…Im Zeitraum 1.2. bis 31.12.2014 bezog sie zusätzlich vom AMS steuerfreie Leistungen iHv. € 4.315,28 (lt. Beschwerde: Bildungskarenzgeld). Am 30.10.2015 reichte die Bf. elektronisch ihre Einkommensteuererklärung ein. Daraufhin erging am 9.11.2015 der angefochtene Bescheid, welcher - ohne…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 12.02.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 28.01.2015 zu VNR 001 betreffend Rückforderung zu Unrecht für das Kind K für den…
…bis 28.2.2022 Bezüge gehabt. Danach sei die Beschwerdeführerin in Bildungskarenz gewesen und habe sie im Zeitraum 01.03.2022 bis 31.12.2022 "Bildungskarenzgeld" vom AMS sowie ein "Taschengeld" von der ***Arbeitgeberin2*** bezogen. Nach der Ansicht der Beschwerdeführerin liege daher kein Pflichtveranlagungstatbestand vor…
…Fa. ***2*** GmbH am 08.10.2018 begonnen habe. Ab Beginn des Studiums Soziologie (WS 2020) befinde er sich in Bildungskarenz und er überschreite mit dem Bildungskarenzgeld nicht die Zuverdienstgrenze des FLAG. Somit würden alle Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe erfüllt werden. Weder im …
…vom 28.02.2017, RV/7105820/2016 bei ganzjährig bezogenen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit keine Hochrechnung des Weiterbildungs-/Bildungskarenzgeldes bei der Einkommensteuerveranlagung vorzunehmen sei. Die belangte Behörde legte die Beschwerde am 14.05.2018 vor und beantragte deren Abweisung im Sinne der Beschwerdevorentscheidung; das von…
…2015 - ist zu gering, da das Bildungskarenzgeld nicht mithochzurechnen ist. Ich stelle daher den Antrag das Bildungskarenzgeld nicht mithochzurechnen. Ich beantrage weiters die Pauschbeträge nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen wegen der Behinderung eines Kindes in Höhe von € 3.144,00, wie im Einkommensteuerbescheid…
…650,50 | Einkommensteuer | 145,15 Die Kontrollrechnung ergibt demgegenüber folgende Abgabennachforderung: | steuerpflichtige Bezüge | 26.552,51 | zuzüglich Bildungskarenzgeld | +3.176,16 | abzüglich Werbungskosten | -2.418,02 | abzüglich Sonderausgaben | -60,00 | abzgl. Zuwendungen gem…
…unter Berücksichtigung der Korrektur der Werbungskosten in Anlehnung an das Beschwerdevorbringen folgende Abgabennachforderung: | steuerpflichtige Bezüge | 13.360,50 | zuzüglich Bildungskarenzgeld | 5.680,16 | abzüglich Werbungskosten | -215,41 | abzüglich Sonderausgaben | -60,00 | Einkommen | 18.695,25…
…des § 3 Abs. 2 EStG nicht entgegen. Allerdings dürfen dem Gesetzeszweck entsprechend nur die im Kalenderjahr vor (bzw. nach) dem Bezug des Bildungskarenzgeldes erzielten Einkünfte für die Umrechnung nach § 3 Abs. 2 EStG herangezogen werden (s. nochmals zB VwGH vom 22.11.2006, 2006/15…
Hat C ernsthaft ein Studium an der Hochschule für Musik betrieben, stünde eine krankheitsbedingte Studienverhinderung und die krankheitsbedingte Beurlaubung während zweiter Semester (bis zum Studienabbruch) dem Vorliegen einer Berufsausbildung i.S.d. FLAG 1967 nicht entgegen. Darüber fehlen aber konkrete Feststellungen, etwa welche Lehrveranstaltungen während…
Grundvoraussetzung für die Gewährung der Familienbeihilfe für volljährige Kinder ist, dass sie sich in Berufsausbildung befinden. Wird eine Berufsausbildung beendet, fällt der Anspruch auf die Familienbeihilfe weg. Als Altersgrenze für die Gewährung der Familienbeihilfe ist die Vollendung des 24. Lebensjahres festgelegt, wobei einige Ausnahmen bis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling, betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der Einkommensteuerbescheid 2012 wird gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) abgeändert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache XY, Adresse-XY, St.Nr. ****, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 29.04.2013, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Vor-Zuname, Adresse, gerichtet gegen den Abweisungsbescheid des FA Graz-Stadt vom 20.09.2013, betreffend Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum November 2012 bis September 2013 zu Recht erkannt: Die…
Ein allfälliger gutgläubiger Verbrauch steht der Rückforderung ebenso wie die schwierige wirtschaftliche Situation der Bf nicht entgegen. Abstandnahme von der Rückforderung, Ratenzahlung, Nachsicht Ein allfälliges Ansuchen der Bf um Anweisung, von der Rückforderung des unrechtmäßigen Bezuges abzusehen, weil die Rückforderung unbillig wäre, wäre an das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. , gegen den Bescheid des Finanzamt Y vom 04.10.2013, betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für K1, für den Zeitraum Juli 2012 bis September 2013 in Höhe von insgesamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 12. November 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 13. Oktober 2025 betreffend Rückforderungsbescheid Familienbeihilfe 04.2025-09.2025 zu Recht erkannt: Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***BE*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 6. November 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 17. Oktober 2018 betreffend Rückforderung Familienbeihilfe 06…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 7. Dezember 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für die Monate August und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache des Herrn Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 16.08.2013, betreffend Betreffend die Rückforderung der für das Kind XY , für den Zeitraum vom 1. Juli 2011 bis…