…auf die Beilage 1 (Steuerberechnung der Bfin. anlässlich des Jahres 2009 für nicht entnommene Gewinne verwiesen). Zusammenfassung der Berechnung des Finanzamtes (aus der Aktenlage): Der positive Saldo des Eigenkapitalanstieges abzüglich des Eigenkapitalabfalles des "Beobachtungszeitraumes" (2004 bis 2008) iHv. € 3.251,68 wurde vom Finanzamt…
…in Anspruch. In der Folge stellte das Finanzamt im Jahr 2011 einen Eigenkapitalabfall in der Höhe von 4.819,64 Euro fest und es kam bei Erlassung des Einkommensteuerbescheides 2011 zur Nachversteuerung von 4.819,64 Euro mit nachstehender Begründung: „Durch die Anwendung des § 11a…
… 37 Abs. 1 EStG 1988 erfasst werde. Eigenkapitalabbau sei dabei die „Vorzeichenumkehrung“ des Eigenkapitalanstiegs (also die Entnahmen abzüglich betriebsnotwendiger Einlagen überstiegen den Gewinn). Eigenkapitalminderungen aufgrund von Verlusten würden dabei allerdings ausgeblendet. Als Maßnahme einer nachträglichen „Entförderung“ sei die Nachversteuerung überdies mit der Summe der innerhalb…
…zuzüglich „betriebsnotwendiger“ Einlagen und abzüglich Entnahmen. Veräußerungs- und Übergangsgewinne bleiben außer Ansatz. …. Nachversteuerung Der Förderung des Eigenkapitalzuwachses wird eine "Entförderung" bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt. Dies soll in der Weise bewerkstelligt werden, dass im Falle des Abbaus der seinerzeit geförderten Eigenkapitalbildung eine Nachversteuerung…
…Art. 39 Z 7 der ergangenen EB zur RV (59 der Beilagen XXII. GP) führt zum Punkt "Nachversteuerung" Folgendes aus: "Der Förderung des Eigenkapitalzuwachses wird eine "Entförderung" bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt. Dies soll in der Weise bewerkstelligt werden, dass im Falle des Abbaus…
…364‚61 nachversteuert werden, tatsächlich 2008 aber nur die Hälfte nachversteuert wurde. In der Beilage haben wir richfig den Eigenkapitalabfall dargestellt und dass auf dieser Basis € 33.364.61 nachzuversteuern sind. Es wurde auch der volle Befrag in KZ 795 eingesetzt. Die tatsächliche Nachversteuerung…
…von € 12.749,00 festgesetzt. Wie Sie aus den von uns übersandten Unterlagen ersehen können, hat es zwar einen Eigenkapitalabfall gegeben, jedoch nur für nicht entnommene Gewinne des Jahres 2005 für die keine steuerliche Begünstigung in Anspruch genommen wurde. Der nicht entnommene Gewinn in…
…der BP entnommen. Demzufolge könnten auch die mit dem Wertpapierkonto zusammenhängenden Spesen nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden. Als Folge der Zurechnung der Wertpapiere des Umlaufvermögens zum notwendigen Privatvermögen laut Tz 1 und der dadurch unterstellten Entnahme kam es zu einer Erhöhung des Eigenkapitalabfalls. Die Wertpapierverkäufe…
…auf die Information des BMF vom 09.08.2013 (BMF-010203/0399-VI/6/2013) bzw. vom 18.12.2013 (BMF-010203/0633-VI/6/2013) verwiesen. | Eigenkapitalabfall 2012 lt. Kapitalkonto: | € -22.932,75 | Kapitalstand 31.12.2009: | € 501…
Mittels Abtretungsvertrag vom 18. Juli 2017 hätten die Gesellschafter der Bf. ihre Beteiligungen an der Bf. um insgesamt 100.000,00 € an die ***12*** veräußert. Der Verkehrswert der Bf. zu diesem Stichtag habe nach Einschätzung der Käufer- und Verkäuferseite 100.000,00 € betragen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Rauscher und Mag. Glashüttner als Richter sowie Mag. Aust und Mag. Kühberger-Leeb als fachkundige Laienrichterinnen im Beisein der Schriftführerin Lisa Pfingstl über die Beschwerden der ***Bf-GmbH***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die Puntigam…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende R 1, Richter R 2 sowie die fachkundigen Laienrichter LR 1 und LR 2 in der Beschwerdesache Bf,, Bf,-Adresse, vertreten durch ALPEN-ADRIA Steuerberatung GmbH, August-Jaksch-Straße 2, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die…
verweist darauf, dass die zuletzt dargestellten Ansichten auch der bisher gängigen Praxis entsprochen haben dürften, dass als Abwicklungs-Endvermögen nicht das zur Verteilung kommende Vermögen, sondern die Liquidationsschlussbilanz bewertet mit dem gemeinen Wert herangezogen wurde und zieht daraus den Schluss, dass dies für den Fall…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Mag. Marco Laudacher und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Susanne Haim, Dr. Ernst Grafenhofer und Leopold Pichlbauer im Beisein des Schriftführers Mag. Martin Gruber, in der Beschwerdesache SCH, vom 30. Dezember 2014, vertreten durch MagWA, gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Hans Blasina, den Richter Dr. Sebastian Pfeiffer LL.M. sowie die fachkundigen Laienrichter Hermann Greylinger und Mag Andrea Prozek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft…
***Z*** hat sich dabei auf Ebene der ***H Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Umgebung vom 30.01.2017, betreffend Körperschaftsteuer 2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ÖBUG Dr. Nikolaus WTH GmbH , St Veitg 8, 1130 Wien, über die Beschwerde vom 16. März 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/6/7…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X-KG, Firmenadresse, Steuernummer, gegen den Bescheid des FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 7. August 2009 betreffend Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) des Jahres 2005 zu Recht erkannt: Der…
Mit Vorlagebericht vom 18.11.2020 (OZ 39) legte die Abgabenbehörde die Bescheidbeschwerden dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. In der gesonderten Stellungnahme vom 17.11.2020 (OZ 38) hält die Abgabenbehörde dem Vorbringen der Beschwerdeführerin im Vorlageantrag - soweit für den Streitfall relevant - entgegen, dass ein…