Die Glücksspielabgabe besteuert Ausspielungen, an denen die Teilnahme vom Inland aus erfolgt. Aus der Textierung "Teilnahme vom Inland aus" ergibt sich, dass die Glücksspielabgabe nicht differenziert, ob der Glücksspielanbieter im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union seinen Sitz hat, es genügt, wenn…
Zum Indiz "IP-Adresse" ist zu bemerken, von der Bf. keine IP-Auswertungen vorgelegt wurden. Dazu kommt, dass selbst dann, wenn man für sämtliche Kunden der Bf. die IP-Adressen kennen würde, auf Grund der Ungenauigkeit der Geolokalisierung (zB in Grenzgebieten, Abhängigkeit von der Art…
…tatsächlich eingelöstwird, ist dessen Berücksichtigung bei der Ermittlung der Jahresbruttospieleinnahmen denkbar" ). Erst bei der Einlösung des gewährten Bonus durch den Kunden, ist folglich die Untersuchung der einzelnen Bonusarten dahingehend vorzunehmen, ob es sich im einen von einer allfälligen weiteren Spielteilnahme unabhängigen Vermögenswert handelt. Das ist…
…eingelöst wird, ist dessen Berücksichtigung bei der Ermittlung der Jahresbruttospieleinnahmen denkbar" ). Erst bei der Einlösung des gewährten Bonus durch den Kunden, ist folglich die Untersuchung der einzelnen Bonusarten dahingehend vorzunehmen, ob es sich im einen von einer allfälligen weiteren Spielteilnahme unabhängigen Vermögenswert handelt. Das ist…
…nicht zu ersetzen vermag." Das Finanzamt hat im Internet Bonusbedingungen Stand 22.10.2018 und Stand 02.02.2017 finden können. Die Bedingungen werden dieser Stellungnahme beigelegt. In den Bonusbedingungen Stand 22.10.2018 werden an Bonusarten genannt: 1) "Willkommensbonus für die erste Einzahlung", "Einzahlungsbonus"…
…nicht zu ersetzen vermag." Das Finanzamt hat im Internet Bonusbedingungen Stand 22.10.2018 und Stand 02.02.2017 finden können. Die Bedingungen werden dieser Stellungnahme beigelegt. In den Bonusbedingungen Stand 22.10.2018 werden an Bonusarten genannt: 1) "Willkommensbonus für die erste Einzahlung", "Einzahlungsbonus"…
…festgehalten, dass wenn ausschließlich "Boni" eingesetzt werde, welche nicht als Einsatz zu werten sind, gar keine Ausspielungen vorliegen. In den Bonusbedingungen werden an Bonusarten genannt: - Einzahlungsbonus: ist ein bestimmter Prozentanteil der Einzahlung. Ob dieser Setzbedingungen unterliegt wird nicht angeführt, es ist daher eher anzunehmen, dass…
…daher nicht von der jeweiligen Bemessungsgrundlage abzuziehen." Mit Beschluss des BFG vom 28.1.2022 wurde der beschwerdeführenden Partei die Stellungnahme des Finanzamtes inklusiv Beilagen mit der Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme und nochmaliger Aufforderung die für die verfahrensgegenständlichen Zeiträume relevanten Bonusbedingungen sowie die Bonusarten…
…tatsächlich eingelöstwird, ist dessen Berücksichtigung bei der Ermittlung der Jahresbruttospieleinnahmen denkbar" ). Erst bei der Einlösung des gewährten Bonus durch den Kunden, ist folglich die Untersuchung der einzelnen Bonusarten dahingehend vorzunehmen, ob es sich im einen von einer allfälligen weiteren Spielteilnahme unabhängigen Vermögenswert handelt. Das ist…
…festgehalten, dass wenn ausschließlich "Boni" eingesetzt werde, welche nicht als Einsatz zu werten sind, gar keine Ausspielungen vorliegen. In den Bonusbedingungen werden an Bonusarten genannt: - Einzahlungsbonus: ist ein bestimmter Prozentanteil der Einzahlung. Ob dieser Setzbedingungen unterliegt wird nicht angeführt, es ist daher eher anzunehmen, dass…
