16c. Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 120 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 720…
"Survival, Bushcraft, Outdoor, Abenteuer - das sind die Themen, mit denen sich das Survival Magazin beschäftigt. Das Überleben in der Natur, ausgerüstet nur mit dem Nötigsten, ist eine Herausforderung, der sich immer mehr Menschen stellen - freiwillig. Als Kontrastprogramm zum Alltag fliehen sie für begrenzte Zeit aus…
Mangels Kenntnis eines allfälligen durch das Gericht angenommenen Fehlbetrages, ist es nicht möglich, zu entscheiden, ob eingeräumte Wahlrechte anders als in den Steuererklärungen vom 26. Dezember 2018 auszuüben sind. Daher kann derzeit kein Alternativvorschlag erstattet werden. Gericht (TS11/027): Die Bescheide betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Name des Richters*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. Jänner 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17, nunmehr Finanzamt Österreich, Dienststelle Wien 8/16/17, vom 8…
Nach interner Festlegung, welches Kfz die Bf benötige, seien der Kontakt mit einem Kfz-Händler hergestellt und die Konditionen für die Anschaffung vereinbart worden. Zur Finanzierung sei auf die Dienste eines Leasingunternehmens zurückgegriffen worden. Die Höhe der von der Leasinggesellschaft bereitzustellenden finanziellen Mittel sei von…
Der errichtete Parkplatz befindet sich zur Gänze auf dem im Eigentum der Ehegatten Z sich befindlichem Grundstück. Es gibt keine Vereinbarung zwischen der Bf und den Ehegatten Z wegen Miete oder Nutzung des Parkplatzes. Beweiswürdigung: Wo der Parkplatz errichtet wurde geht aus der Aussage des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache BW, Adr, PLZ E, gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 11. Oktober 2013 betreffend Einkommensteuer 2012 (Arbeitnehmerveranlagung), Steuernummer StNr, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der Dipl.-Ing. ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 11.3.2019, gegen den Bescheid des damaligen Finanzamts Wien 4/5/10, 1030 Wien, Marxergasse 4, vom 13.2.2019, mit…
Die in LStR 2002 Rz 383b dokumentierte Verwaltungspraxis hält (vgl. - tw. kritisch - Atzmüller/Lattner in Wiesner/Grabner/Wanke [Hrsg.], MSA EStG 11. GL § 16 Anm. 31 " Politiker - Spenden, Geschenke und dgl."; Doralt, EStG13, § 16 Tz 220 " Politiker"; Jakom/Lenneis, EStG, 2011, § 16 Rz 56 "Politiker…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch A.P. gegen die Bescheide des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 17.01.2013 und 03.04.2013 zu Steuernummer 123/4567 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008, 2009 und 2010…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerden des ***1*** ***2*** ***3***, ***4*** ***5***, ***6***, vormals ***7*** ***8***, ***9***, vom 20. September 2017 gegen die Bescheide des damaligen Finanzamts Bruck Eisenstadt Oberwart, nunmehr Finanzamt Österreich, 7001 Eisenstadt…
Mit dem Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) wurde der Kinderfreibetrag gem § 106a EStG aF und die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten gem § 34 Abs 9 EStG aF durch den Familienbonus Plus gem § 33 Abs 3a EStG, einen gänzlich neuen Absetzbetrag, ersetzt. Zur Zeit seiner Einführung betrug der Familienbonus…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Bf., Gde, Str, vertreten durch die E. Igerz & Co Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Bergmannstraße 7, 6850 Dornbirn, gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch, 6800 Feldkirch, Reichsstraße 154, vom 2. April…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. April 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 31. Jänner 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019, Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch MAG. DREXLER & PARTNER Wirtschafts- und Steuerberatung Gesellschaft m.b.H., Am Platzl 7, 7423 Pinkafeld, über die Beschwerde vom 04.09.2013 gegen…
Die Vertreterin des Finanzamtes erwiderte, dass die Anerkennung von Aufwendungen für die Testinfrastruktur nicht gleichzeitig die Anerkennung von Kosten für private Räumlichkeiten bedingt, weil grundsätzlich auch für anerkannte und im privaten Bereich aufgestellte Standcomputer und andere Arbeitsmittel im privaten Wohnbereich keine Raumkosten steuerlich abgesetzt werden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin N.U.., in der Beschwerdesache A, über die Beschwerde vom 23.12.2005 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA B, betreffend Einkommensteuer 2222 (ArbeitnehmerInnenveranlagung) zu Recht erkannt: 1.) Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 8. Juni 2020, gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27. Mai 2020, betreffend Abweisung des Antrages auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe von November…
- 31.12.: Auszugsspesen iHv -0,80 €; Manipulationsgebühr iHv -1,60 €; Zeilenspesen iHv -6,50 €; Abschlussspesen iHv -16,00 €; Rahmenprovision iHv -50,00 €; Sollzinsen iHv -270,30 € Lediglich bei zwei von fünf vorgelegten Kontoauszügen findet sich ein Auszugsdatum, welche auf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Radschek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 12. März 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11. Februar 2021, Steuernummer ***BF1StNr1***, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019 nach Durchführung einer…