…Notar-Anderkonto zu überweisen. Nachdem die Beschwerde an das BFG vorgelegt worden war, wurde der nachgereichte Kaufvertrag durch das Finanzamt vorgelegt mit dem Hinweis, dass aufgrund des vorgelegten Kaufvertrages ein Darlehensnachweis erbracht wurde. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 lit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., Adr.1 gegen den Bescheid des Finanzamt Baden BA. vom 16. Mai 2013, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2011, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache B., X., Y. N., vertreten durch KPMG Niederösterreich GmbH. Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Bahnhofplatz 1A/Stiege 1/3. Stock, 2340 Mödling…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. A.H. in der Beschwerdesache ***Bf1***, vertreten durch Mag.a St., Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin, über die Beschwerde vom 30.06.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg vom 2. Juni 2016 betreffend…
Der Ansicht der Betriebsprüfung, nach der am Ende der Laufzeit anfallende Unterschiedsbetrag im beschwerdegegenständlichen Fall schon aufgrund der kurzen Restlaufzeit als mit höchster Wahrscheinlichkeit anfallend zu werten sei, muss entgegengetreten werden. Wird vorausgesetzt, dass der Kurswert einer Anleihe anhand der Bonität des Schuldners und des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag.Jud.Ex hinsichtlich der Beschwerde des Bf., vom 18. Juli 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 20. Juni 2011 betreffend Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 8 Abs. 1 Gebührengesetz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch und die Vorsitzende A und die weiteren Senatsmitglieder B, C und D im Beisein der Schriftführerin E in der Beschwerdesache F, vertreten durch G, gegen den Bescheid des Finanzamtes H vom 17. Juni 2011, Steuernummer betreffend Rechtsgebühr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende R und die weiteren Senatsmitglieder X,Y,Z im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache Bf., Adr., vertreten durch THT Treuhand Team Graz Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 68/2, 8010…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde der Bf., vertreten durch die Marsoner + Partner GmbH, vom 18. Oktober 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 4. Oktober 2013 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2011 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ingrid Mainhart in der Beschwerdesache E.S, Adr., über die Beschwerde vom 2.6.2014 gegen den Bescheid des Finanzamt St. Veit Wolfsberg vom 6.5.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2013…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache der Bf****+****Adr, vertreten durch PWB Wirtschaftsprüfungs- u. Steuerberatungs GmbH, Wolfholzgasse 1, 2345 Brunn am Gebirge, gegen den Bescheid vom 10.07.2007 des Finanzamtes für Gebühren…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** über die Beschwerden des ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Michael Stanzl, Am Krautgarten 30/2/12, 1220 Wien, vom 12.01.2024 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 12.12.2023…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 9.4.2010, ErfNr., betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache über die Beschwerde vom 4. November 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt datiert vom 10. Oktober 2016, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr., gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 28.10.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Susanne Haim, den Richter Mag. Ulrich Petrag sowie die fachkundigen Laienrichter Leopold Pichlbauer und Mag Stefan Raab in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 20. September 2013 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache AR, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09.04.2010, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 22.07.2010, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache H, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 13.07.2010, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache J, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09.04.2010, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…