…mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen, der sich aus dem Kurs im Zeitpunkt der Darlehensaufnahme ergibt (BFH 23.4.2009 - IV R 62/06). Ist der Geldkurs bzw. Briefkurs zum Bilanzstichtag niedriger, muss der rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende (§ 5 Abs 1) den höheren Teilwert ansetzen. Entwickelt sich sodann der…
…Anschaffungskosten zum Bilanzstichtag anzusetzen. Die Bewertung des Fremdwährungsdarlehens zum Bilanzstichtag 31.12.2009 mit dem Briefkurs laut OeNB von 1,4836 ergebe einen Bilanzwert der Verbindlichkeit von € 161.768,67 und führe zu einem Kursgewinn von € 3.805,67. Aufgrund dieser Gewinnänderung komme…
…Gemäß Rz 2457 EStR sind (Bank)Verbindlichkeiten in ausländischer Währung grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag zu passivieren. Dabei ist der im Zeitpunkt der Kreditaufnahme maßgebliche Kurs zum Ankauf der Devisen (Briefkurs, Waren-Devisen-Kurs) zu Grunde zu legen. Ist der Briefkurs zum Bilanzstichtag höher, so kann (…
…weiters festzuhalten, dass (Bank)Verbindlichkeiten in ausländischer Währung grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag zu passivieren sind. Dabei ist der im Zeitpunkt der Kreditaufnahme maßgebliche Kurs zum Ankauf der Devisen (Briefkurs, Waren-Devisen-Kurs) zu Grunde zulegen. Ist der Briefkurs zum Bilanzstichtag höher, so kann bzw. muss…
…Zur Berechnung des Wertes der Gegenansprüche hat die ersatzberechtigte Partei diese a) soweit sie sich nicht auf österreichische Schilling richten, zu einem nach Möglichkeit auf der Grundlage des am Berechnungstag geltenden Devisen-Briefkurs in österreichische Schilling umzurechnen; b) soweit sie sich nicht auf Geldzahlungen richten…