…in welchem jedoch sämtliche Kommanditisten insgesamt einen Gesamtverlust erzielt haben. Es liegt daher Beteiligungsliebhaberei im Sinne der LiebhabereiVO vor. Im Zuge der Erlassung des endgültigen Bescheides waren daher die Anteile der Kommanditisten mit 0,-- festzusetzen." Basierend auf dem Feststellungsbescheid erging am 20.12.2017 gegenüber…
…Durch die Übertragung der Kommanditanteile liegt ein abgeschlossener Beobachtungszeitraum vor, in welchem jedoch sämtliche Kommanditisten insgesamt einen Gesamtverlust erzielt haben. Es liegt daher Beteiligungsliebhaberei im Sinne der LiebhabereiVO vor. Das Finanzamt beabsichtigt daher, endgültige Feststellungsbescheide zu erlassen und die Anteile der Kommanditisten mit 0,- festzustellen…
…Beobachtungszeitraum vor, in welchem jedoch sämtliche Kommanditisten insgesamt einen Gesamtverlust erzielt haben. Es liegt daher Beteiligungsliebhaberei im Sinne der LiebhabereiVO vor. Im Zuge der Erlassung des endgültigen Bescheides waren daher die Anteile der Kommanditisten mit 0,- festzusetzen." und erging dieser Bescheid endgültig im Sinne des §…
…von der tschechischen Betriebstätte erbracht, des Einzelunternehmers. Eine Förderung der Betriebszwecke der GmbH hat nicht stattgefunden. Durch die Beteiligung wurden Verluste erwirtschaftet, weshalb von Beteiligungsliebhaberei auszugehen ist. Wenn angenommen wird, dass die Beteiligung notwendiges Betriebsvermögen ist. Steuerliche Vertretung bringt vor, dass der Betriebszweck dadurch gefördert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom 07.03.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 07.01.2013, betreffend Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2009 zu Recht erkannt: Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den seit 1. April 2022 zuständigen Richter Dr. Hans Blasina in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Berufungen (nunmehr Beschwerden, § 323 Abs 38 BAO) gegen Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg (nunmehr Finanzamt Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Vorsitzenden Dr. A und die weiteren Senatsmitglieder Dr. B, Dr. C und Mag. D im Beisein der Schriftführerin E in der Beschwerdesache F, vertreten durch G, gegen die am 20. Dezember 2012 ausgefertigten Bescheide des Finanzamtes H…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Ploner hinsichtlich der Beschwerden der Bf., vertreten durch die Big-Vor-Stb-Kanzlei, vom 23. September 2010 gegen die nachfolgenden Bescheide des (damals zuständigen) Finanzamtes Klagenfurt, Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern, vom 7. September…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Dr. Anna Radschek und die Beisitzer Dr. Hans Blasina, Dr. Franz Kandlhofer und KR Gregor Ableidinger, im Beisein der Schriftführerin Andrea Newrkla in der Beschwerdesache der ehemaligen G Bf (Gesellschafter laut beiliegenden Listen), vertreten durch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache der Bf.+Adr.**** , vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien gegen den Bescheid vom 23. August 2007 des Finanzamtes für Gebühren…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die die SenatsvorsitzendeRi1, den Richter Ri2 sowie die fachkundigen Laienrichterinnen LR1 und LR2, in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KB Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Himmelpfortgasse 16, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 19. Juni 2017…
Die gegründete XI GmbH stelle aus Liebhaberei- Sicht ein anderes Steuersubjekt dar (Gesamtgewinn sei das Betriebsergebnis vom Beginn bis zum Ende der Tätigkeit durch denselben Steuerpflichtigen, Laudacher in Jakom, Rz 235 zu § 2 EStG]) und sei deren Geschäftszweig laut Firmenbuch die Organisation von Veranstaltungen und…
Dass jene Investoren, welche zu einem späteren Zeitpunkt ihre Genussscheine abschichten ließen, einen höherer Abschichtungserlös (kalkulatorisch durch den zwischenzeitlich lukrierten Zinsertrag) erhalten hätten, sei kein Indiz für eine allfällige Steuerpflicht nach § 30 EStG; unterschiedlich hohe Verkaufserlöse zu unterschiedlichen Verkaufszeitpunkten würden jedem Wertpapierinvestment innewohnen. Die Vorauszahlung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die vorsitzende Richterin MMag. Elisabeth Brunner, den berichterstattenden Richter Mag. Gerhard Konrad sowie die fachkundigen Laienrichterin Mag. Petra-Maria Ibounig und den fachkundigen Laienrichter Mag. Heinrich Witetschka als Senat in der Beschwerdesache ***BH***, ***CEM*** bzw. ***CK*** als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. ***Ri1***, LL.M., den Richter ***Ri2***, LL.M. sowie die fachkundigen Laienrichter ***Ri3*** und ***Ri3*** in der Sitzung am 11. Oktober 2023 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufungen (idF werden die Berufungen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Stb., im Beisein des Schriftführers M., gegen die Bescheide des FA, betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2006 und 2007, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 9. Dezember 2015…
Die Wohnanlage, in der sich die Wohnung der Bf befindet, wird auch derzeit (2020) betrieben. Es handelt sich um eine Wohnanlage für Senioren, deren Bewohner Betreuungsleistungen zukaufen können, wenn sie dies benötigen . Die neue, bislang dritte Betreibergesellschaft vermietet auf diesem Standort Wohnungen . Bewohner der Anlage…
Weiters erläutert Z, dass betreffend den frei finanzierten Teil keine Solidarhaftung besteht und für jeden einzelnen Miteigentümer Einzelkreditkonten eingerichtet werden. Sollte ein Miteigentümer ausschließlich die Verwendung von Eigenmitteln bevorzugen, kann dies veranlasst werden und es wird in diesem Fall kein Einzelkreditkonto eingerichtet. Bauherrenrisiken XX erläutert…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des FA Waldviertel vom 05.01.2012, betreffend Einkommensteuer 2010 zu Recht erkannt: Die Bescheidbeschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die als Beschwerden weitergeltenden Berufungen des A B, Adresse_1220, vom 24.3.2011 und 20.5.2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1220 Wien, Dr. Adolf…