…kann. - Die Nichtberücksichtigung von Zu- oder Abschlägen gilt als offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne des § 293b der Bundesabgabenordnung. (3) Der Überschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben darf dann als Gewinn angesetzt werden, wenn keine gesetzliche Verpflichtung zur Buchführung besteht und Bücher auch nicht freiwillig geführt werden…
… 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 lautet: (1) Folgende Ausgaben sind bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind: Z 2: Beiträge und Versicherungsprämien, wenn der der Zahlung zugrundeliegende Vertrag vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen worden…
…kann. - Die Nichtberücksichtigung von Zu- oder Abschlägen gilt als offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne des § 293b der Bundesabgabenordnung. (3) Der Überschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben darf dann als Gewinn angesetzt werden, wenn keine gesetzliche Verpflichtung zur Buchführung besteht und Bücher auch nicht freiwillig geführt werden…
…Wie das Einkommen zu ermitteln ist, bestimmt sich nach dem Einkommensteuergesetz 1988 und dem KStG 1988. Gemäß § 4 Abs. 4 EStG 1988 sind Betriebsausgaben die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Gemäß § 8 Abs. 2 KStG 1988 ist für die Ermittlung des Einkommens ohne…
…für seine Soldaten auch Schreibmaterial ausgibt. Diese Kosten waren daher unter der Position übrige Aufwendungen und Betriebsausgaben (KZ 9230) im Rahmen der selbständigen Tätigkeit des Beschwerdeführers zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Beleg-Nr 489 (Software Audials One 2021) war festzustellen, dass diese Software eine Software für…
…76/2011 lautet: § 18. (1) Folgende Ausgaben sind bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind: 1. Renten und dauernde Lasten, die auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhen. Werden Renten oder dauernde Lasten als angemessene Gegenleistung für die Übertragung von…
…Haus vorgelegt. Zuletzt wurde er mit Beschluss vom 29.06.2015 aufgefordert, die betriebliche Veranlassung seiner als Betriebsausgaben gemachten Aufwendungen (darunter auch die Raumkosten) durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Bei den vom Bf am 31.08.2015 vorgelegten Unterlagen befinden sich aber keine Belege bzgl. der…
…Er hatte in Österreich weder Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt. Für seine Tätigkeit in Österreich im Jahr 2010 machte er folgende Betriebsausgaben geltend: | Versicherungen und Beiträge | 889,50 € | Übernachtungskosten | 1.872,00 € | Fahrtkosten | 1.176,00 €…
…der Betriebsprüfer davon aus, dass sowohl die Wertberichtigung der Beteiligung an der TC GmbH als auch die Bürgschaftszahlung anlässlich der Liquidation der TC GmbH mangels Veranlassung durch deren Geschäftstätigkeit nicht als Betriebsausgaben beim Einzelunternehmen abgezogen werden könnten (Kürzung Aufwand 2009 27.500 €; TZ 1…
…Für die Reisekosten im Jahr 2010 (589,18 Euro) seien keine Belege vorgelegt worden. Die als Betriebsausgaben anzuerkennenden Autokosten ermittelte der Prüfer für das Jahr 2010 mit 1.635,00 Euro und für das Jahr 2011 mit 1.879,03 Euro. Das Finanzamt erließ am…
…Den Internetgebühren wurden 40% Privatanteil abgezogen. Die Funkmaus wurde mit 40 % Privatanteil berücksichtigt. Herstellungskosten für einen Internetanschluss sind nicht abzugsfähig. Repräsentationsaufwendungen stellen nur dann Werbungskosten/Betriebsausgaben dar, wenn sie zur Sicherung/Erhalt/Erwerb von Einnahmen getätigt werden. Dies war auf den vorgelegten Belegen nicht der…
…Einkünfte aus selbständiger Arbeit iHv -4.301,66 € (2010) und -2.196,60 € (2011), wobei es sich bei den erklärten Beträgen um Betriebsausgaben handelt; Einnahmen aus dieser Tätigkeit wurden hingegen nicht erzielt. Das Finanzamt anerkannte die im Jahr 2010 erklärten Einkünfte aus selbständiger…
…ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher führen und soweit Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmen, für Zwecke der Erhebung der Abgaben vom Einkommen und Ertrag ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzuzeichnen und zum Ende eines jeden Jahres zusammenzurechnen. (3) Abs. 2 gilt sinngemäß für die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung…
Im Schreiben vom 8. Juni 2021 erwiderte die Abgabenbehörde hierzu, die Beschwerdeführerin habe in Ihrem Schreiben vom 13. Mai 2021 mit dem Hinweis "Nachweis Nr. 40" das Deckblatt mit dem Titel "Eingabeplan" vorgelegt. Es gehe dabei um die Errichtung eines Wohnhauses in [...] Ort_B, Zusatz…
…als damaliger Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor und führte zur Sache aus: Streitpunkte Verdeckte Ausschüttung iZm Wohnungsverkauf durch Gesellschafter an GmbH Vermietung Einfamilienhaus an Gesellschafter - verdeckte Ausschüttung iZm fremdunüblicher Miete und Anschaffungen von Wirtschaftsgütern Nichtanerkennung diverser Betriebsausgaben Im Vorlageantrag wurden keine neuen Begründungen angeführt…
…Anbahnungsspesen in der Höhe von 2.650,13 Euro, Kfz Kosten in der Höhe von 4.868,25 Euro sowie Reisediäten in der Höhe von 2.420,60 Euro als Betriebsausgaben geltend gemacht. Mit Bescheid vom 5. Februar 2009 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für…
…Abs. 1 Z 2 und 3 EStG 1988 normiert: (1) Folgende Ausgaben sind bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind: 2. Beiträge und Versicherungsprämien ausgenommen solche im Bereich des BMSVG und solche im Bereich der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge (…
…fand beim Bf. eine die Streitjahre umfassende abgabenbehördliche Prüfung statt. In ihrem Bericht vom 18.10.2013 nahm die Prüferin unter Tz 1 „an Hand der vorgelegten Unterlagen und Aufzeichnungen“ eine Kürzung der Betriebsausgaben um „nicht abzugsfähige Kosten“ iHv. € 996,54 (2008), € 850…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in den Beschwerdesachen des AAA, Adresse, gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 4. März 2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2011 und betreffend Vorauszahlung an Einkommensteuer für das Jahr 2013 zu Recht…
…VwGH 27.04.2017, Ra 2015/15/0069). Steuersubstrat der Einkommensteuer sind die Einkünfte, die als Nettogröße nach Abzug von Betriebsausgaben bzw Werbungskosten von den (Betriebs)Einnahmen verbleiben. Fraglich könnte daher sein, ob eine taugliche Einkunftsquelle erschaffen wird und wie die Eignung als Einkunftsquelle zu…