…Lediglich in den Gebührenrichtlinien 2007 werde ausgeführt, dass Stundungen keine Darlehensverträge darstellten und es sich bei "Warenkrediten" (hierbei soll es sich um "Stundungen von Kaufpreisen" handeln, wobei die Kreditierung in diesen Fällen ihren Rechtsgrund in einem Kaufvertrag und nicht in einem Kreditvertrag haben soll) nicht…
…Lediglich in den Gebührenrichtlinien 2007 werde ausgeführt, dass Stundungen keine Darlehensverträge darstellten und es sich bei "Warenkrediten" (hierbei soll es sich um "Stundungen von Kaufpreisen" handeln, wobei die Kreditierung in diesen Fällen ihren Rechtsgrund in einem Kaufvertrag und nicht in einem Kreditvertrag haben soll) nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Andreas Hartl in der Beschwerdesache AB, gegen den Bescheid des ZA Feldkirch Wolfurt vom 05.09.2012, Zl. 0012345, betreffend Vorschreibung einer gem. Art. 203 Abs. 1 ZK entstandenen Abgabenschuld, zu Recht erkannt: Die…
…müssen. Das Zollamt werfe der Bf vor, diese hätte nicht die Gefahr des Untergangs der Waren im Transportwege getragen; damit hätte die Bf kein Warenrisiko getragen und läge insoweit auch keine Lieferung vor. Diesbezüglich sei festzuhalten, dass Überseeeinfuhrlieferungen in die EU üblicherweise in CIF-Parität…
…80 ff. ZK-DVO erbracht werden entweder durch ein Ursprungszeugnis einer im begünstigten Ausfuhrland dazu autorisierten Stelle oder durch eine "Erklärung auf der Rechnung" (kann auch ein anderes Handelspapier zu diesem Liefervorgang sein) durch den Ausführer im begünstigten Land, wobei im letzteren Fall ein exakter…
Im Beschwerdefall liegt eine Rechtsfrage von grundlegender Bedeutung ua. dahingehend vor, ob eine als unwirksam erachtete Bevollmächtigung des Lieferers durch den Empfänger dazu führt, dass dem Lieferer und nicht dem Empfänger die Einfuhr in den freien Verkehr zuzurechnen ist. Eine höchstgerichtliche Rechtsprechung in Österreich liegt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch MMag. Daniel Pinzger, Kapuzinergasse 8/4, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 20. Jänner 2020 gegen den Bescheid des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt (nun…
Dr.-Herrmann-Gasse 3 9020 Klagenfurt am Wörthersee www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache A., gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels vom 31.07.2012, Zl. a., betreffend Erstattung von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Beschwerdesache A. GmbH, Adresse, vertreten durch RA, gegen die Bescheide des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 05.10.2009, Zl. x, vom 8.4.2010, Zl. x, vom 21.5.2010, Zl. x…
Im Beschwerdefall war die Heranziehung der Bf zur Abgabenleistung im Hinblick darauf, dass der Warenempfänger nicht mehr existiert, zwingend geboten (vgl. VwGH 26.6.2003, 2002/16/0301). Auf weitere Einwendungen hinsichtlich § 3 der VO BGBl. 401/1996 ist nicht einzugehen, weil ein Verfahren 42…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R im Beisein der Schriftführerin Dagmar Brus in der Beschwerdesache NN, vertreten durch PwC Steiermark, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Conrad von Hötzendorf Straße 37a/II, 8010 Graz, gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 24…
…ermitteln, die unter anderem übereinstimmen mit den Leitlinien und allgemeinen Regeln der Vorschriften des Kapitels 3 des Zollkodex. Der schriftlichen Anmeldung beigeschlossen war die Rechnung "Invoice" Nr. b, die als Warenpreis 108 US-Dollar, als Rechnungsadresse den Warenverkäufer und als Warenempfänger den Bf. ausweist. Hinweise…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache **GmbH, ***, vertreten durch V., über die Beschwerde vom 4. April 2011 gegen den Bescheid des Zollamtes Z. vom 21. März 2011, Zl. 000, betreffend die Vorschreibung von Einfuhrumsatzsteuer und Abgabenerhöhung zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. JX in der Beschwerdesache GN, XY, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. WR, XY1, vom 6. August 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 7. Juli 2008, Zl. 1234, betreffend Eingangsabgaben zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Robert Huber in der Beschwerdesache A. gegen den Bescheid des Zollamtes Wien (Mitteilung des Abgabenbetrages nach Artikel 221 Zollkodex) vom 08.07.2013, a betreffend Einfuhrumsatzsteuer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***NN***, über die Beschwerde vom 21. Mai 2015 gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels vom 21. April 2015, Zl. ***1***, betreffend Einfuhrumsatzsteuer und Abgabenerhöhung zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Beschwerdesache D., AdrD., vertreten durch Rechtsanwälte Neuwirth Neurauter Bohmann, Petersplatz 3, 1010 Wien, gegen die Bescheide des Zollamtes B. vom 17.05.2013, 11/1/2011 und 11/2/2011, betreffend Vorschreibung…
…Z 20 UZK-DA definiere den Ausführer im Sinne des Präferenzrechts, als Person, die die Waren in die Union oder in ein begünstigtes Land ausführe und den Ursprung der Waren nachweisen könne, unabhängig davon, ob diese Person Hersteller sei oder die Ausfuhrförmlichkeiten selbst durchführe oder…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R.r in der Beschwerdesache B. gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels vom 26. April 2012, Zl. a., betreffend Zollschuld zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der Bescheid des Zollamtes Linz…