…unterliegen nicht der Werbeabgabe. Hingegen sind Werbeeinschaltungen in Form von redaktionellen Beiträgen ebenso abgabepflichtig wie offensichtliche Werbeinserate, wenn diese entgeltlich sind (zB in Form von Druckkostenbeiträgen). …" Aufgrund dieser Feststellungen wurde der Gewinn der Beschwerdeführerin um folgende Beträge reduziert: 2016: € 1.159,37; 2017:…
…worden sei. Die Zeitung sei dann verkauft worden und werde mittlerweile von der Bf. veröffentlicht. Seither werde für die Druckkostenbeiträge der Stadt ***F.*** Werbeabgabe fakturiert und abgeführt ungeachtet dessen, dass die Einschaltungen der Stadt ***F.*** größtenteils aus amtlichen Mitteilungen bestehe. Hierbei sei zu beachten, dass…
…des Beschwerdeführers ganz offensichtlich und diese Position ist somit einkünftemindernd in Ansatz zu bringen. 3. Druckkostenbeitrag Linzer Bibelsaat 2016 Laut Beschwerde: "BelNr.3: Druckkostenbeitrag Linzer Bibelsaat 2016 Die Linzer Bibelsaat gibt Anregungen zur praktischen Bibelarbeit und will auch einen Kontakt zu anderen Pfarren, Bibelleserinnen bzw…
…Programmschwerpunkte des Verlages dargelegt und erläutert dass Buchprojekte unterstützt wurden. Insgesamt wurden dem z3 auf Grund von Begutachtungen seit 2002 € 18.918,- an Förderungen (Buchankäufe, Druckkostenbeiträge, Verlagsförderung) durch den Literaturbeitrat zur Verfügung gestellt. Es handelt sich bei dem gegenständlichen Verlag demnach um ein kleines…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache NameBeschwerdeführer, AdresseBeschwerdeführer, vertreten durch Dr. Johann Braun, Neubaugürtel 38/6 A, 1070 Wien, gegen den Bescheid des FA A vom 16. Februar 2010, betreffend Einkommensteuer 2003 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: I…
Unter den Begriff Tourismus fallen nach Freyer, Walter 2006, Tourismus: Einführung in die Fremdenverkehrsökonomie, 8.Auflage, München, Oldenbourg, unterschiedliche Reisearten und -formen, die sich nach unterschiedlichen Kriterien z.B. nach Motivation (z.B. Kultur- oder Bildungstourismus, Sport- und/oder naturnaher Tourismus, etc.), Dauer, Organisationsform (Individual…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Johannes Böck in der Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 22. Februar 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 8. Jänner 2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014, St.Nr. 12…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in den Beschwerdesachen des BF, Adresse, über die Beschwerden vom 26. Februar 2018 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 29. Jänner 2018 und vom 31. Jänner 2018 betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Name des Richters*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. Jänner 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17, nunmehr Finanzamt Österreich, Dienststelle Wien 8/16/17, vom 8…
Conrad von Hötzendorf-Str. 14-18 8010 Graz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache X, Adr gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. 4. 2013, betreffend Einkommensteuer 2011, StNr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, vertreten durch Mag. Barbara Cizek, Hochweg 4, 1170 Wien, über die Beschwerde vom 10. Oktober 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 22…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache bf , Adr, betreffend die Beschwerde vom 25.11.2013 gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2012 des Fa vom 06.11.2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Hans Blasina in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch HLB Burgenland GmbH Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, Franz Schubert-Platz 4, 7000 Eisenstadt, über die Beschwerde vom 18. November 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache betreffend Frau ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 19. Jänner 2017 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 19. Dezember 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt:  …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf , gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 5.10.2009, betreffend Einkommensteuer 2004 - 2007 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. Die Bescheide werden abgeändert. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 25. November 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 14. November 2014 (St.Nr.: xxx), betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, vertreten durch Dr. Johann Braun, Neubaugürtel 38/6 A, 1070 Wien, über die Beschwerde vom 30. Mai 2012 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA A vom 26. März…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch den Richter Mag. Christian Seywald in der Beschwerdesache ***Bf1*** (Beschwerdeführer, abgekürzt: Bf.), ***Bf1-Adr*** vertreten durch Steuerberaterin, AdresseSteuerberaterin, über die Beschwerde des Bf. vom 5. Mai 2022 gegen den Einkommensteuerbescheid 2020 des Finanzamtes Österreich vom 26…
Zu den Worten „weist der Steuerpflichtige nach, dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, können derartige Aufwendungen oder Ausgaben zur Hälfte abgezogen werden." wies der Bf. auf die Unterschiedlichkeit der Werbung und journalistischer Recherche hin und bestritt die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in den Beschwerdesachen des AAA, Adresse, gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 4. März 2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2011 und betreffend Vorauszahlung an Einkommensteuer für das Jahr 2013 zu Recht…