IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B gegen die Bescheide des FA Grieskirchen Wels vom 14.08.2013, betreffend Einkommensteuer 2009 und 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. 2009: zu versteuerndes Einkommen: 37.013…
… Doralt, EStG-Kommentar, § 4 Tz 78). Allein Besuchskosten von nahen Angehörigen im Krankenhaus qualifiziert der VwGH als außergewöhnlich, da daraus Belastungen erwachsen, die höher sind als jene der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Kosten von Besuchen naher Angehöriger im Krankenhaus fallen nämlich nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gerhild Fellner in der Beschwerdesache des Adr, betreffend den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 11.06.2015 hinsichtlich Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Sonnweber in der Beschwerdesache BF vertreten durch Stb, über die Beschwerde vom 03.07.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Innsbruck vom 06.06.2013, betreffend Einkommensteuer 2012 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B gegen den Bescheid des Finanzamt Linz vom 11.06.2012, Str.Nr. 260/4232 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Ri. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 23.05.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. Der angefochtene Einkommensteuerbescheid wird abgeändert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache X, vertreten durch Feilenreiter & Co Wirtschaftsprüfungs GmbH, Wiesackstraße 624, 8962 Gröbming, gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 16. Juli 2013 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2011 und 2012 zu…
…Belege für die geltend gemachten Besuchskosten wie für die Jahreskarten der ÖBB sowie der einzelnen Bahn- oder Bustickets bzw Taxirechnungen wurden nicht vorgelegt. Für das Jahr 2016 wurden von der Bf zusätzlich Pflege(heim)kosten iHv 3.259,47 Euro von ihrem Konto an SeneCura…
…die einmalig geleisteten Zahlungen für Führerschein und Geburtstagsfeier die das Ausmaß üblicher Geschenke überschritten und der Kindesvater deren Berücksichtigung begehrte. Darüber hinaus konnten für den antragsgegenständlichen Zeitraum keine weiteren Zahlung angerechnet werden da die Kosten für die Unterkunft für einen 2-tägigen Schiausflug Besuchskosten darstellen…
…der dieser Behinderung zugrunde liegenden Krankheit) und den von ihm zu tragenden Besuchskosten seiner Ehegattin ist gegenständlich nicht erkennbar und liegt ein derartiger auch nicht vor. Demzufolge hat das Finanzamt die Aufwendungen für die Besuchsfahrten von € 1.617,00 zu Recht unter Berücksichtigung des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B gegen den Bescheid des FA Linz vom 11.01.2012, betreffend Einkommensteuer 2006 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. April 2018 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 3. April 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin IBV in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 14. September 2022 gegen den Rückforderungsbescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. September 2022 betreffend Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für die Kinder K1, K2, K3 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes ***FA-Ort*** vom 2. Oktober 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter K in der Beschwerdesache A , Arbeitnehmer, nunmehr wohnhaft in Adresse , gegen den Bescheid des Finanzamtes C vom 19.04.2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2010 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird als unbegründet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 8. Juni 2020, gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27. Mai 2020, betreffend Abweisung des Antrages auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe von November…
| Metall Wien Vortrag Partei Werte | 504 | Ja | 27.10.2012 | E tanzt | 13,6 | Ja | 29.10.2012 | C | 145,6 | Nein | 30.10.2012 | Parteifinanzierung Schulung | 23,6 | Ja…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Monika Fingernagel in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. September 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. September 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adresse***, über die Beschwerde vom 13. April 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 14. März 2023 betreffend Einkommensteuer 2020 zu Steuernummer ***Bf-StNr*** zu Recht erkannt: I…