…Rz 2186 und 2187 bestätigt. In Rz 2186 wird ausgeführt, dass Reise- und Besichtigungskosten oder Kosten der Begutachtung der Beschaffenheit und des Wertes des anzuschaffenden Gegenstandes aktivierungspflichtige Nebenkosten darstellen, wenn diese zu einem Vertragsabschluss führen. In dieser Allgemeinheit wird dies aber wiederum nur gelten können…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Berater über die Beschwerde vom 26.04.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt ABC vom 18.04.2016 betreffend Einkommensteuer 2014 zu Recht erkannt: I.) Der…
Sowohl für die Sanierung im ersten Obergeschoß, als auch für den Neubaubereich des zweiten und dritten Obergeschoßes sind 2-Raum-Wohnungen vorgesehen, da diese nach Erfahrung der Käufer für die Vermietung optimal geeignet sind. Den in den Innenhof ausgerichteten Wohnungen sollen Balkone zugeordnet werden, in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Herrn BF, ADR, vertreten durch TPA Horwath Wirtschaftteuhand und Steuerberatung GmbH, Praterstr. 62-64, 1020 Wien gegen den Bescheid des Finanzamt für Gebühren Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 13. September 2011…
[...] IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Karl Krall in der Beschwerdesache des Bf, Wohnadr., vertreten durch die Stb, über die Beschwerde vom 29.10.2015 (Schriftsatz/Postaufgabe dat. mit 27.10.2015) gegen die Bescheide des Finanzamtes FA, je vom 18…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Ottensheimer Straße 32, 4040 Linz, über die Beschwerde vom 29. September 2021 gegen den Grunderwerbsteuerbescheid des Finanzamtes Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Senatsmitglieder Mag.a Ingrid Enengel, Mag. Josef Bramer und Heinz Jürgen Hengl im Beisein der Schriftführerin Melanie Zuschnig in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch K M U WTH und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch WRITZMANN & Partner GMBH, Wassergasse 22-26 Tür 1, 2500 Baden, über die Beschwerde vom 13. Februar 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17…
Die - erst nach der Verwirklichung von mehreren Erwerbsvorgängen- entstehende Miteigentümergemeinschaft ist hingegen nicht Abgabenschuldnerin der Grunderwerbsteuer und kann sie somit auch nicht Bescheidadressatin im Grunderwerbsteuerverfahren sein. Es kommt daher für die Adressierung der Grunderwerbsteuerbescheide nur darauf an, ob eine Zustellvollmacht des jeweiligen vom konkreten Erwerbsvorgang…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Daniela Regina Denk in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Bernhart Steuerberatungs GmbH, Albertgasse 35 Tür 15, 1080 Wien, über die Beschwerde vom 11. Februar 2021 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 12…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Zangerl-Reiter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 16. März 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 17. Februar 2022 betreffend Einkommensteuer 2019, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Claudia Mauthner in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch "WTJ" Steuerberatungs GmbH & Co KG, Bundesstraße 70, 6830 Rankweil, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 4. November 2014 betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Armin Treichl, die Richterin Mag.a Natascha Gassner sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Andreas Kickl und Mag. Tino Ricker in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 10. Mai 2022 gegen die…
Wiederholt wurde die Rechtsauffassung des VwGH im aufhebenden Erkenntnis. Im vorliegenden Fall würden Gesamterrichtungskosten von EUR 3,814.171,18 vorliegen. Die Jahresmiete zum Mietbeginn habe EUR 156.600,00 betragen. Daraus ergäbe sich ein Renditesatz von 4,11%. Eine klassische verdeckte Ausschüttung im Sinn…
Einer vom Bw. vorgelegten Tabelle "Mittelaufbringung" betreffend der Wohnung in Niederösterreich ist unter "Kommentar zu den Eigenmittel" neben einem nicht berufungsgegenständlichen Grundstück ("geschätzter Wert € 150.000,00 bis 200.000,00") zu entnehmen: "Eigentumswohnung 90 qm + 4 qm Balkon in 1120 Wien, vermietbar ab…
***BF***: Die Vergabe der Bauleistung erfolgte erst nach einem Vergabeverfahren. Die Bauleistung wurde ausgeschrieben und konnte die Höhe der Baukosten nicht feststellen. Es gab zwei optimierte Planungsvarianten, eine wurde 30.06.2015 beschlossen. Diese hat zur Vermehrung der Flächen und der Baukosten geführt. Die andere…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Ottensheimer Straße 32, 4040 Linz, über die Beschwerde vom 28. September 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 5. Juli…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende und Berichterstatterin Dr. xyz und die weiteren Senatsmitglieder: Richterin A., B. und M. über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Moore Stephens City Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Kärntner Ring 5-7, 1015 Wien , gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch NN., über die Beschwerde vom 11.11.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 10.10.2016, ErfNr. zzz, betreffend Grunderwerbsteuer…
Das Finanzamt geht von einer gewöhnlichen Nutzungsdauer bei Ein- und Zweifamilienhäusern von 80 Jahren aus (siehe Holzner/Renner/Ross/Brachmann, Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwertes) von Grundstücken und des Wertes baulicher Anlagen29, 115) und gelangt bei einem Bauende im Jahr 1979 und einer Restnutzungsdauer laut Gutachten…