…sei, wie sogleich gezeigt werde. Hinzu komme, dass die Verordnung mittlerweile ausgelaufen sei. Die Notfallmaßnahmenverordnung habe bis zum 30.06.2023 (Art 22 Abs. 2 lit. c der VO) gegolten. Eine allfällige unionsrechtliche Deckung für das EKBSG sei sohin spätestens seit 01.07.2023 entfallen…
…dem Grund der Verfassungswidrigkeit Bedenken hat, den Antrag auf Aufhebung dieses Gesetzes beim Verfassungsgerichtshof zu stellen. Derartige Bedenken bestehen gegenständlich nicht. Nach den Materialien zum EKBSG sowie den Erwägungsgründen (ErwGr) zur EU-NotfallmaßnahmenVO, in deren Umsetzung das EKBSG erlassen wurde, weshalb diese Erwägungsgründe auch für…
…220/2022, beschlossen. Das EKBSG erachtet die Beschwerdeführerin aus folgenden Gründen für unionsrechts- und verfassungswidrig: - Art. 6 Abs. 1 EO-Notfallmaßnahmen-VO sehe vor, dass Markterlöse, die Erzeuger für die Veräußerung von Strom aus den in Art. 7 Abs. 1 der Verordnung genannten Quellen erzielen…
…220/2022 idF BGBl I Nr 64/2023, im Wesentlichen Folgendes vor: In Kapitel I wird in Artikel 1 unter der Überschrift "Gegenstand und Begriffsbestimmungen" als Gegenstand und Anwendungsbereich Folgendes festgelegt: "In dieser Verordnung sind Notfallmaßnahmen festgelegt, um die Auswirkungen der hohen Energiepreise durch außerordentliche…
…Gesetzgeber mit dem EKBSG, das im beschwerdegegenständlichen Erhebungszeitraum (07/2024 - 12/2024) gegolten habe, im Wesentlichen zusammengefasst aus folgenden Gründen gegen Unionsrecht verstoßen: Es bestehe jedenfalls eine zeitliche Begrenzung der Notfallmaßnahmen bis 30. Juni 2023 und somit Unzulässigkeit nationaler Maßnahmen nach dem 30. Juni 2023.…
…Bewältigung der Krisensituation, die infolge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine am Energiemarkt eingetreten ist. Dies war, wie in Randnummer 1 der in Erwägung gezogenen Gründe der EU-NotfallmaßnahmenVO dargelegt, hauptsächlich eine Folge des hohen Gaspreises, da Gas für die Stromerzeugung verwendet wird, wobei Gaskraftwerke…
…220/2022 idF BGBl I Nr 64/2023, im Wesentlichen Folgendes vor: In Kapitel I wird in Artikel 1 unter der Überschrift "Gegenstand und Begriffsbestimmungen" als Gegenstand und Anwendungsbereich Folgendes festgelegt: "In dieser Verordnung sind Notfallmaßnahmen festgelegt, um die Auswirkungen der hohen Energiepreise durch außerordentliche…
…I Nr. 64/2023, im Wesentlichen Folgendes vor: In Kapitel I wird in Artikel 1 unter der Überschrift "Gegenstand und Begriffsbestimmungen" als Gegenstand und Anwendungsbereich Folgendes festgelegt: "In dieser Verordnung sind Notfallmaßnahmen festgelegt, um die Auswirkungen der hohen Energiepreise durch außerordentliche, gezielte und zeitlich begrenzte…
…die hierbei auch für österreichische Gerichte Prüfungsmaßstab sei, wie sogleich gezeigt werde. Hinzu komme, dass die Verordnung mittlerweile ausgelaufen sei. Die Notfallmaßnahmenverordnung habe bis zum 30.06.2023 (Art 22 Abs. 2 lit. c der VO) gegolten. Eine allfällige unionsrechtliche Deckung für das EKBSG sei…
…die hierbei auch für österreichische Gerichte Prüfungsmaßstab sei, wie sogleich gezeigt werde. Hinzu komme, dass die Verordnung mittlerweile ausgelaufen sei. Die Notfallmaßnahmenverordnung habe bis zum 30.06.2023 (Art 22 Abs. 2 lit. c der VO) gegolten. Eine allfällige unionsrechtliche Deckung für das EKBSG sei…
