…Dr. ***Gutachter***) und weitere 3.401.000 € "aufgrund des falschen Empfängers des Honorars des Know-How-Vertrages" entzogen worden. Zur Begründung der verdeckten Ausschüttung führte die Abgabenbehörde im angefochtenen Bescheid im Wesentlichen aus, der Beschwerdeführer habe weder den vereinbarten Betrag noch die Zinsen bezahlt…
…zu 100% beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführerin Frau A wurden im Streitjahr Abgänge iHv ATS 10,- erfasst. Diese Abgänge erfolgten nach Ansicht des Finanzamtes rechtsgrundlos und wurden als verdeckte Ausschüttungen bewertet, weil hinsichtlich der Wertabgänge die für Verträge zwischen nahen Angehörigen geltenden Grundsätze nicht beachtet worden seien.…
…Absehens einer Verzinsung bzw. von Einhebungsschritten, wonach es sich nur um vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten handelte, in sich widersprüchlich. Das diesbezügliche Vorbringen blieb sohin unbegründet. Verdeckte Ausschüttung Gemäß § 6 Z 6 EStG 1988, der den zwischenstaatlichen Fremdverhaltensgrundsatz nach Art 9 DBA Deutschland umsetzt, ist bei Verträgen zwischen…
…durch Verfügung des Geschäftsverteilungsausschusses vom 8. November 2018 der nunmehr zuständigen Geschäftsabteilung zugeteilt. 2.1. Verdeckte Ausschüttung dem Grunde nach Gemäß § 27 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1988 idF BGBl I Nr 24/2007 sind Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien…
…verwiesen. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Im Hinblick auf die in dem genannten Erkenntnis getroffenen Erwägungen war vom Vorliegen von verdeckten Ausschüttungen im Zusammenhang mit den im Jahr 2009 bezahlten Anschaffungskosten für W-Aktien und den im Jahr 2011 bezahlten Anschaffungskosten für R-Aktien nicht auszugehen…
…in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter, Mitglieder oder in ähnlicher Eigenschaft geleistet werden. (2) Für die Ermittlung des Einkommens ist es ohne Bedeutung, ob das Einkommen - im Wege offener oder verdeckter Ausschüttungen verteilt oder - entnommen oder - in anderer Weise verwendet wird. Einkommensteuergesetz 1988 § 93. (1) Bei…
… 27 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 in der für die Streitjahre geltenden Fassung gehören auch verdeckte Ausschüttungen (VwGH 28.05.2015, Ro 2014/15/0046). Mit dem unter der GZ. RV/2100604/2016 ergangenen Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom heutigen Tag wurde festgestellt…
…9*** 31, 31a | ***4*** ***1*** Durch die Bereicherung von ***4*** ***1*** zu Lasten der (***21*** GmbH) und die Vorteilsgewährung durch die Löschung der grundbücherlichen Lasten (Sachhaftungen) liege eine verdeckte Ausschüttung in der Höhe von € 1.817.241,38 (Bruttoausschüttung) vor. Das Vorliegen einer…
…auf Vorteilsgewährung gerichteten Willensentscheidung" (s. Rz 568 der KStR sowie im Detail Rz 607 und 608). Zur Verwirklichung einer verdeckten Ausschüttung bedürfe es rechtlich eines der Körperschaft zuzurechnendes Verhalten des vertretungsbefugten Organs, das für sie auftrete und entscheide. Kern dieses subjektiven Tatbildes sei dabei im…
…2013, das er nach Bedarf bis maximal 1.200.000 € in Teilbeträgen über sein Verrechnungskonto beanspruchen konnte. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung die Jahre 2006 bis 2008 betreffend sah die Betriebsprüferin in der nicht fremdüblichen Ausgestaltung des Darlehens eine verdeckte Ausschüttung im Sinn des …