…festgehalten, dass wenn ausschließlich "Boni" eingesetzt werde, welche nicht als Einsatz zu werten sind, gar keine Ausspielungen vorliegen. In den Bonusbedingungen werden an Bonusarten genannt: - Einzahlungsbonus: ist ein bestimmter Prozentanteil der Einzahlung. Ob dieser Setzbedingungen unterliegt wird nicht angeführt, es ist daher eher anzunehmen, dass…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Mathias Themel LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 4. Juli 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 20. April…
…eingelöst wird, ist dessen Berücksichtigung bei der Ermittlung der Jahresbruttospieleinnahmen denkbar" ). Erst bei der Einlösung des gewährten Bonus durch den Kunden, ist folglich die Untersuchung der einzelnen Bonusarten dahingehend vorzunehmen, ob es sich im einen von einer allfälligen weiteren Spielteilnahme unabhängigen Vermögenswert handelt. Das ist…
…werden könnten. Es könne lediglich die Größe der "gewährten" Boni, dh des unternehmerischen Aufwandes bekanntgegeben werden. Es handle sich um einen pauschalen Aufwand ohne Differenzierung im Hinblick auf die konkreten Bonusarten. Unter "gewährte" Boni werde die Bf. (aus unternehmerischer Sicht) alles verstanden haben, das als…
Wie vom Vereinigten Königreich vorgebracht, werden mit der neuen Steuerregelung vielmehr inländische Glücksspielabgaben auferlegt, die ihrer Natur nach nicht diskriminierend sind. Auch wenn die neue Steuerregelung Dienstleistungserbringern Zusatzkosten verursacht, gilt sie doch für alle Anbieter von Glücksspieldienstleistungen, die auf dem Glücksspielmarkt des Vereinigten Königreichs wirtschaftlich…
…festgehalten, dass wenn ausschließlich "Boni" eingesetzt werde, welche nicht als Einsatz zu werten sind, gar keine Ausspielungen vorliegen. In den Bonusbedingungen werden an Bonusarten genannt: -Einzahlungsbonus: ist ein bestimmter Prozentanteil der Einzahlung. Ob dieser Setzbedingungen unterliegt wird nicht angeführt, es ist daher eher anzunehmen, dass…
Auch wenn die Bf. den Aufenthaltsort des jeweiligen Spielteilnehmers aus eigener Wahrnehmung nicht kennt, so ist sie näher am maßgeblichen Geschehensablauf als die Abgabenbehörde. Die Bf. kennt - im Gegensatz zur Abgabenbehörde - ihre Kunden. Sie kennt durch den Registrierungsprozess und die jährlichen und anlassbezogenen Überprüfungen viele…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ALTHUBER SPORNBERGER & PARTNER Rechtsanwälte GmbH, Doblhoffgasse 9 Tür Top 14, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 20. Februar 2015 gegen den Bescheid des (damaligen…
Zentraler Beschwerdepunkt ist in allen Verfahren, die Unmöglichkeit der Bestimmung der Teilnahme vom Inland aus. Registrierungsort und IP-Adresse seien ungeeignete Merkmale zur Bestimmung der Teilnahme vom Inland aus Weiters machte die Bf. eine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit gemäß Art 56 AEUV sowie verfassungsrechtliche Bedenken gegen…
Die Bf. selbst legte für die verfahrensgegenständlichen Zeiträume keine Spiel-/Bonusbedingungen vor, jedoch ergibt sich aus den von der belangten Behörde vorgelegten aktuellen Bonusbedingungen (Stand 17.1.2021) für verschiedene von der Bf. betriebene Homepages (zB. ***5***, ***20***,***21***, ***22***, ***17*** usw.) und den durch…