…64/2023, i.w. Folgendes vor: In Kapitel I wird in Artikel 1 unter der Überschrift "Gegenstand und Begriffsbestimmungen" als Gegenstand und Anwendungsbereich Folgendes festgelegt: "In dieser Verordnung sind Notfallmaßnahmen festgelegt, um die Auswirkungen der hohen Energiepreise durch außerordentliche, gezielte und zeitlich begrenzte Maßnahmen abzumildern…
…galten, sah in Erwägung näher genannter Gründe in Bezug auf die im gegenständlichen Fall anzuwendende Regelung des EKBSG Folgendes vor: In Kapitel I wird in Artikel 1 unter der Überschrift "Gegenstand und Begriffsbestimmungen" als Gegenstand und Anwendungsbereich Folgendes festgelegt: "In dieser Verordnung sind Notfallmaßnahmen festgelegt…
…Energiekrisenbeitrag-Strom), BGBl I 220/2022, in Kraft getreten am 1.12.2022, wird durch dieses Bundesgesetz der Energiekrisenbeitrag-Strom (im Folgenden EKB-S) näher geregelt und die Verordnung (EU) 2022/1854 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise, ABl. Nr. L 261 vom…
…I Nr. 64/2023, im Wesentlichen Folgendes vor: In KAPITEL I wird in Artikel 1 unter der Überschrift "Gegenstand und Begriffsbestimmungen" als Gegenstand und Anwendungsbereich Folgendes festgelegt: "In dieser Verordnung sind Notfallmaßnahmen festgelegt, um die Auswirkungen der hohen Energiepreise durch außerordentliche, gezielte und zeitlich begrenzte…
…gegen die EU-Grundrechtecharta, die hierbei auch für österreichische Gerichte Prüfungsmaßstab sei, wie sogleich gezeigt werde. Hinzu komme, dass die Verordnung mittlerweile ausgelaufen sei. Die Notfallmaßnahmenverordnung habe bis zum 30.06.2023 (Art. 22 Abs. 2 lit. c der VO) gegolten. Eine allfällige unionsrechtliche Deckung…
…64/2023, i.w. Folgendes vor: In Kapitel I wird in Artikel 1 unter der Überschrift "Gegenstand und Begriffsbestimmungen" als Gegenstand und Anwendungsbereich Folgendes festgelegt: "In dieser Verordnung sind Notfallmaßnahmen festgelegt, um die Auswirkungen der hohen Energiepreise durch außerordentliche, gezielte und zeitlich begrenzte Maßnahmen abzumildern…
…den Beschwerdefall maßgeblichen Fassung BGBl I 13/2024) lautet auszugsweise wie folgt: "Allgemeine Bestimmungen § 1. (1) Durch dieses Bundesgesetz wird der Energiekrisenbeitrag-Strom (im Folgenden EKB-S) näher geregelt und die Verordnung (EU) 2022/1854 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise, ABl. Nr…
…Bewältigung der Krisensituation, die infolge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine am Energiemarkt eingetreten ist. Dies war, wie in Randnummer 1 der in Erwägung gezogenen Gründe der EU-NotfallmaßnahmenVO dargelegt, hauptsächlich eine Folge des hohen Gaspreises, da Gas für die Stromerzeugung verwendet wird, wobei Gaskraftwerke…
…Bewältigung der Krisensituation, die infolge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine am Energiemarkt eingetreten ist. Dies war, wie in Randnummer 1 der in Erwägung gezogenen Gründe der EU-NotfallmaßnahmenVO dargelegt, hauptsächlich eine Folge des hohen Gaspreises, da Gas für die Stromerzeugung verwendet wird, wobei Gaskraftwerke…