…und andere Assistenzleistungen durch das entsendende Unternehmen. In Besteuerungsfällen mit einem ausländischen Beschäftiger ("Outbound-Fälle") sind die auf die Auslandsentsendung des Dienstnehmers entfallenden Einkünfte bei Anwendung von Abkommen, die dem Befreiungssystem folgen, im Ansässigkeitsstaat des Dienstnehmers grundsätzlich auch dann von der Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - freizustellen…
…werden, wenn der andere Vertragstaat diese Einkünfte nach Durchführung eines Verständigungsverfahrens auf Grund dieses Abkommens von der Steuer befreit. Aus Art 24 Abs. 1 DBA geht hervor, dass im Regelfall die Befreiungssystem mit Progressionsvorbehalt zur Anwendung kommt (Loukota/Jirousek, Internationales Steuerrecht I/2, Spanien, Anm…