…Wien, über die Beschwerde vom 06.08.2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes B vom 02.07.2012, betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) für die Jahre 2007 und 2008, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die…
… 205a Bundesabgabenordnung (BAO) hinsichtlich des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) für die Kalenderjahre 2000-2003. Dieser Frage liegt folgendes Verwaltungsgeschehen zu Grunde: Die Beschwerdeführerin (Bf) hat die beschwerdegegenständlichen Kalenderjahre (2000-2003) betreffend den DB entrichtet. Mit an das Finanzamt Wien 1/23 gerichteten Anträgen…
…Adresse gegen die Bescheide des Finanzamtes B vom 23.09.2014, betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für die Jahre 2009 bis 2013, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Eine Revision…
…Jänner 2018, betreffend die Festsetzung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag (DZ; auch KU2) gemäß § 201 BAO, jeweils für die Jahre 2014 bis 2016, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden…
…September 2011, betreffend die Festsetzung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag (DZ; auch KU2) gemäß § 201 BAO, jeweils für die Jahre 2006 bis 2010, zu Recht erkannt: Die Berufung (jetzt: Beschwerde) wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…2006 bis 2008 weder einen Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) noch einen Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) selbstberechnet und abgeführt habe. Das Finanzamt folgte der Auffassung des Prüfungsorganes und erließ am 18.10.2010 gegenüber der Bf. entsprechende Abgabenfestsetzungsbescheide für die Jahre 2006 bis 2008…
…und von € 104.043,00/vom 1.1. bis 12.9.2005 der Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (in der Folge DB) und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (in der Folge DZ) hinzuzurechnen seien. Im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung hielt…
…November 2011 betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für die Jahre 2007 bis 2010, zu Recht erkannt: I. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgaben betragen: | Zeitraum | Bmgrl: | DB 4,5…
…hinsichtlich der am 11. September 2014 eingebrachten Beschwerde gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 27. August 2014 über die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für den Zeitraum 1. Jänner 2011 bis 31. Dezember 2013 nach…
…ADRESSE**** gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt vom 28. Mai 2008, betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer, betreffend Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DZ) für das Jahr 2007, StNr…
…betreffend Haftung für Lohnsteuer gemäß § 82 EStG sowie die Festsetzung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ), für das Jahr 2008 Recht erkannt: Der Berufung (jetzt: Beschwerde) wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag (DZ) gemäß § 201 BAO, jeweils für die Jahre 2005 bis 2008, zu Recht erkannt: Der Berufung (jetzt: Beschwerde) wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden wie folgt abgeändert: Nachforderung an Lohnsteuer für…
…betreffend Haftung für Lohnsteuer gemäß § 82 EStG für die Jahre 2005 bis 2007 und 2009 sowie die Festsetzung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag (DZ), jeweils für die Jahre 2005 bis 2009 zu Recht erkannt: Der Berufung (jetzt: Beschwerde) wird…
…betreffend die Festsetzung von Lohnsteuer gemäß § 202 BAO iVm § 82 EStG sowie die Festsetzung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) gemäß § 201 BAO, jeweils für die Jahre 2008 bis 2012, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses…
… 82 EStG sowie die Festsetzung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag (DZ) gemäß § 201 BAO, jeweils für die Jahre 2006 bis 2010, zu Recht erkannt: Der Berufung (jetzt: Beschwerde) wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Eine Revision an…
…Finanzamtes Wien 1/23 vom 02.04.2014, betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB), Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) und Haftung für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn zu entrichtenden Lohnsteuer für die Jahre 2006 bis 2009, nach der am 21.09.2016 durchgeführten…
…VN2 NN (= Geschäftsführer der Bf), nicht in die Bemessungsgrundlagen für die Berechnung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (DZ) einbezogen worden waren. Zu obigen Streitpunkten wurden vom prüfenden Organ im Bericht gemäß § 150 BAO über das Ergebnis der…
…2015 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt FA vom 7. April 2015, über die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für den Zeitraum 1. Jänner 2011 bis 31. Dezember 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird…
…betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für das Jahr 2012, nach der am 18. März 2014 in 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 2b, durchgeführten mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid betreffend DB…
…betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für 2007 bis 2010 in der Sitzung am 16.07.2014 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…