…Wiederaufnahmetatbestandes in den nach § 201 Abs. 2 Z. 3 BAO erlassenen Abgabenbescheiden. Dies kann nach dem oben Gesagten im Rechtsmittelverfahren nicht saniert werden. Diese Ansicht deckt sich auch mit der ständigen Rechtsprechung des UFS, wonach bei der Festsetzung einer Abgabe nach § 201 BAO das Finanzamt…
… 201 BAO die NoVA bzw. die Kraftfahrzeugsteuer festgesetzt worden ist. Auch eine Begründung für die Festsetzung nach § 201 BAO fehlt. Darauf beantragte die BF durch ihre ausgewiesene Vertreterin die Vorlage der Beschwerden zur Entscheidung durch das BFG und beantragte eine mündliche Verhandlung. Bei Beginn der…
…mit der ständigen Rechtsprechung des UFS, wonach bei der Festsetzung einer Abgabe nach § 201 BAO das Finanzamt jene Sachverhaltselemente zu benennen und den Fallgruppen des § 201 Abs. 2 und 3 BAO zuzuordnen hat, welche die erstmalige Festsetzung der Abgabe rechtfertigen. Dies kann im Rechtsmittelverfahren nicht…
…wenn bei sinngemäßer Anwendung des § 295 die Voraussetzungen für eine Änderung vorliegen würden. (4) Innerhalb derselben Abgabenart kann die Festsetzung mehrerer Abgaben desselben Kalenderjahres (Wirtschaftsjahres) in einem Bescheid zusammengefasst erfolgen." Bei der Festsetzung einer Abgabe nach § 201 BAO hat das Finanzamt nach ständigen Rechtsprechung des…
…zusammengefassten Festsetzung gemäß § 201 Abs. 4 BAO vorgegangen wäre. Zum einen werde diese Gesetzesbestimmung nicht bei den angewendeten Rechtsgrundlagen erwähnt, zum anderen gelte § 201 Abs. 4 BAO nicht für Nebenansprüche, weshalb in einem solchen Fall mehrere Säumniszuschlagsbescheide zu erlassen gewesen wären (vgl. Ritz, BAO Kommentar…
… 299 BAO hinsichtlich Festsetzung der Kapitalertragsteuer 2020 vom 19. September 2022 wird ersatzlos aufgehoben. II) Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist gem. Art. 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Nach einer bei der - in Insolvenz befindlichen - Firma "W" durchgeführten…
…gemäß § 201 BAO (in Höhe von insgesamt 27.378,46 €) festgesetzt. Die Bescheide sind an die Bf. als Bestandgeberin ergangen. Eine Zusammenfassung der Neuberechnung der Gebühr war als Beilage angeschlossen. Beschwerde Dagegen hat die Bf. - nach mehrmaliger Verlängerung der Rechtsmittelfrist (7.9.2012, 31…
…167 Abs.1 BAO bedürfen Tatsachen, die bei der Abgabenbehörde offenkundig sind, und solche, für deren Vorhandensein das Gesetz eine Vermutung aufstellt, keines Beweises. Gemäß Abs.2 leg. cit. hat im Übrigen die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu…
…167 Abs.1 BAO bedürfen Tatsachen, die bei der Abgabenbehörde offenkundig sind, und solche, für deren Vorhandensein das Gesetz eine Vermutung aufstellt, keines Beweises. Gemäß Abs.2 leg. cit. hat im Übrigen die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu…
…Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte (Abs. 3 legcit.). Bei der Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK handelt es sich - wie bei der Aussetzung der Einhebung nach § 212a Bundesabgabenordnung (BAO) - um eine begünstigende Bestimmung. Der Abgabenpflichtige hat daher aus Eigenem überzeugend darzulegen und…
…Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte (Abs. 3 legcit.). Bei der Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK handelt es sich - wie bei der Aussetzung der Einhebung nach § 212a Bundesabgabenordnung (BAO) - um eine begünstigende Bestimmung. Der Abgabenpflichtige hat daher aus Eigenem überzeugend darzulegen und…
…Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte (Abs. 3 legcit.). Bei der Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK handelt es sich - wie bei der Aussetzung der Einhebung nach § 212a Bundesabgabenordnung (BAO) - um eine begünstigende Bestimmung. Der Abgabenpflichtige hat daher aus Eigenem überzeugend darzulegen und…
…Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte (Abs. 3 legcit.). Bei der Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK handelt es sich - wie bei der Aussetzung der Einhebung nach § 212a Bundesabgabenordnung (BAO) - um eine begünstigende Bestimmung. Der Abgabenpflichtige hat daher aus Eigenem überzeugend darzulegen und…
…Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte (Abs. 3 legcit.). Bei der Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK handelt es sich - wie bei der Aussetzung der Einhebung nach § 212a Bundesabgabenordnung (BAO) - um eine begünstigende Bestimmung. Der Abgabenpflichtige hat daher aus Eigenem überzeugend darzulegen und…
…Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte (Abs. 3 legcit.). Bei der Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK handelt es sich - wie bei der Aussetzung der Einhebung nach § 212a Bundesabgabenordnung (BAO) - um eine begünstigende Bestimmung. Der Abgabenpflichtige hat daher aus Eigenem überzeugend darzulegen und…
…Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte (Abs. 3 legcit.). Bei der Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK handelt es sich - wie bei der Aussetzung der Einhebung nach § 212a Bundesabgabenordnung (BAO) - um eine begünstigende Bestimmung. Der Abgabenpflichtige hat daher aus Eigenem überzeugend darzulegen und…
…Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte (Abs. 3 legcit.). Bei der Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK handelt es sich - wie bei der Aussetzung der Einhebung nach § 212a Bundesabgabenordnung (BAO) - um eine begünstigende Bestimmung. Der Abgabenpflichtige hat daher aus Eigenem überzeugend darzulegen und…
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…Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte (Abs. 3 legcit.). Bei der Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK handelt es sich - wie bei der Aussetzung der Einhebung nach § 212a Bundesabgabenordnung (BAO) - um eine begünstigende Bestimmung. Der Abgabenpflichtige hat daher aus Eigenem überzeugend darzulegen und…
…Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte (Abs. 3 legcit.). Bei der Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK handelt es sich - wie bei der Aussetzung der Einhebung nach § 212a Bundesabgabenordnung (BAO) - um eine begünstigende Bestimmung. Der Abgabenpflichtige hat daher aus Eigenem überzeugend darzulegen und…