BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Volkan Kaya, Senefeldergasse 11/1E, 1100 Wien, betreffend Beschwerde vom 11. August 2021 gegen den Bescheid des Magistratsabteilung 70, Fachbereich Gebühren vom 23. Juli…
…unzureichenden Feststellungen wurde bemängelt, dass der beschwerdegegenständliche Bescheid konkrete Ausführungen, welche gesetzlichen Aufzeichnungs- und Dokumentationsvorschriften vom Unternehmen im konkreten Fall verletzt wurden und diese Verletzungen dem Bf zurechenbar seien, nicht enthalte. Auf die weiteren Ausführungen zur erfolgten Beantragung der Forschungsprämie bzw. zu der erfolgten Erhebung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Richter A. und die weiteren Senatsmiglieder Richter B. (als Berichterstatter), C. und D. (als fachkundige Laienrichter) in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch E., über die Beschwerde vom 5.4.2012 gegen die Bescheide des Zollamtes…
…in ***Wohnort***, allfälliger Registrierkassenbelege für ***Wohnort*** sowie des Nachweises, in welcher Form den Dokumentationsvorschriften hinsichtlich Ausstattung und Hygiene für den Standort ***Wohnort*** gegenüber der Ärztekammer nachgekommen wurde, aufgefordert. Eine entsprechende Beantwortung erfolgte mit Schreiben vom 21.08.2025. Mit diesem erfolgte auch die Übermittlung der…
…habe. Auch eine Aufforderung, fehlende Unterlagen nachzubringen (vgl UmgrStR 2002 Rz 791, 1339a) sei nicht ergangen. Die Dokumentationsvorschriften seien kein Selbstzweck, sondern dienten dazu, nachvollziehen zu können, welche steuerlichen Ergebnisse den jeweiligen Vertragsparteien bis zum Zusammenschlussstichtag zuzurechnen seien und wie die Verhältnisse danach seien. Das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger über die Beschwerde des Beschwerdeführers BF, WOHNANSCHRIFT gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See, 5600 St. Johann, Hans Kappacher-Straße 14, vertreten durch Dkfm. Hermann Rohrmoser betreffend die…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache betreffend die Beschwerde der A B, Adresse, vom 16.10.2014, persönlich überreicht am 17.10.2014, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10, 1030 Wien, Marxergasse 4, vom 3.10…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterX. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Deutschland, über die Beschwerde vom 10. April 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5. März 2019 betreffend Vorsteuererstattung für den Zeitraum 1-12/2017 Steuernummer…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über die Beschwerde der Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 13. März 2015, betreffend Abweisung des Antrages auf Zuerkennung der Erhöhungsbetrages gemäß § 8 Abs 4 Familienlastenausgleichsgesetz - FLAG 1967 idgF für den…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des Christoph W*****, *****Adresse_Gf*****, vertreten durch Dr. Herwig Ernst, Rechtsanwalt, 2100 Korneuburg, Hauptplatz 32, vom 29. 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Peter Hadl, Ruckerlberggasse 26b/5, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 17. April 2015 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 23. Februar 2015 betreffend Umsatzsteuerfestsetzung…
Bei den Voranmeldungen handelt es sich um vorläufige Abgabenerklärungen, die mit dem Ergehen des Veranlagungsbescheides außer Kraft treten und im Nachhinein auch nicht mehr berichtigt werden können vgl. § 21 (3) UStG. Erst durch die Veranlagungsbescheide ergibt sich die endgültige Jahressteuerschuld bzw. Jahressteuergutschrift. In dem zusammen…
Der Vertreter des Finanzamtes habe daher gewusst, dass die Akteneinsicht in den Räumlichkeiten des Finanzamts Amstetten Melk Scheibbs stattgefunden hat und dass die beiden angeführten Beamten, die dem Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs angehört haben, diese Akteneinsicht gewährt haben. Das heißt, eine unzuständige Person eines unzuständigen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die vorsitzende Richterin R, den Richter Ri und die fachkundigen Laienrichter X und X in der Beschwerdesache der XX KG, adresse, über die Beschwerde vom 15.04.2012 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Wien 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 13. April 2011 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 15. März 2011 betreffend Haftungsbescheid / Sonstige 2006 bis 2008, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch AUDITAX Steuerberatungsgesellschaft mbH, Guntramsdorfer Straße 103, 2340 Mödling über die Beschwerde vom 25.05.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden…
Am 12.3.2004 ging der Magistrat der Stadt Wien davon aus, dass der Bf. nur 10 Betten vermiete, eine Privatzimmervermietung im Rahmen der häuslichen Nebenbeschäftigung stattfinde und keine gewerbliche Betriebsanlage vorliege (Verhandlungsniederschrift betreffend Überprüfung der Betriebsanlage vom 12.3.2004). In den laut Bf…
Tz 79 Das Parteiengehör ist verpflichtend und bezweckt, der Partei Gelegenheit zur Äußerung zu behördlichen Sachverhaltsannahmen und zur Kenntnisnahme der Ergebnisse des Beweisverfahrens und zu dessen Stellungnahme zu geben. Durch diese Bestimmung ist somit sichergestellt, dass der Abgabenpflichtige Kenntnis von den von der Außenprüfung bearbeitenden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch Dr. Peter Schulte, Steuerberater/Rechtsanwalt, Grabenweg 68, 6020 Innsbruck, sowie durch Mag. Bernhard Ehgartner, Steuerberater, Sauerbrunnstraße 6, 8510 Stainz, über die Beschwerden vom 27.11.2012 sowie…
Der dargestellte Sachverhalt ergibt sich aus den vom Zollamt vorgelegten Verwaltungsakten und den darin enthaltenen - nachfolgend angeführten - Beweismitteln, aus den Angaben und Vorbringen der beschwerdeführenden Partei, aus den zitierten Entscheidungen der Bezirkshauptmannschaften und des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich sowie aus der am 23. November 2023 durchgeführten mündlichen…