…Eine Differenzierung in der Besteuerung des Aufwandes für Werbung zwischen Print, TV und Rundfunk einerseits und Online-Werbung andererseits ist - ebenso wie die Differenzierung zwischen Beilagenwerbung und direkter Prospektwerbung - eine Differenzierung rein nach der gewählten Distributionsform, widerspricht daher daher dem Gleichheitssatz und ist somit verfassungswidrig.…
…Eine Differenzierung in der Besteuerung des Aufwandes für Werbung zwischen Print, TV und Rundfunk einerseits und Online-Werbung andererseits ist - ebenso wie die Differenzierung zwischen Beilagenwerbung und direkter Prospektwerbung - eine Differenzierung rein nach der gewählten Distributionsform, die daher dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht und somit verfassungswidrig ist…
…Eine Differenzierung in der Besteuerung des Aufwands für Werbung zwischen Print, TV und Rundfunk einerseits und Online-Werbung andererseits sei - ebenso wie die Differenzierung zwischen Beilagenwerbung und direkter Prospektwerbung - eine Differenzierung rein nach der gewählten Distributionsform, widerspreche daher dem Gleichheitssatz und sei somit verfassungswidrig. Vor…
…VfGH B 171 /02, Punkt 2.2.2 der Begründung im Hinblick auf die Nichtrechtfertigbarkeit einer unterschiedlichen Behandlung von Beilagenwerbung und selbständiger Prospektwerbung). 2.4.4 Inlandsbezug von Online-Werbung Nach den ErlRV ist eine Werbeleistung im Inland gegen Entgelt erbracht, wenn die Verbreitung einer…
…VfGH B 171/02, Punkt 2.2.2 der Begründung im Hinblick auf die Nichtrechtfertigbarkeit einer unterschiedlichen Behandlung von Beilagenwerbung und selbständiger Prospektwerbung). 2.4.4 Inlandsbezug von Online-Werbung Nach den ErIRV ist eine Werbeleistung im Inland gegen Entgelt erbracht, wenn die Verbreitung einer…
…zwischen den Auftragnehmern („Werbeleistern") oder aber zwischen den Auftraggebern (Werbeinteressierten) zu erwarten seien. Zu den typischen Formen der Printmedien-Werbung zählt der Verfassungsgerichtshof die Anzeigenwerbung im engeren Sinn, die Beilagenwerbung und die selbständige Prospektwerbung. Diese verschiedenen Formen der Printmedien-Werbung müsse der Gesetzgeber gleich behandeln…
…verteilt werden und die Werbebotschaft auf diese Weise veröffentlicht wird. Selbst wenn es zutreffen sollte, dass Prospekte als Beilagenwerbung einen höheren Werbewert vermitteln als bei selbständiger Verteilung, weil der Konsument beigelegten Prospekten größere Aufmerksamkeit schenkt als solchen, die selbständig verteilt werden (auf diesen Umstand weist…
…VfGH B 171/02, Punkt 2.2.2 der Begründung im Hinblick auf die Nichtrechtfertigbarkeit einer unterschiedlichen Behandlung von Beilagenwerbung und selbständiger Prospektwerbung). 2.4.4 Inlandsbezug von Online-Werbung Nach den ErlRV ist eine Werbeleistung im Inland gegen Entgelt erbracht, wenn die Verbreitung einer…
…entweder zwischen den Auftragnehmern („Werbeleistern“) oder aber zwischen den Auftragnehmern (Werbeinteressierten) zu erwarten sei. Zu den typischen Formen der Printmedien-Werbung zählt der Verfassungsgerichtshof die Anzeigenwerbung im engeren Sinn, die Beilagenwerbung und die selbständige Prospektwerbung. Diese verschiedenen Formen der Printmedien-Werbung müsse der Gesetzgeber gleichbehandeln…
…entweder zwischen den Auftragnehmern („Werbeleistern“) oder aber zwischen den Auftragnehmern (Werbeinteressierten) zu erwarten sei. Zu den typischen Formen der Printmedien-Werbung zählt der Verfassungsgerichtshof die Anzeigenwerbung im engeren Sinn, die Beilagenwerbung und die selbständige Prospektwerbung. Diese verschiedenen Formen der Printmedien-Werbung müsse der Gesetzgeber gleichbehandeln…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die GERSTGRASSER Steuerberatung GmbH, Werdenbergerstraße 39a, 6700 Bludenz, über die Beschwerde vom 1. Juli 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. Juni…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Irene Eberl in der Beschwerdesache Bf., Adr.Bf., über die Beschwerde vom 15.06.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 20.05.2016, betreffend Werbeabgabe für das Jahr 2015 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Mag. Peter Bilger und die weiteren Senatsmitglieder Mag.a Claudia Mauthner, Bernd Feldkircher und Mag.a Renate Burtscher im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher über die Beschwerde der X. GmbH, Adresse, vertreten durch die Allgäuer…
Bezogen auf den den Gegenstand des Verfahrens bildenden Fall kam er zum Ergebnis, dass die Verfassungswidrigkeit durch die Aufhebung der Ausnahmebestimmung der Z 1 des § 8 KommStG 1993 beseitigt werden konnte, und dass dadurch der Inhalt des Gesetzes insgesamt in wesentlich geringerem Maße verändert wurde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch seine Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde der A***B***GmbH vertreten durch Mag. Paul Pichler, Rechtsanwalt, 1070 Wien, Siebensterngasse 4-6/6 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien **** vom 21.10.2016, betreffend Werbeabgabe für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den'Senat im Beisein der Schriftführerin D. in der Beschwerdesache A.B., Adresse1, vertreten durch Gruber Wirtschaftstreuhand GmbH, Gassen 2, 3393 Zelking bei Melk über die Beschwerde vom 8. November 2013 (Postaufgabetag) gegen den Bescheid des Finanzamtes…
Eine Einschränkung des Begriffes „Veröffentlichung“ auf eine Verbreitung an einen unbestimmten Personenkreis widerspräche nach Ansicht des Gerichtes auch dem Zweck des Werbeabgabegesetzes. Laut den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage ist grundsätzlich Voraussetzung für die Abgabepflicht, dass die Leistung eine (werbende) Information enthält und dafür ein Entgelt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch seine Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde der A***B***GmbH vertreten durch Mag. Paul Pichler, Rechtsanwalt, 1070 Wien, Siebensterngasse 4-6/6 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien **** vom 21.10.2016, betreffend Werbeabgabe für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Unger in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch RA Mag. Paul Pichler, Siebensterngasse 4-6/6, 1070 Wien, über die Beschwerde vom 15.06.2016 gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 1/23 vom…
Dr.-Herrmann-Gasse 3 9020 Klagenfurt am Wörthersee www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr.in Elisabeth Hafner in der Beschwerdesache des BF gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal Villach vom 18.04.2013, betreffend…