…allenfalls in Streifbandverwahrung, eine entsprechende Konkretisierung möglich wäre. Bei börsennotierten Aktien wäre nach dieser Sichtweise immer das Durchschnittspreisverfahren anzuwenden und würde für eine Einzelbewertung (Anwendung des Identitätspreisverfahrens) kein Raum bleiben. Die Zulassung von Wertpapieren zum Amtlichen Handel, die nicht entweder in Form einer bei einem…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V und die weiteren Senatsmitglieder R, L1 sowie L2 im Beisein der Schriftführerin Karin Nowotny in der Beschwerdesache der Verlassenschaft nach S, X vertreten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden R1, der beisitzenden Richterin R2 sowie die fachkundigen Laienrichter L1 und L2, im Beisein der Schriftführerin S. in der Beschwerdesache Bfin, Adr, vertreten durch V., Adr1, über die Beschwerde vom 19. März 2015 gegen den…
23.3. Die belangte Behörde legte weiters einen (gerichtlichen) bedingten Zahlungsbefehl vom 15.10.2014 vor. Mit diesem wurde die ***Bf GmbH*** als beklagte Partei aufgefordert, einen Betrag von 10.000 € (zuzüglich Zinsen und Verfahrenskosten) als Schadenersatz zu bezahlen. In der zugrundeliegenden Mahnklage wurde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache X-GmbH, Adr, vertreten durch Steuerberater , über die Beschwerde vom 09.05.2017 gegen den gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufigen Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Daniela Regina Denk in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Bernhart Steuerberatungs GmbH, Albertgasse 35 Tür 15, 1080 Wien, über die Beschwerde vom 11. Februar 2021 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 12…
Wenn sich die X-GmbH darauf beruft, dass der UFS in seiner Entscheidung v. 14.09.2010, RV/0899-G/07 ausgeführt habe, „dass die Höhe der Anschaffungskosten, die über dem Durchschnitt liegt,für sich allein noch keine hinreichende Begründung dafür ist, dass die angeschaffte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache ***Bf1*** als Gruppenmitglied und ***GT*** als Gruppenträgerin beide vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renngasse 1 Tür Freyung, 1010 Wien über die Beschwerden vom 21. Dezember 2020, 11. Jänner…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Richter R1 und die weiteren Senatsmitglieder Richter R2, Laienrichter L1 und Laienrichter L2 in der Beschwerdesache der A, Adresse1, gegen den Bescheid des Zollamtes Graz vom 2. August 2012, Zahl: 700000/xxxx/2011, betreffend die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Corinna Engenhart in der Beschwerdesache ***Gemeinde***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Friedrich Valzachi, Oswaldgasse 2, 1120 Wien, über die Beschwerde vom 19. September 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Maria Radschek in der Beschwerdesache Bf., W, gegen die Bescheide des Finanzamtes 4/5/10, St.Nr., vom 03.12.2007, betreffend Einkommensteuer 2006 und Festsetzung eines Verspätungszuschlages betreffend Einkommensteuer 2006 beschlossen: Der angefochtene Bescheid betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch die Richterin N.N. in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, über die Beschwerde vom 10.06.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt X vom 02.06.2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2016 zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Julia Schlegl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***Z Steuerberatungs GmbH***, über die Beschwerde vom 9. Mai 2023 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 9. März 2023 betreffend die Umsatzsteuerfestsetzung 01…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, ***RA-Adr***, über die Beschwerde vom 3. August 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 24. Juli…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Thomas Krumenacker in der Beschwerdesache ABC, über die Beschwerden gegen die Bescheide des Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2004 bis 2008 zu Recht erkannt: Die Bescheide werden abgeändert. Umsatzsteuer 2004…
In Konzern-Reportings wurde bereits im Quartalsbericht Q2 von Umsatzrückgängen ausgegangen. Nach Ansicht der belangten Behörde erwarb die Beschwerdeführerin ohne ersichtliche Eigeninitiative 53 % an ***AB***, zumal zwischen den österreichischen Gesellschaften und ***AB*** gar keine geschäftlichen Beziehungen bestanden. Zudem wäre aus den vorgelegten Aufsichtsratsprotokollen nicht ersichtlich…
Die Amtsvertretung legte dar, dass zwar nicht zu beweisen sei, dass der Beschwerdeführer in der Wohnung im W selbst gewohnt habe, allerdings sei das Mietverhältnis wegen mangelnder Fremdüblichkeit anzuzweifeln. Es liege kein schriftlicher Mietvertrag vor, die Miete sei extrem niedrig bzw. nur ein Hälftebetrag und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Preindl & Ostheimer Steuerberatung-OG, Jakob-Gapp-Strasse 10, 6600 Reutte, über die Beschwerde vom 13. April 2023 gegen die Haftungsbescheide des Finanzamtes Österreich betreffend Lohnsteuer 2019…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X, Adr., vertreten durch NotarA gegen den Bescheid des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 03. Dezenber 2013, St. Nr. 10 067/6329, ERFNR 137.172/2011 (Team 21) betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Richter R1 und die weiteren Senatsmitglieder Richter R2, Laienrichter S1 und Laienrichter S2 in der Beschwerdesache der A, Adresse1, gegen den Bescheid des ZA Graz vom 2. August 2012, Zahl: 700000/xx/2011, betreffend die…