…A in der Beschwerdesache B, betreffend einen am 16.12.2016 eingebrachten Antrag auf Aussetzung der Einhebung hinsichtlich Einkommensteuer sowie Anspruchszinsen 2009 bis 2013 beschlossen: 1. Die am 1.12.2017 eingebrachte Vorlageerinnerung betreffend Antrag auf Aussetzung der Einhebung wird gemäß § 264 Abs. 4 iVm …
…06.1993, 92/16/0116). Die Säumnisbeschwerde vom 31.07.2017 gilt daher gemäß § 85 Abs. 2 BAO als zurückgenommen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision: Gegen diesen Beschluss ist eine Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG in Verbindung mit §…
…Die Vorlageerinnerung setzt nach § 264 Abs 6 BAO das Vorliegen einer Beschwerdevorentscheidung und eines Vorlageantrages voraus. Da hier beide Voraussetzungen fehlen, ist die Vorlageerinnerung als unzulässig zurückzuweisen (vgl. BFG 23.03.2020, RV/2101435/2019). Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes ist eine…
…ausgeführt, konnte die Beschwerde - mangels Vorlageantrag - noch gar nicht dem Bundesfinanzgericht vorgelegt werden. Entsprechend war die gegenständliche Vorlageerinnerung als unzulässig zurückzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…
…2006/15/0373), gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückzuweisen. Zulässigkeit einer Revision: Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt…
…zu erlassen und die Beschwerde an das Bundesfinanzgericht vorzulegen. Diese Vorlage sei seither nicht passiert, sodass eine Vorlageerinnerung eingebracht werden könne. Erfolgt die Vorlage der Bescheidbeschwerde an das Verwaltungsgericht nicht innerhalb von zwei Monaten ab Einbringung des Vorlageantrages bzw. in den Fällen des § 262 Abs…
…YYY gegen diesen Bescheid eingebrachte Beschwerde wurde schlussendlich mit Erkenntnis des BFG vom 16.04.2015 abgewiesen (RV/6100211/2014). Ein Revisionsverfahren wurde nicht eingeleitet. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…
… wenn dies für die Bezeichnung des Bescheidadressaten gilt, muss dies erst recht für die Bezeichnung des Zustellempfängers gelten). Zur Zulässigkeit einer ordentlichen Revision: Die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetzestext, weshalb eine Revision mangels Vorliegens einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung nicht zuzulassen…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Österreich in einer Angelegenheit betreffend einen Antrag auf Rückzahlung wegen irrtümlicher Zahlung beschlossen: Die Säumnisbeschwerde wird gemäß § 284 Abs 7 lit b BAO iVm § 260…
…Abgabenbehörde, eine Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorzulegen, sieht die Bundesabgabenordnung die Vorlageerinnerung (gemäß § 264 Abs. 6 BAO) vor. Diese Vorlageerinnerung ist beim Bundesfinanzgericht einzubringen. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den ***Einzelrichter*** über die im Namen des ***Partei***, ***Partei-Adr***, durch die ***st_Vertreterin***, ***st_Vertreterin-Adr***, eingebrachte Beschwerde vom 18.12.2024 gegen den Bescheid betreffend Abweisung eines Antrages auf Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten beschlossen: Der Vorlageantrag gilt als zurückgenommen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., z.H. Mag Rauter Margit, Stolberggasse 42b/23, 1050 Wien wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des FA Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf betreffend Devolutionsantrag nach § 311 BAO (richtig: Säumnisbeschwerde nach § 284…
…der erfolgten Vorlage eingetreten sind und kein zweites Mal eintreten können. Die Vorlageerinnerung vom 18.3.2018 ist vom Bundesfinanzgericht aus den dargestellten Gründen als nicht zulässig zurückzuweisen (§ 264 Abs. 4 lit. e iVm § 260 Abs. 1 lit. a BAO). Zulässigkeit einer Revision Gemäß Art…
…1***, vertreten durch ***2***, ***4***, betreffend Säumigkeit des Finanzamtes Österreich bei Vorlage der Beschwerde vom 18.2.2022, gegen den Bescheid vom 15.2.2022 über die Abweisung des Antrages auf Familienbeihilfe für den Zeitraum ab 4/2021, zur Entscheidung an das Bundesfinanzgericht, auf Grund…
Gemäß Artikel 133 Abs. 4 B-VG ist gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts die ordentliche Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere, weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, vertreten durch die UnionTax Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Roßheidestraße 197, D-45968 Gladbeck, über die Säumnisbeschwerde vom 7. November 2025 wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht durch das ***FA*** betreffend einen Antrag vom 9. März…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache Antragsteller wegen Verletzung der Entscheidungspflicht betreffend Einwendungen nach §§ 12 und 13 AbgEO gegen einen Anspruch auf Vollstreckung beschlossen: Der Fristsetzungsantrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Schriftsatz vom 17. Mai 2016, beim Bundesfinanzgericht eingebracht…
…der vom Bundesfinanzgericht gesetzten Frist von der Abgabenbehörde erlassen. Die Zustellung des Bescheides an die Bf. erfolgte am 16.10.2015. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt…
…Abs 4 B-VG) Eine Revision ist im gegenständlichen Fall nicht zulässig, da das BFG in den entscheidungsrelevanten Rechtsfragen hinsichtlich der Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens und hinsichtlich der Heilung von Zustellmängeln der zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes folgt. Tatfragen sind einer Revision nicht zugänglich. Salzburg…
…die Vorlageerinnerung als unzulässig zurückzuweisen. (Vgl BFG 23.03.2020, RV/2101435/2019). Abschließend wird darauf hingewiesen, dass angesichts des Ablaufes der Dreimonatsfrist des § 262 Abs 2 lit b BAO seitens der belangten Behörde eine Beschwerdevorentscheidung ohnehin ohne unnötigen Aufschub zu erlassen sein wird. Zulässigkeit…