…Diese Genehmigung berechtigt nicht zu solchen Transporten; die ebenfalls vorgelegte Genehmigung ***GE00000*** der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) ist für Österreich nicht gültig und war der Transport im zugehörigen Fahrtenberichtheft auch nicht eingetragen. Es wurde daher unter Beziehung eines Dolmetschers eine Tatbeschreibung mit dem Fahrer…
…Frachtbrief mit Bestimmungsort in Slowenien erstellt worden. Zudem habe der Fahrer nach erfolgter Beladung in Deutschland im CEMT-Fahrtenbuch eine Fahrt nach Slowenien eingetragen. Der Transport sei für die Beschwerdeführerin wirtschaftlich sinnvoll gewesen und deshalb angenommen worden sei, weil ein Auftrag für einen Anschlusstransport von…
…3,5 Tonnen nicht übersteige. Das Zollamt habe verkannt, dass die grundsätzliche Befreiung vom Genehmigungserfordernis für Binnentransporte innerhalb der CEMT-Staaten der Beschwerdeführerin nicht zum Nachteil gereichen könne. Wenn schon genehmigungspflichtige Kraftfahrzeuge vorbehaltlich der Genehmigungserteilung Transporte im EU-Binnenverkehr durchführen könnten, dann müsse dies erst…
…kein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden. Fest stehe, dass der Lenker neben dem CEMT-Papier auch im Besitz einer Fahrtenbewilligung (Belohnungsgenehmigung) für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen Österreich und der Republik Mazedonien gewesen wäre. Aus dieser Genehmigung sei zu ersehen, dass eine Fahrtenbewilligung für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr…
…der Türkei und Österreich oder umgekehrt, sowie zum Transit durch Österreich. Für den gegenständlichen Transport wäre jedoch eine spezielle Drittlandsgenehmigung beziehungsweise eine auch für Österreich gültige CEMT-Genehmigung erforderlich gewesen. Die Beförderung von Gütern mit in der Türkei zugelassenen Kraftfahrzeugen, die in Italien stationiert seien…
…einer der folgenden Berechtigungen sind: 1. Gemeinschaftslizenz gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 881/92, 2. Genehmigung auf Grund der Resolution des Rates der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) vom 14. Juni 1973, 3. Bewilligung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie für den Verkehr nach…
…ü r den gegenst ä ndlichen Drittlandverkehr aus Triest nach Ö sterreich entweder eine Sondergenehmigung oder eine auch f ü r Ö sterreich g ü ltige CEMT-Genehmigung erforderlich gewesen w ä re. Der Fahrer sei seit 8 - 9 Jahren im Europaverkehr für die Bf…
…und einem HI , am Grenzübergang an sich genommen und die bilaterale Fahrtengenehmigung entwertet. In IJ sei dem Beschuldigten aufgefallen, dass die CEMT-Genehmigung für Österreich nicht gültig war, sodass er – allerdings erfolglos – versucht habe, mit seinem Disponenten telefonisch in Verbindung zu treten. Trotz der Erfolglosigkeit…
…der folgenden Berechtigungen sind: 1. Gemeinschaftslizenz gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1072/09, 2. Genehmigung aufgrund der Resolution des Rates der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) vom 14. Juni 1973, 3. Bewilligung der Bundesministerin/des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie für den Verkehr nach…
…Behörde, dass zu keiner der beiden Transporte eine gültige Transportgenehmigung vorgewiesen werden hätte können, ist ebenfalls unrichtig. Bei keinem der beiden Transporte handelt es sich um eine (rechtswidrige) Kabotagefahrt. Die vorgelegte CEMT-Genehmigung 2014 TR Nr. 000** war ausreichend. Zunächst wurde auch der Vorwurf erhoben…
…558 Abs. 1 lit. c ZK DVO anzuwenden ist war eine Kabotage-oder CEMT-Bewilligung nicht erforderlich, sodass kein Tatbestand des Entstehens einer Schuld nach Art. 201-204 ZK vorliegt: Damit fehlt aber jede Basis für die Erhebung von Einfuhrabgaben weg.“ Der Beschwerdeführer verweist des…
…der folgenden Berechtigungen sind: 1. Gemeinschaftslizenz gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1072/09, 2. Genehmigung aufgrund der Resolution des Rates der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) vom 14. Juni 1973, 3. Bewilligung der Bundesministerin/des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie für den Verkehr nach…
…der Zugmaschine, sondern auf den Weg des Sattelanhängers und der Ware an. Auf den gegenständlichen Transport sei die einschlägige Befreiungsbestimmung anzuwenden, eine Kabotage- oder CEMT-Bewilligung sei nicht erforderlich. Es liege kein Tatbestand des Entstehens der Eingangsabgabenschuld nach Art. 201 bis 204 ZK vor. Damit…
…Waren - ganz oder teilweise - nach Österreich zu verbringen, wären somit nach dem Abkommen und dem GütbefG nur mittels einer CEMT-Genehmigung oder einer Sondergenehmigung möglich. Die Fahrt des gegenständlichen Zugfahrzeuges hat unbestritten in Italien (Triest) begonnen. Die güterbeförderungsrechtlich relevante Beförderung hat daher nicht zwischen der…
…558 Abs. 1 lit. c ZK-DVO seien daher anwendbar; eine Kabotage oder CEMT Genehmigung sei daher nicht erforderlich. Aber selbst wenn eine Pflichtverletzung vorliegen würde, was ausdrücklich bestritten werde, habe sich diese nicht auf die ordnungsgemäße Abwicklung des Zollverfahrens ausgewirkt, da der LKW nach…
…Abs. 1 lit. c) ZK-DVO anzuwenden sei, sei diesbezüglich eine Kabotage- oder CEMT-Bewilligung nicht erforderlich gewesen, sodass kein Tatbestand für das Entstehen einer Eingangsabgabenschuld nach den Art. 201 bis 204 ZK vorliege. - Es sei die tatsächliche und nicht die geplante Fahrt entscheidend, sodass…
…Abs. 1 lit. c) ZK-DVO anzuwenden sei, sei diesbezüglich eine Kabotage- oder CEMT-Bewilligung nicht erforderlich gewesen, sodass kein Tatbestand für das Entstehen einer Eingangsabgabenschuld nach den Art. 201 bis 204 ZK vorliege. - Es sei die tatsächliche und nicht die geplante Fahrt entscheidend, sodass…
…Waren - ganz oder teilweise - nach Österreich zu verbringen, wären somit nach dem Abkommen und dem GütbefG nur mittels einer CEMT-Genehmigung oder einer Sondergenehmigung möglich. Die Fahrt des gegenständlichen Zugfahrzeuges hat unbestritten in Italien (Triest) begonnen. Die güterbeförderungsrechtlich relevante Beförderung hat daher nicht zwischen der…
…der folgenden Berechtigungen sind: 1. Gemeinschaftslizenz gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1072/09, 2. Genehmigung aufgrund der Resolution des Rates der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) vom 14. Juni 1973, 3. Bewilligung der Bundesministerin/des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie für den Verkehr nach…
…der folgenden Berechtigungen sind: 1. Gemeinschaftslizenz gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1072/09, 2. Genehmigung aufgrund der Resolution des Rates der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) vom 14. Juni 1973, 3. Bewilligung der Bundesministerin/des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie für den Verkehr nach…