…GF an der Bf. nicht wesentlich beteiligt. Strittig war, ob die an ihn bezahlten Beträge als DB- und DZ-pflichtige Bezüge und Vorteile aus einem Dienstverhältnis anzusehen sind. Die Sonderbestimmung des § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG ist nicht anwendbar, da es keine…
…Prüfung setzte das Finanzamt mit Bescheiden vom 28. August 2015 den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und den Zuschlag zu diesem Beitrag für die Jahre 2011 bis 2014 fest. Gegen diese Bescheide wurde innerhalb offener Frist Beschwerde erhoben. In der Beschwerde wurde einerseits die Einbeziehung…
…1988" bezogen. Da in der Art der Beschäftigung keine wesentliche Änderung eingetreten sei, könne davon ausgegangen werden, dass für diese Bezüge DB- und DZ-Pflicht bestehe. Die Bemessungsgrundlage umfasse nicht nur die zugeflossenen Bezüge, sondern auch im Rahmen der Geschäftsführertätigkeit bezogene Sachzuwendungen im Sinne des §…
…als steuerpflichtiger Lohn und für sonstige Abgaben nicht als Entgelt gelten würden. Durch diese gesetzliche Bestimmung sei eine Pflicht zur Entrichtung des DB und DZ nicht gegeben. Die ausgezahlten Ausbildungsbeihilfen hätten eine Höhe von € 240 pro Person und pro Monat betragen und seien vom…
…beantwortet wird. Zur Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen der Tatbestand des § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988 erfüllt und folglich eine DB- und DZ-Pflicht zu bejahen ist, besteht ausreichend höchstgerichtliche Judikatur, von der sich das BFG im Rahmen dieser Entscheidung leiten ließ. Die ordentliche…
…erwogen: III. Streitpunkt: "Rechtswidrigkeit der GPLA-Prüfungshandlung": Im vorliegenden Beschwerdepunkt steht vornehmlich die Frage in Streit, ob die gesamte GPLA-Prüfungshandlung von einem wesentlichen Formalmangel umfasst ist, der insoweit auch auf die angefochtenen DB- und DZ-Abgabenfestsetzungsbescheide durchzuschlagen vermag. Gemäß § 147 Abs. 1 BAO, BGBl…
…nach bestritten. Die Beschwerdeführerin vertritt die Rechtsansicht, dass die an Herrn X erfolgten Provisionszahlungen zu Unrecht in die Bemessungsgrundlage für den DB und DZ einbezogen worden seien, zumal die vom Finanzamt in der Bescheidbegründung erwähnte Eingliederung in den Organismus nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspreche. Die…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit den Abgabenbescheiden vom 30. März 2015 wurden der Beschwerdeführerin der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die Jahre 2011 bis 2013 vorgeschrieben. Begründend wurde auf den Bericht über das Ergebnis einer Außenprüfung vom selben Tag…
…jeweils ein Leih-KFZ eines gewerblichen Autovermieters besorgt werden würde. Die Einbeziehung der Refundierung der Kosten für die betriebliche Nutzung des KFZ beim Geschäftsführer in die Bemessungsgrundlage für DB, DZ und KommSt würde zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Mehrbelastung von rund 8 % gegenüber jener Variante…
…seien nicht Entgelt für die Geschäftsführung, sondern Entgelt für Leistungen, die an Kunden der Beschwerdeführerin erbracht worden seien und Teil der an die Kunden in Rechnung gestellten Honorare. Die Leistungen des Gesellschafter-Geschäftsführers könne man unter der Gesamtbezeichnung Projektmanagement einordnen. Zu diesen Leistungen würde im…
…Bf. eingegliedert ist und somit auch nicht Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Sinne des § 22 EStG zu qualifizieren und unterliegen daher nicht der DB- und DZ-Pflicht." Mit Beschwerdevorentscheidung (vormals Berufungsvorentscheidung) des Finanzamtes vom 27.9.2012 wurde die Beschwerde (vormals Berufung) als unbegründet abgewiesen…
…Beschwerdesache der A gegen die Bescheide des Finanzamtes B vom 11.1.1999 betreffend die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichfonds für Familienbeihilfe und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag über den Zeitraum 1.1.1997 bis 31.12.1997 in der Sitzung am 23.7.2014 nach…
…Sie habe allerdings bestätigt, dass im Falle einer erfolgsabhängigen Abrechnung (sozusagen einer Gewinnabrechnung) die Werkvertragshonorare nicht dem DB und DZ unterliegen würden. Aus diesem Grunde werde die Ergebnisabrechnung exemplarisch für das Jahr 2007 vorgelegt. Bestandteil dieser Ergebnisabrechnung sei auch der an die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer…
…Oktober 2002, 2001/15/0062). Die Einbeziehung der in Rede stehenden Vergütungen in die Bemessungsgrundlage für den DB und DZ entspricht der Rechtslage. Die vom Prüfer angestellte Berechnung der in Rede stehenden Abgaben wurde von der Bf. nicht in Zweifel gezogen. Zur Beschwerde (vormals Berufung…
…vom 30. Mai 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Klagenfurt vom 21. April 2011 betreffend Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (DZ) sowie Vorschreibung von Säumniszuschlägen für den Zeitraum vom 1. Jänner 2004 bis einschließlich 12. September 2005…
…12.2022, über I. die Beschwerde vom 11. August 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 09.07.2020 die Berichtigung der Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (DB und DZ 2012-2015) gemäß § 293 BAO (Steuernummer ***BF1StNr1*** ) beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß § 256 Abs. 3 BAO…
…zu übernehmenden Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung auch in die Bemessungsgrundlage zur Berechnung von DB und DZ einbezogen und auch an das Finanzamt abgeführt worden. Für das Jahr 2010 seien diese Beiträge im Rahmen der GPLA vorgeschrieben und auch bereits an das zuständige Finanzamt überwiesen worden. Der…
…dann wäre nach Auffassung des UFS „kein Grund erkennbar, warum nicht auch die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung Arbeitslohn darstellen würden und damit der DB- und DZ-Bemessungsgrundlage zu unterwerfen wären. Arbeitgeberbeiträge stellen für den Arbeitnehmer [aber] ebenso wie andere den Arbeitgeber betreffende Lohnnebenkosten keinen Arbeitslohn dar…
…dann wäre nach Auffassung des UFS „kein Grund erkennbar, warum nicht auch die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung Arbeitslohn darstellen würden und damit der DB- und DZ-Bemessungsgrundlage zu unterwerfen wären. Arbeitgeberbeiträge stellen für den Arbeitnehmer [aber] ebenso wie andere den Arbeitgeber betreffende Lohnnebenkosten keinen Arbeitslohn dar…
…dann wäre nach Auffassung des UFS „kein Grund erkennbar, warum nicht auch die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung Arbeitslohn darstellen würden und damit der DB- und DZ-Bemessungsgrundlage zu unterwerfen wären. Arbeitgeberbeiträge stellen für den Arbeitnehmer [aber] ebenso wie andere den Arbeitgeber betreffende Lohnnebenkosten keinen Arbeitslohn dar…