"Im Zuge der Prüfung wurde Kontrollmaterial von über 50 Firmen übermittelt. Bei all diesen Unternehmen ist die Fa. ***GX*** GmbH als Fremdleister aufgetreten. Die vorgelegten Rechnungen weisen unterschiedliche Firmenlogos auf, auf vielen dieser Rechnungen ist ein Konto der Oberbank als Geschäftsverbindung angeführt, welches niemals existierte…
Diese absolut nicht nachvollziehbaren Annahmen, Hypothesen und falschen Berechnungen der Abgabenbehörde sind ein Umstand, welcher hoffentlich bei abgabenbehördlichen Prüfungen nicht usus ist. Ich werde diese Vorgangsweise nicht tolerieren und sämtliche zu Gebote stehenden Rechtsbehelfe ergreifen. Es ist mit Sicherheit auch davon auszugehen, dass das Bundesfinanzgericht…
Obwohl trotz meines Ersuchens um konkrete Fragen - wozu der Prüfer auch gemäß BAO verpflichtet wäre - nur allgemeine Fragen gestellt wurden hat meine steuerliche Vertretung mit Schreiben vom 21.03.2018 eine mehr als ausführliche Darstellung im Zusammenhang mit dem Fragenkatalog des Prüfers des Finanzamtes Amstetten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke betreffend die Beschwerden der Ing. Mag. Dr. *****[V1]***** *****[N1]*****, *****Adresse_nunmehriger_Hauptwohnsitz*****, bzw. *****Adresse_12*****, vertreten durch Treufinanz Steuerberatung Unternehmensberatung Wirtschaftstreuhand GmbH, 1180 Wien, Sternwartestraße 76, sowie im Beschwerdeverfahren auch durch Mag…
BESCHLUSS ÜBER die Bewilligung einer Konteneinschau gem. § 8 KontRegG Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Siegfried Fenz über den Antrag des Finanzamtes Österreich vom 28. September 2021 auf Bewilligung von Auskunftsverlangen der Behörde nach § 8 Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG) (Konteneinschau) im Abgabenverfahren betreffend ***Bf1…
weitere GZ. RV 7300046/2015 RV 7300047/2015 RV 7300048/2015 RV 7300054/2018 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Finanzstrafsache gegen Bf.1 und Bf.2, beide whft. Adresse1 und beide vertreten durch die Dietrich Rechtsanwalts GmbH…
Nicht zuletzt möchte ich hinweisen, auf eine Schlichtungsstellenentscheidung, die von der Bf. vorgelegt wurde, in der von notorisch rechtswidrigen Verrechnungspraktiken und einer als gering einzustufenden Glaubwürdigkeit gesprochen wird. Im Zuge der Verhandlung vor dem BFG im Bezug auf den Sicherstellungsauftrag wurde von einer Verurteilung beim…
Die auf der Checkliste angeführten Maßnahmen könnten zwar eine Orientierung für eine "Best Practice" sein, jedoch würden diese nicht den Alltag und somit die branchenüblichen Maßnahmen von vor allem kleinen Baufirmen widerspiegeln. Wie schon in Kapitel 2 mehrfach angedeutet seien viele dieser Maßnahmen mit einem…
Mit Schriftsatz vom 01.10.2018 sei die Beschwerde gegen die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung 2016 insofern ergänzt worden, als es per 28.09.2018 zwischen der Bf. und den Erwerbern der Loft 5.16 (Käufer4/Käufer3) zu einer Endbereinigungsvereinbarung gekommen sei. Demzufolge zahle die…
Die zuletzt vom Finanzamt erhaltenen Informationen hinsichtlich weiterer Ausgangsrechnungen der Bf, die eine sogenannten "Verböserung" als erforderliche erscheinen ließen, wurden der Bf mit einem Schreiben des BFG vom 3.12.2010 mitgeteilt. Ausdrücklich wurden die Rechnungen und die Ausführungen des Finanzamtes angeführt (keine Leistung, keine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Holztrattner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Wattgasse 20, 1160 Wien, und Mag. Michael Löschnig-Tratner, Stadlauer Straße 29, 1220 Wien, über die Beschwerden vom 6. Dezember 2021…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Diana Sammer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** Steuernummer ***BF1StNr1***, vertreten durch TPA Mödling Steuerberatung GmbH & CoKG, Kalterergasse 1a/Top 2, 2340 Mödling, über die Beschwerde vom 29. Jänner 2018 gegen die Bescheide des…
Ich stelle für meine Mandanten die zu Tz 2 des BP-Berichtes vom 21.05.2013 ("Selbstanzeige") getroffene Feststellung als richtig außer Streit und ziehe aus eben diesem Grund hiermit auch den Einspruch gegen die Verfügung der Wiederaufnahme der Jahressteuern 2010 zurück. Beide Bereiche sind…
Die mir im Schreiben vom 06.07.2018 bekannt gegebene Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs ist rechtlich völlig verfehlt und unrichtig, demnach das Agieren des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs evident rechtswidrig, sogar verfassungswidrig und das bisherige Verfahren ergo nichtig. Die mir…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch CONFIDA WTH GesmbH, Klagenfurterstr. 32A, 9300 St. Veit an der Glan, über die Beschwerde vom 21.05.2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg vom…
Es werden hier nochmals Wiederholungen von behandelten Themen aufgegriffen und wird unter Verweis auf das eigene Vorbringen zurückgewiesen, insbesondere ad g. Est Ad g.2.1. Die *****[Bank1]***** Zinsen bzw. Kredite und Darlehen wurden in allen Vorprüfungen ebenfalls geprüft so in den Jahren 2000-2004…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die als Beschwerde weiterwirkende Berufung der P***** OG, Steuernummer 23 184/9*****, als Rechtsnachfolgerin der M***** I***** S***** GmbH, Steuernummer 23 084/8****, 3***** St*****, St***** 4*****, vertreten durch Stöger & Partner Wirtschaftstreuhand- und SteuerberatungsgmbH…
4. Sollten Anfangs- und Endbestand an verfügbaren Geldmitteln sowie Geldbewegungen und Privataufwendungen laut Finanzamtstabelle von der Bf nicht fristgerecht bekannt gegeben werden, geht das Gericht von der Neutralität dieser Daten über den Beschwerdezeitraum sowie von einem von der Bf zu belegenden Finanzierungserfordernis von 3.266…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter über das Verlangen des Finanzamtes vom 7.12.2020, im Abgabenverfahren des Abgabepflichtiger, für den Zeitraum 1.1.2014 bis 31.12.2017 die Konteneinschau nach § 8 KontRegG in die nachstehend angeführten Konten bei der A-Bank Kto1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Hans Blasina, die Richterin Mag. Monika Ahorn sowie die fachkundigen Laienrichter Manfred Fiala und Dipl.-Ing. Wolfgang Weichselbraun in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Austria Treuhand Holding SteuerberatungsgmbH, über die Beschwerde vom…