…nämlich dass im Zusammenhang mit dem Gesellschafterverrechnungskonto verdeckte Ausschüttungen vorlägen ("Entnahmen Verrechnungskonto"), dass die Bewirtschaftung der Motoryacht "D" (Azimut 42) ertragsteuerlich und umsatzsteuerlich Liebhaberei sei ("Yachtcharter") und dass die Bewirtschaftung der Motoryacht "A" (Azimut 52) ertragsteuerlich und umsatzsteuerlich Liebhaberei sei ("Yachtcharter"). Mit den hier angefochtenen…
…62 Euro heran. Grundlage dafür war die Feststellung, dass verdeckte Ausschüttungen an den genannten Gesellschafter im Zusammenhang mit "Instandhaltungskosten" (nicht strittig) sowie im Zusammenhang mit einem dem Gesellschafter gewährten Darlehen im Betrag von 110.000 Euro (strittig unter der GZ. RV/2100279/2012; siehe dort…
…habe, die Haftung der Gesellschaft daher schwer durchsetzbar sei. Der Bf. erhob gegen diesen Bescheid Beschwerde und führte aus, dass er keinerlei Ausschüttungen aus der Gesellschaft erhalten habe. Die entnommenen Beträge wären vom Gesellschafter E entnommen worden, der daher auch die Kapitalertragsteuer zu entrichten hätte…
…wurde bereits im Rahmen der Beweiswürdigung dargelegt. Hieraus folgt, dass sämtliche Voraussetzungen für eine verdeckte Ausschüttung im beschwerdegegenständlichen Fall vorliegen und eine außerbilanzmäßige Korrektur zu erfolgen hat. Insoweit kann es dahingestellt bleiben, ob die konkrete gesellschaftsrechtliche Gestaltung, sowie der zwischen der Beschwerdeführerin und der GmbH…
…ausgeführt hat, ist es eine Frage des Ermessens, ob im Falle verdeckter Ausschüttungen die Haftung für Kapitalertragsteuer gegenüber der ausschüttenden Körperschaft geltend gemacht wird oder eine unmittelbare Vorschreibung an den Empfänger der Kapitalerträge erfolgt. Die Kapitalertragsteuer ist grundsätzlich vom Schuldner der Kapitalerträge abzuführen. Nur ausnahmsweise…
…5.862.250 € führt. Abzüglich des Erlöses laut Erklärung in der Höhe von 70.000 € sieht die belangte Behörde eine verdeckte Ausschüttung in der Höhe von 5.792.250 € als gegeben an. Erwägungen zu den Feststellungen der belangten Behörde Da das Vorbringen…
…dass gegenständlichenfalls die Voraussetzungen für eine verdeckten Ausschüttung nicht vorlägen. Zur Erfüllung des objektiven Tatbildes wäre nämlich eine Bereicherung des Gesellschafters (=Bf) oder eine Vermögensminderung der GmbH erforderlich - was im vorliegenden Fall nicht gegeben sei: Mit einer Verzinsung von 4% hätte die GmbH sogar einen…
…der Bf. u.a. Feststellungen getroffen, die eine aus dem Gesellschaftsverhältnis resultierende verdeckte Ausschüttung betroffen haben. Im Bericht der AP war dazu in Tz. 6 und hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen in Tz. 8 ausgeführt. Der zugrundeliegende Vermögensvorteil für den Gesellschafter-Geschäftsführer der Bf. sei bei…
…4 verschoben. Die Ergänzung des § 95 Abs 4 Z 1 EStG durch das StRefG 2015/2016 (BGBl I 2015/118) wonach eine Inanspruchnahme des Empfängers einer verdeckten Ausschüttung nur mehr dann erfolgen kann, wenn eine Haftung der ausschüttenden Gesellschaft nicht oder nur erschwert durchsetzbar wäre…
Die Abgabenbehörde begründet die verdeckten Ausschüttungen im Wesentlichen damit, dass die Gewährung weiterer Geldmittel durch die GmbH gemäß den geltenden Fremdvergleichsbestimmungen an folgende Bedingungen geknüpft sei: Rückzahlungsvereinbarung (Vertrag) in schriftlicher Form, Verzinsung, Kreditrahmen, Kreditsicherheiten, Beurteilung der Bonität des Geldempfängers und Prüfung der Sicherheiten des Geldempfängers…