…GF an der Bf. nicht wesentlich beteiligt. Strittig war, ob die an ihn bezahlten Beträge als DB- und DZ-pflichtige Bezüge und Vorteile aus einem Dienstverhältnis anzusehen sind. Die Sonderbestimmung des § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG ist nicht anwendbar, da es keine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Obermoser + Partner Steuerberatungs GmbH, St.Johanner Straße 49a, 6370 Kitzbühel, über die Beschwerde vom 24. September 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kitzbühel Lienz (nunmehr: Finanzamt…
…beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern, hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 19.4.2018, VwGH 19.4.2018, Ro 2018/15/0003, die Rechtsansicht vom Bundesfinanzgericht (bzgl DB und DZ; vgl zB BFG 22.8.2014, RV/7101184/2013; BFG 26.9.2017, RV/7106438/2016…
…Adr***, vertreten durch [...], über die Beschwerde vom 14.03.2013 gegen die Bescheide über die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages (DB) und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für die Jahre 2007 bis 2011 des seinerzeitigen Finanzamtes [...] vom 13.02.2013, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß …
…sonstiger selbständiger Arbeit gemäß § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 handle, seien die an die wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer laut Honorarnoten ausbezahlten Bezüge in die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag (DB), den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) und die Kommunalsteuer miteinzubeziehen. Daher sei im Zuge der…
Das Bundesfinanzgericht hatte zunächst über die Einbeziehung der an die wesentlich beteiligten Gesellschafter ausbezahlten Honorare in die Bemessungsgrundlage für den DB und über die Berechtigung zu Erlassung von Festsetzungsbescheiden zu entscheiden. Darüber wurde im Sinne der zitierten ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs befunden. Des Weiteren war…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Günter Narat über die Beschwerde vom 29. Juli 2019 der Beschwerdeführerin ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die mit Zustellvollmacht ausgewiesene PZP Steuerberatung GmbH, 4910 Ried im Innkreis, Am Burgfried 14, gegen die Bescheide des…
…solche anzusehen. Da Mag. A im gesamten Prüfzeitraum Geschäftsführer der Bf war, seien die ausbezahlten Beträge für diverse Leistungen dem DB zu unterziehen. Betreffend der fehlenden materiellen Begründung wurde darauf hingewiesen, dass diese zwar eine Verletzung von Verfahrensvorschriften darstelle, aber der Annahme der Bescheidqualität nicht…
…tätig sein muss und Zusammenkünfte im geschlossenen Raum wie mündliche Verhandlungen durch die Pandemie noch immer potentielle Gesundheitsgefährdungen darstellen sowie auch der eben erwähnte Umstand, dass sogar genau dieselbe Konstellation der DB-Pflicht für über 25 % beteiligte Geschäftsführer Bezüge im Parallelverfahren der [...] mit Hrn. Mag…
…gezahlte Ausbildungsbeihilfen nicht als steuerpflichtiger Lohn und für sonstige Abgaben nicht als Entgelt gelten würden. Durch diese gesetzliche Bestimmung sei eine Pflicht zur Entrichtung des DB und DZ nicht gegeben. Die ausgezahlten Ausbildungsbeihilfen hätten eine Höhe von € 240 pro Person und pro Monat betragen…
…ob die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) für ausbezahlte Vergütungen an den in den Streitjahren zu 100% beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag (in der Folge kurz: DB und DZ) zu entrichtet hat. Im Zuge einer bei der Bf…
…des § 41 FLAG (Familienlastenausgleichsgesetz) und des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 sei. Da von den GF-Bezügen und Reisekostenersätzen kein DB einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wurde, wurden die Abgaben mittels der im Spruch genannten Bescheide vom Finanzamt wie folgt nachgefordert (vgl…
…VN2 NN (= Geschäftsführer der Bf), nicht in die Bemessungsgrundlagen für die Berechnung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (DZ) einbezogen worden waren. Zu obigen Streitpunkten wurden vom prüfenden Organ im Bericht gemäß § 150 BAO über das Ergebnis der…
…Gesellschafter-Geschäftsführer nicht in die Bemessungsgrundlage für DB und DZ einzubeziehen seien, da diese Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gemäß § 22 Z 1 EStG und nicht aus § 22 Z 2 EStG darstellen würden, was jedoch § 41 Abs 2 FLAG für eine DB-Pflicht voraussetze. Da auch…
…mit der Genehmigung des Auftraggebers möglich ist. Unter Berücksichtigung der angeführten Umstände ist laut Prüforgan eine Eingliederung in den betrieblichen Organismus gegeben. Der DB, DZ sowie die Kommunalsteuer werden von den bezahlten Provisionen im Zuge der GPLA zur Nachverrechnung gebracht. Übt ein wesentlich beteiligter Gesellschafter…
…zum Teil auf das Verrechnungskonto [GesGF] gebucht. Da gem. § 41 FLAG ab 1.1.1994 die Bezüge und sonstigen Vergütungen an wesentlich Beteiligte dem DB und DZ bzw. der Kommunalsteuer zu unterziehen sind, erfolgte im Zuge der Prüfung die Nachverrechnung der lohnabhängigen Abgaben von der…
…gegen die Bescheide des Finanzamtes X vom 31. Juli 2009, über die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages (DB) für die Jahre 2004 bis 2007 , zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden ersatzlos aufgehoben. II. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist…
…ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig . Entscheidungsgründe Strittig ist die DB-Pflicht von nicht wesentlich beteiligten Geschäftsführern einer Rechtsanwälte-GesmbH. Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist eine die Rechtsanwaltschaft ausübende GesmbH. Mit Gesellschaftsvertrag vom 8. Oktober 2004 wurde lt. Firmenbuch FN…
…Familienbeihilfen (DB) und des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für den Zeitraum 1. Jänner 2011 bis 31. Dezember 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) wie folgt abgeändert. | Jahr | Beitragsgrundlage (€) | DB (€…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden V und die weiteren Senatsmitglieder R1, R2 und R3 im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache der A m.b.H., Adresse, über die Beschwerde vom 10. April 2015 gegen die Bescheide der belangten…